Photovoltaik-Förderung
Alle aktuellen Förderprogramme für 2024 im Überblick
Welche PV-Förderungen gibt es?
Um schnell zu den Informationen zu gelangen, die für Sie am relevantesten und interessantesten sind, können Sie einfach die folgenden Sprungmarken nutzen:
Förderungen auf Bundesebene:
Förderungen auf Länderebene:
Förderungen auf kommunaler Ebene:
Förderung in Österreich und der Schweiz:
Förderungen für Stromspeicher:
Förderungen für Wärmepumpen:
Förderung beantragen: 6 Tipps vorweg
- Prüfen Sie die verfügbaren staatlichen Förderprogramme sowie mögliche Programme in Ihrer Region.
- Lesen Sie sich die jeweilige Förderrichtlinie genau durch. Achten Sie auch darauf, ob sich eventuell mehrere Förderungen kombinieren lassen, etwa ein Solarkredit und ein Zuschuss.
- Stellen Sie den Antrag, sobald Sie ein Angebot für Ihre PV-Anlage vorliegen haben – aber unbedingt, bevor Sie den Auftrag erteilen.
- Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Die geforderten Nachweise können sich je nach Förderprogramm unterscheiden.
- Planen Sie eine längeren Bearbeitungszeit ein: Durch die hohe Nachfrage kann es mehrere Monate dauern, bis Sie Ihre Förderzusage erhalten.
- Beachten Sie die Auszahlungsmodalitäten: Bei den meisten Förderprogrammen wird die Fördersumme erst ausgezahlt, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage installiert haben und die entsprechenden Rechnungen vorweisen können.
Förderung für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und alle dazu gehörenden Komponenten bedeuten eine große Investition. In den meisten Fällen muss der Kauf einer Solaranlage finanziert werden – dafür bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderkredite, die Sie ganz bequem bei Ihrer Hausbank beantragen können.
Neben einer günstigen Finanzierung gibt es aber auch regionale und kommunale Förderprogramme, die den Kauf und die Installation der PV-Anlage bezuschussen. Die Förderrichtlinien unterscheiden sich und viele Programme sind zeitlich befristet – daher lohnt es sich, schnell zu sein und das Förderangebot regelmäßig zu prüfen.
Hier kommen Sie direkt zu den aktuellen Förderangeboten:
Förderung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzeugt an sonnenreichen Tagen häufig mehr Strom, als im Haushalt benötigt wird. Dieser Überschuss kann im Stromspeicher gespeichert oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Das Einspeisen von umweltfreundlichem Solarstrom fördert der Bund seit 2000 im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien “ (EEG) mit der sogenannten Einspeisevergütung. Pro kWh eingespeisten Strom gibt es vom Netzbetreiber einen auf 20 Jahre festgelegten Pauschalbetrag. Dieser wird anhand des Zählerstands berechnet je nach Wunsch monatlich oder jährlich ausgezahlt.
Thema Einspeisevergütung
Ausführliche Infos zur Einspeisevergütung sowie einen Überblick über die aktuellen Vergütungssätze gibt es auf unserer Seite Einspeisevergütung für PV-Anlagen.
Mit der wachsenden Zahl an Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung in den letzten Jahren immer weiter reduziert worden – von knapp 20 ct/kWh im Jahr 2012 auf aktuell 8,2 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Wie hoch die Förderung durch die Einspeisevergütung tatsächlich ist, hängt aber nicht nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern vor allem davon, wie viel Strom Sie ins Netz einspeisen.
Lange Zeit durften privat genutzte PV-Anlagen nur maximal 70 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. 2023 ist die sogenannte Einspeisebegrenzung aufgehoben worden, sodass auch mit privaten Photovoltaikanlagen theoretisch eine Volleinspeisung möglich ist.
Da der Einspeisevergütungssatz mit 8,2 ct/kWh aber weiterhin niedrig ist, werden Photovoltaikanlagen heute eher auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt: Je mehr günstigen Solarstrom Sie selbst nutzen, desto mehr Energiekosten sparen Sie und desto schneller rentiert sich Ihre PV-Anlage.
Förderung durch Steuervorteile für Photovoltaik
Um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium mit dem 01. Januar 2023 umfassende Steuererleichterungen für private Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Steuervorteile sollen Hausbesitzer*innen nicht nur finanziell entlasten, sondern auch bürokratische Hürden abbauen, damit sich mehr Menschen für Photovoltaik entscheiden.
- Wegfall der Einkommensteuer auf die Erlöse aus der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis zu 30 kW beim Einfamilienhaus bzw. 15 kW pro Wohneinheit beim Mehrfamilienhaus ab 01. Januar 2023. Die Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022. Zwar müssen neue Anlagen weiterhin beim Finanzamt angemeldet werden, es gilt aber der Nullsteuersatz.
- Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und alle für den Betrieb notwendigen Komponenten wird ebenfalls auf Null gesetzt. Hersteller und Installateure sind verpflichtet, den Nullsteuersatz an Endkund*innen weiterzugeben – daher sparen Sie seit dem 01. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf Kaufpreis und Installationskosten für die Anlage.
Thema Photovoltaik steuerfrei
Detaillierte Informationen zu den Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen ab 2023 finden Sie in unserem Beitrag Photovoltaik steuerfrei.
Förderung der Beratung rund um Photovoltaikanlagen
Auch die Beratung rund um die Planung einer Photovoltaikanlage ist förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst mit der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater mit 80 % des Beratungshonorars. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern.
Eine kostenlose Beratung zur Größe, Ausführung und Wirtschaftlichkeit der geplanten PV-Anlage bekommen Sie in der Regel auch bei dem Fachbetrieb, bei dem Sie ein Angebot anfordern. Eine zusätzliche Beratung durch einen Energieberater macht aber vor allem dann Sinn, wenn Sie zusätzlich energetisch sanieren möchten – wenn Sie z. B. die Fassade dämmen oder Ihr Heizungssystem austauschen möchten. Übrigens: Auch die Verbraucherzentralen bieten eine kostenlose Energieberatung für Eigenheimbesitzer*innen an.
Indirekte Förderung mit dem KfW Effizienzhaus-Standard
Auch wenn Photovoltaikanlagen allein nicht mehr bezuschusst werden, können Sie indirekt eine Förderung für Ihre PV-Anlage bekommen: Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet die KfW Förderkredite mit 5–45 % Tilgungszuschuss für Wohngebäude, die dem KfW-Effizienzhaus-Standard entsprechen. Das können sowohl Bestandsimmobilien sein, die energetisch saniert werden, als auch neu gebaute energieeffiziente Wohnhäuser.
Für Häuser, die eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien haben und bei denen mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, liegt der Tilgungszuschuss jeweils um 5 % höher als bei den vergleichbaren Effizienzhäusern ohne erneuerbare Energien.
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Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene
Staatliche Förderangebote für Photovoltaik gibt es sowohl als Zuschüsse als auch in Form von Krediten zur Finanzierung der PV-Anlage. Die Angebote gelten deutschlandweit – allerdings werden Photovoltaikanlagen in vielen Fällen nur noch in Kombination mit Speichern oder anderen Maßnahmen und Komponenten gefördert.
Im Folgenden listen wir die aktuellen Förderprogramme für Sie auf.
KfW 270: Förderkredit für Strom und Wärme
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können bei der KfW mit dem Erneuerbare Energien – Standard KfW 270 einen zinsgünstigen Kredit für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraft sowie Biogas beantragen. Die Kreditanträge werden bei der jeweiligen Hausbank gestellt und von der KfW freigegeben.
Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen
Die BAFA-Förderung bezuschusst zwar nicht explizit PV aber sie bezuschusst eine energetische Sanierung. Bedeutet: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage im Zuge einer Dachsanierung bzw. Dämmung installieren möchten, können Sie zusätzliche Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Mit dem Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ bezuschusst das BAFA die förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu 15 % bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro.
KfW 442: Photovoltaik-Kombiförderung wird nicht verlängert
Das Förderpaket KfW 442 für neu installierte Solaranlagen mit Speicher und Wallbox, das die Bundesregierung im September 2023 aufgelegt hat, war innerhalb eines Tages ausgeschöpft. Mittlerweile ist klar, dass es 2024 keine zweite Förderrunde für die Kombination aus Photovoltaik und E-Mobilität geben wird. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass KfW 442 durch ein alternatives staatliches Förderprogramm ersetzt wird.
Photovoltaik-Förderung auf Länderebene
Genau wie die staatliche Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher sind auch die Förderprogramme der Bundesländer in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden. Einzelne Bundesländer machen hin und wieder neue Mittel für Photovoltaik frei, aber häufig sind diese Förderprogramme aufgrund der hohen Nachfrage aber schnell ausgeschöpft. Wer eine Photovoltaik-Förderung im eigenen Bundesland beantragen möchte, sollte sich daher regelmäßig informieren und den Antrag schnell stellen, sobald ein neues Programm aufgelegt wird.
Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg
Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Dafür bietet die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ zinsverbilligte Kredite für Planung, Kauf und Installation von Solaranlagen und Stromspeichern in Wohngebäuden.
Was wird gefördert:
- Kreditsummen ab 5.000 Euro
- Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren (die ersten 12 Monate tilgungsfrei)
- 10 Jahre Sollzinsbindung
Kreditanträge können jeweils bei der lokalen Hausbank innerhalb Baden-Württembergs gestellt werden.
Photovoltaik-Förderung in Berlin
Mit dem Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe den Kauf und die Installation von Stromspeichern und Photovoltaikanlagen für besondere Anforderungen.
Was wird gefördert:
- Kauf und Installation von Stromspeicher mit bis zu 300 EUR je nutzbarer kWh (maximal 15.000 EUR)
- denkmalgerechte Photovoltaik-Module, Gründach-Photovoltaik und Fassaden-Photovoltaik (Erstattung der Mehrkosten gegenüber einer Standard-Photovoltaikanlage)
- Kauf und die Anwendung von Steckersolargeräten
Anträge für die Förderung mit SolarPLUS können online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
Aktuell sind keine Fördermittel in Bayern verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Bayern ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Brandenburg verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Brandenburg ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Bremen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Bremen ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Hamburg verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Hamburg ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Hessen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Hessen ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Niedersachsen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Nordrhein-Westfalen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Rheinland-Pfalz verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Saarland verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Saarland ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Sachsen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Sachsen ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Sachsen-Anhalt verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Schleswig-Holstein verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein ist derzeit nicht möglich.
Aktuell sind keine Fördermittel in Thüringen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Thüringen ist derzeit nicht möglich.
Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene
Immer mehr Städte und Kommunen bieten eigenen Förderprogramme für Photovoltaik, Stromspeicher oder E-Mobilität an. Genau wie die Förderung auf Länderebene unterscheiden sich die Programme deutlich in den Voraussetzungen und in der Höhe der Förderung.
Nutzen Sie gern die alphabetisch sortierten Sprungmarken, um per Klick mehr Informationen zu den PV-Förderungen der aufgelisteten Städte und Kommunen zu bekommen.
Photovoltaik-Förderung im Raum Hannover
In Hannover und den umliegenden Gemeinden werden Photovoltaikanlagen ab 2 kWp installierter Leistung mit 100 Euro pro kWp gefördert (max. 3.000 Euro). Auch für Fassaden- und Gründach-Photovoltaik gibt es Zuschüsse:
- 300 Euro pro kWp für Fassaden-Photovoltaikanlagen (maximal 9.000 Euro)
- 200 Euro pro kWp für Gründach-Photovoltaikanlagen (maximal 6.000 Euro)
Den Antrag auf Förderung gibt es online auf der Website des Programms proklima Hannover.
Photovoltaik-Förderung in Münster
Im Rahmen des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst die Stadt Münster unter anderem Photovoltaikanlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf Mehrfamilienhäusern installiert werden. Pro installierter kWp Anlagenleistung gibt es 300 Euro, Förderanträge können online auf der Seite der Stadt Münster gestellt werden.
Photovoltaik-Förderung in Potsdam
Das Klimaschutz-Förderprogramm, das die Stadt Potsdam im Juli 2023 neu aufgelegt hatte, bezuschusste unter anderem Kauf und Installation von Photovoltaik-Dachanlagen und -Fassadenanlagen mit 200 Euro pro installierter kWp Anlagenleistung (maximal 1.200 Euro). Voraussetzung für die Förderung war eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater.
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Förderprogramm vorübergehend pausiert.
Photovoltaik-Förderung in Bonn
Die Stadt Bonn unterstützt Solar-Dachanlagen mit 100 Euro pro kWp unter der Voraussetzung, dass die gesamte Dachfläche mit Photovoltaik belegt wird. Auch weitere besondere Photovoltaik-Anlagen erhalten Zuschüsse:
- Photovoltaik auf Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten
- Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau
- Fassaden-Photovoltaik
- Photovoltaik auf Gründächern
Beantragen kann man die Förderung auf der Antragsseite der Stadt Bonn. Bitte beachten Sie, dass Sie ein aktuelles Angebot eines Installationsbetriebs für Ihr PV-Projekt zusammen mit dem Förderantrag einreichen müssen.
Photovoltaik-Förderung in Düsseldorf
Düsseldorf bezuschusst mit dem Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ Solaranlagen bis 30 kWp sowie Batteriespeicher. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anlagengröße.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"
Photovoltaik-Förderung in Köln
Seit dem 02. Oktober 2023 fördert die Stadt Köln mit dem Programm „Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen“ Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern. Sowohl Eigentümer und Eigentümerinnen als auch Mieter und Pächter können folgende Zuschüsse beantragen:
- 300 Euro pro kWp für netzgekoppelte PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung
- 250 Euro pro kWp für Anlagen ab 10 kWp bis maximal 50 kWp Leistung
- bis zu 6.000 Euro für Mieterstrom-Lösungen für Bestandsgebäude (mehrere Wohneinheiten), maximal 50 % der förderfähigen Kosten
- 50 Euro pro kWp Bonus für Gründach-Photovoltaik
- 250 Euro pro kWh für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage
Der Förderantrag muss online im Antragsportal der Stadt Köln gestellt werden. Um einen Antrag stellen zu können, ist zunächst eine Registrierung, die Aktivierung Ihres Kontos und die Anmeldung im Portal nötig.
Photovoltaik-Förderung in Essen
Essen bezuschusst mit dem „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen“ den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage:
- 500 Euro für Anlagen mit 1–2 kWp Leistung
- 750 Euro für Anlagen bis 5 kWp Leistung
- 1.000 Euro für Anlagen bis 10 kWp Leistung
- 100 Euro pro kWp für Anlagen über 10–40 kWp Leistung
- 4.000 Euro für Anlagen mit mehr als 40 kWp Leistung
Mit der Neuauflage der Förderrichtlinie am 01. Februar 2024 gibt es zudem zusätzlich einen Bonus von 100 Euro pro kWp für Gründach- und Fassadenphotovoltaik sowie einen Mieterstrom-Bonus von 100 Euro pro Wohneinheit bei Neubauten und 400 Euro pro Wohneinheit im Bestand. Mehr zu den Richtlinien und den Online-Antrag gibt es auf der Antragsseite der Stadt Essen.
Photovoltaik-Förderung in Mannheim
In Baden-Württemberg gilt seit 2022 bzw. 2023 eine allgemeine Solarpflicht für Neubauten und sanierte Dächer. Die Stadt Mannheim bezuschusst alle Photovoltaikanlagen, die nicht unter diese Solarpflicht fallen – die also freiwillig installiert werden – mit 100 Euro pro installiertem kWp Leistung (maximal 1.000 Euro).
Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Premiumförderung für Photovoltaikanlagen, die bestimmte Anforderungen erfüllen:
- 60 Euro pro kWp für Photovoltaikanlagen (mind. 15 kWp), die die gesamte Dachfläche belegen (maximal 2.400 Euro)
- 200 Euro pro kWp für Fassaden-PV-Anlagen (maximal 3.000 Euro)
- 250 Euro pro kWp für Gründach-Photovoltaik (maximal 3.750 Euro)
- 300 Euro pro kWp für Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden (maximal 4.500 Euro)
Alle Informationen zum Programm „Solarbonus“ und den Förderantrag finden Sie auf der Informationsseite der Klimaschutzagentur Mannheim.
Photovoltaik-Förderung in Wiesbaden
In Wiesbaden werden sowohl Photovoltaikanlagen allein als auch die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher mit pauschalen Beträgen gefördert. Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:
Photovoltaikanlagen:
- 300 Euro bis 3 kWp Anlagenleistung
- 400 Euro bis 6 kWp Anlagenleistung
- 500 Euro für Anlagen größer als 6 kWp Anlagenleistung
Stromspeicher:
- 300 Euro für Speicher mit bis zu 3 kWh Speicherkapazität
- 400 Euro für Speicher mit bis zu 6 kWh Speicherkapazität
- 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh Speicherkapazität.
Ist im Zuge der Installationsarbeiten ein Umbau des Zählerkastens erforderlich, wird dies ebenfalls pauschal mit 250 Euro bezuschusst. Anträge können auf der Website der Klimaschutzagentur Wiesbaden heruntergeladen werden.
Photovoltaik-Förderung in Darmstadt
Darmstadt fördert den Kauf und die Installation von Dach- und Fassadenphotovoltaik sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro kWp (maximal 6.000 Euro). Informationen zum Antrag auf Förderung können Sie online bei der Stadt Darmstadt finden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage erfolgen Förderzusagen allerdings unter Vorbehalt, bis der städtische Haushalt für das Jahr 2024 freigegeben wird. Die Freigabe wird zum Sommer 2024 erwartet.
Photovoltaik-Förderung in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart bietet mit der Solaroffensive Stuttgart ein kommunales Förderprogramm für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie für bauliche Maßnahmen und die Vorbereitung. Insgesamt fördert die Stadt 50 % der förderfähigen Ausgaben pro kWp Photovoltaikleistung. Für Dachanlagen liegt der maximale Förderbetrag bei 350 Euro, für Fassaden- und Grünflächenanlagen bei 450 Euro. Zudem gibt es weitere Zuschüsse:
- 300 Euro pro kWh Ladekapazität für Stromspeicher, die zusammen mit der PV-Anlage installiert werden
- 1.000 Euro für Kauf und Installation einer Wallbox
Die Anträge für die PV-Förderung kann man nach einer Registrierung auf der Serviceseite Stuttgart herunterladen.
Photovoltaik-Förderung in Erlangen
Erlangen fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Privatpersonen und Unternehmen. Die Zuschüsse gibt es nicht nur für neu installierte PV-Anlagen, sondern auch für Erweiterungen bestehender Anlagen. Folgende Förderungen gibt es:
- 150 Euro pro kWp für PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung (maximal 4.500 Euro)
- 150 Euro pro kWh Speicherkapazität für Stromspeicher (maximal 1.050 Euro)
Photovoltaikanlagen mit mehr als 30 kWp Leistung werden mit 75 Euro pro kWp gefördert (maximal 5.250 Euro).
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Stadt Erlangen.
Photovoltaik-Förderung in München
München fördert im Rahmen des Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) seit 2022 unter anderem Photovoltaik-Dachanlagen und -Steckeranlagen sowie Solarthermie und Wärmepumpen. Bezuschusst werden nur solche Anlagen, die nicht unter die Solarpflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden fallen. Für Photovoltaikanlagen gelten folgende Richtlinien:
- 282 Euro pro kWp Anlagenleistung
- 47 Euro Zuschlag pro kWp Anlagenleistung für Glas-Glas-Module
- 94 Euro Zuschlag pro kWp Anlagenleistung für Gründach-Anlagen
- 376 Euro pro kWp Anlagenleistung für Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern und dachintegrierte Anlagen
Anträge auf Förderung können online im Antragsportal der Stadt München gestellt werden.
Photovoltaik-Förderung in Freiburg
In Freiburg gibt es das Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“, das aus drei Bausteinen besteht: Dämmung der Gebäudehülle, energieeffiziente Heizung und Lüftung sowie erneuerbare Stromerzeugung. Im Rahmen dieses Programms bezuschusst die Stadt Stromspeicher, die in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 1,25 kWp) installiert werden, mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (max. 1.500 Euro).
Ist die Solaranlage groß genug, dass Hausbesitzer*innen ihre Wärmeversorgung zu mindestens 15 % mit Solarstrom decken können, können sie darüber hinaus einen Zuschuss von 150 Euro pro kWp Anlagenleistung einfordern (max. 1.500 Euro). Die Förderrichtlinie und den Antrag finden Sie auf der Antragsseite der Stadt Freiburg.
Photovoltaik-Förderung in Tübingen
Aktuell sind die Mittel für das Förderprogramm Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für EEG-Altanlagen der Stadt Tübingen ausgeschöpft.
Eine Antragstellung auf der Förderseite der Stadt Tübingen ist daher im Moment nicht möglich.
Photovoltaik-Förderung in Regensburg
Regensburg fördert die Installation neuer Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro kWp Anlagenleistung (maximal 1.500 Euro). Zudem gibt es pauschal 200 Euro Zuschlag für PV-Anlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden. Die Anträge können auf der Förderseite der Stadt Regensburg heruntergeladen werden.
Photovoltaik-Förderung in Ulm
In Ulm werden Photovoltaik-Dachanlagen und Fassadenanlagen mit einer Leistung von 2–100 kWp mit 75 Euro pro kWp Anlagenleistung bezuschusst. Den Förderantrag können Sie auf der Serviceseite der Stadt Ulm herunterladen.
Förderung in Österreich und der Schweiz
Auch in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz werden Photovoltaik, Stromspeicher und andere Erneuerbare-Energien-Technologien gefördert.
Photovoltaik-Förderung in Österreich
Auch in Österreich gibt es staatliche und regionale Förderprogramme. Im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ruft die österreichische Bundesregierung in regelmäßigen Abständen sogenannte Fördercalls aus, bei denen Antragsteller und Antragstellerinnen innerhalb eines festgelegten Zeitraums Tickets für eine Photovoltaik-Förderung ziehen können.
- Antragsteller ziehen ein Ticket bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG)
- Ist ein Ticket gezogen, kann der Antrag auf Förderung beim OeMAG gestellt werden.
- Antragsteller enthalten die Förderung entweder aus dem 1. Fördertopf der OeMAG oder
- Der Antrag wird automatisch an den Klimafonds weitergeleitet, der Förderungen in gleicher Höhe auszahlt.
Ab 2024: Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp
Zum 01. Januar 2024 sind die bestehenden Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen angepasst worden.
- Für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp, die auf Wohngebäuden, gemeinnützigen oder öffentlichen Gebäuden installiert werden, müssen keine Förderanträge mehr gestellt werden. Stattdessen sind Kauf und Installation dieser Anlagen einschließlich aller Komponenten von der Umsatzsteuer befreit. Die steuerliche Regelung gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025.
- Für Photovoltaikanlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Gewerbegebäuden können im Rahmen der Fördercalls weiterhin Förderanträge bei der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt werden. Die Termine für die Fördercalls im Jahr 2024 stehen aktuell noch nicht fest.
Photovoltaik-Förderung in der Schweiz
Privathaushalte oder Unternehmen in der Schweiz, die in Photovoltaik investieren, können sich über satte Zuschüsse freuen: Bis zu 30 % der Investitionskosten werden durch den Bund gefördert. Die sogenannte feste Einmalvergütung wird sowohl für Kleinanlagen (KLEIV) bis 100 kWp als auch für Großanlagen (GREIV) über 100 kWp Anlagenleistung ausgezahlt.
Für die KLEIV gelten folgende Förderhöhen:
- Photovoltaik-Aufdachanlagen bis 30 kWp: 400 CHF pro kWp Anlagenleistung (maximal 30 % der Investitionskosten)
- Photovoltaik-Aufdachanlagen über 30 kWp: 300 CHF pro kWp Anlagenleistung (maximal 30 % der Investitionskosten)
- integrierte PV-Anlagen wie Fassaden-Photovoltaik oder Indach-Photovoltaik ab 6 kWp: 440 CHF pro kWp Anlagenleistung
- kleine Photovoltaikanlagen von 2 – 5 kWp erhalten zusätzlich einen Grundbeitrag von 200 CHF
Anders als in Deutschland ist es für die KLEIV egal, ob die private Photovoltaikanlage ans Netz angeschlossen ist oder ob sie als Insellösung betrieben wird – die Einmalvergütung gibt es in jedem Fall. Zudem kann der Investitionszuschuss erst beantragt werden, wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde. Daher müssen mit dem Antrag auf Photovoltaik-Förderung auch das Abnahmeprotokoll des Installationsbetriebs sowie eine Beglaubigung durch den Netzbetreiber oder den Installationsbetrieb als Nachweis eingereicht werden.
PV mit Speicher: Welche Förderungen gibt es für Stromspeicher?
Bei vielen regionalen und kommunalen Förderprogrammen ist die Förderung für Photovoltaikanlagen heute nur in Kombination mit einem Stromspeicher möglich – oder es wird nur der Speicher selbst gefördert, wie bei der Berliner Förderrichtlinie SolarPLUS. Damit soll erreicht werden, dass private Anlagenbetreiber*innen mehr Solarstrom selbst nutzen können. Zudem reduziert sich die Netzbelastung an sonnenreichen Tagen, wenn der privat erzeugte Solarstrom eher in den Heimspeicher fließt als ins öffentliche Netz.
Insgesamt unterscheiden sich die Förderrichtlinien je nach Bundesland, Stadt oder Kommune deutlich. Einige Kommunen bezuschussen Photovoltaik und Stromspeicher unabhängig voneinander. Diese Lösung ist vor allem für Hausbesitzer*innen interessant, die ihre bestehende PV-Anlage mit einem Speicher nachrüsten möchten. Auch den Förderkredit KfW 270 können Sie für einen Stromspeicher beantragen, wenn Sie die Photovoltaikanlage schon auf dem Dach haben.
Alle Fördermöglichkeiten rund um Ihre Photovoltaikanlage ausschöpfen!
Die Förderangebote für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere, damit verbundene Erneuerbare-Energien-Technologien in Deutschland sind vielfältig und nicht immer leicht zu durchschauen. Daher sollten Sie sich bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage ausführlich zu den Förderrichtlinien in Ihrer Region informieren, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Überlegen Sie auch, ob es sich lohnt, in weitere Technologien zu investiere. So gibt es zum Beispiel vielerorts Förderungen für private Wallboxen in Kombination mit Photovoltaik. Fragen Sie auch den Installationsbetrieb, bei dem Sie Ihr Angebot einholen – die Fachleute kennen sich mit den bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten meist gut aus.
PV und Wärmepumpe: Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpenheizungen?
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpenheizung verbinden möchten, sparen Sie nicht nur langfristig Energiekosten. Sie können auch bei der Investition sparen, indem Sie die Wärmepumpen-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen:
- 25 % Wärmepumpen-Förderung vom BAFA, maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr
- 5 % Bonus für besondere Effizienz der Anlage (Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle)
- 5 % Bonus für natürliche Kältemittel (nicht mit dem Effizienz-Bonus kombinierbar)
- 10 % Heizungstausch-Bonus vom BAFA
Damit ist insgesamt eine Förderung in Höhe von 40 % für die Wärmepumpe möglich.
Sie möchten mehr Infos zum Thema Wärmepumpen-Förderung?
Ausführliche Infos zur Wärmepumpen-Förderung und zur Antragstellung finden Sie in unserem Beitrag Förderung Wärmepumpe.
Thema Wärmepumpenheizung: Vorteile, Nachteile, Kosten?
Ab wann lohnt sich der Heizungstausch? Welche verschiedenen Wärmepumpen-Arten gibt es? Und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Das erfahren Sie in unserem Beitrag Wärmepumpenheizung: Vorteile, Nachteile und Kosten auf einen Blick
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