Compliance
Die SENEC GmbH ist in das Compliance Management System der EnBW Energie Baden-Württemberg AG eingebunden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Corporate Compliance und in den Nachhaltigkeitsrichtlinien der EnBW AG.
Meldung bei Verstößen und Verdachtsfällen in den Bereichen 'Menschenrechte' und 'Umweltschutz'
Die SENEC beteiligt sich am konzernweiten Beschwerdeverfahren der EnBW AG. Für die Meldung von Hinweisen auf potenzielle oder bestehende Gesetzes- oder Regelverstöße (zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden) im Geschäftsbereich oder in anderen Teilen der Lieferkette der SENEC GmbH stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsatzerklärung der SENEC GmbH nach § 6 Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegt die SENEC GmbH (im Folgenden: SENEC) gem. § 1 Abs. 1 S. 3 LkSG den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend: LkSG).
Zugleich fällt die SENEC als 100%ige Tochtergesellschaft in den eigenen Geschäftsbereich der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (nachfolgend: EnBW) i.S.d. § 2 Absatz 6 LkSG (vgl. Kapitel II. „Anwendungsbereich der Grundsatzerklärung“ der EnBW Grundsatzerklärung, Stand 18. Juli 2023).
Hier finden Sie die Grundsatzerklärung der SENEC GmbH.