Wegfall der 70-%-Regel für Photovoltaik: Was Sie jetzt wissen müssen
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes EEG 2023 wird die Installation neuer Solaranlagen einfacher und unkomplizierter – aber auch für bestehende PV-Anlagen ändert sich einiges. Unter anderem entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Einspeisebegrenzung, durch die Solaranlagen bisher bei 70 % der erreichten Nennleistung abgeregelt wurden. Aber was bedeutet das konkret für Solaranlagenbesitzer*innen?
Wir fassen in diesem Beitrag zusammen, was der Wegfall der 70-%-Regelung für bestehende Photovoltaikanlagen bedeutet und wie Sie Einnahmeverluste vermeiden.
Das Wichtigste für Sie vorab:
- Neue PV-Anlagen bis 25 kWp (nach 14. September 2022 installiert) haben keine Einspeisebegrenzung mehr. Auch Bestandsanlagen bis 7 kWp dürfen künftig 100 % ihrer Nennleistung einspeisen, ohne eine Abregelung zu riskieren.
- Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp (vor 14. September 2022 installiert) ist die 70-%-Drosselung im Wechselrichter bzw. im intelligenten Speichersystem vorinstalliert und muss manuell durch Fachpersonal ausgeschaltet werden.
- Bei Bestandsanlagen größer 7 kWp kann die Einspeisebegrenzung erst nach der Installation eines Smart Meters ausgeschaltet werden.
- Anlagen, die auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt sind, erreichen die 70-%-Grenze nur an sehr wenigen Tagen im Jahr – die Einnahmeverluste, wenn die Einspeisebegrenzung aktiviert bleibt, sind daher minimal.
Mit dem EEG 2023 endet die Einspeisebegrenzung
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zielen Bund und Länder darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien noch schneller und effektiver voranzutreiben. Ein Bestandteil dieser Gesetzesänderung ist der Wegfall der sogenannten Einspeisebegrenzung. Bisher durften Betreiber*innen von Solaranlagen 70 % der maximalen Nennleistung ins Netz einspeisen. Sprich: Erst wenn die Anlage 70 % der maximal möglichen Anlagenleistung erreicht hatte, regelte der Wechselrichter die Anlagenleistung automatisch ab. Mit der 70-%-Regelung sollte vermieden werden, dass das öffentliche Stromnetz an sonnenreichen Tagen oder in den Mittagsstunden durch zu hohe Einspeisemengen überlastet wird.
Mit dem Ziel, Photovoltaik noch stärker zu fördern und die Investition in eine Solaranlage für Hausbesitzer*innen auch wirtschaftlich attraktiver zu machen, wurde diese Regelung zum 01. Januar 2023 ausgesetzt. Private Bestandsanlagen bis 7 kWp dürfen seitdem 100 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, ohne eine Abregelung zu riskieren. Gleiches gilt für neu installierte Anlagen bis 25 kWp. Zudem wurden bei der jährlich neu festgesetzten Einspeisevergütung erstmals höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung beschlossen, um einen zusätzlichen Anreiz zum Einspeisen zu bieten.
Lesetipp:
Ausführliche Infos zur Einspeisevergütung, der Entwicklung der Vergütungssätze und der aktuellen Einspeisevergütung finden Sie auf unserer Übersichtsseite Einspeisevergütung.
Was bedeutet der Wegfall der 70-%-Regel für Bestandsanlagen?
Bei Photovoltaikanlagen bis 7 kWp, die vor dem 14. September 2022 installiert worden sind, hat der Wechselrichter eine Drosselfunktion. Diese regelt die Anlage automatisch ab, sobald 70 % der Nennleistung erreicht sind. Auch wenn die 70-%-Regel nun nicht mehr gilt, bleibt die Drosselfunktion aktiv – es sei denn, sie wird manuell ausgeschaltet.
Viele Besitzer*innen von Bestandsanlagen fürchten daher, dass Ihnen durch die bestehende Abregelung Einnahmen aus der Einspeisevergütung entgehen. In der Regel kann man aber sagen: Einnahmeverluste sind eher unwahrscheinlich. Zum einen sind die meisten PV-Anlagen heute ohnehin auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt. Durch die Kombination von Photovoltaik und Stromspeicher sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Abregelung deutlich, da ein großer Teil des PV-Überschusses gespeichert wird, anstatt ihn einzuspeisen. Daher bleibt die Einspeisemenge an den meisten Tagen deutlich unter 70 %. Zum anderen erreichen PV-Anlagen in Deutschland nur an sehr wenigen Tagen überhaupt ihre volle Nennleistung, sodass eine Abregelung der Anlage auch bisher nur sehr selten erfolgte.
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Wie kann man den Wechselrichter an Bestandsanlagen umstellen?
Um die Drosselfunktion am Wechselrichter oder im intelligenten Speichersystem auszuschalten, müssen Sie eine zertifizierte Installationsfirma beauftragen. Diese muss die Abregelung vor Ort am Speicher manuell abstellen. Hier können schnell Kosten zwischen 100 und 200 Euro entstehen und es kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, je nachdem, wie ausgelastet Ihre Installationsfirma ist. Zudem müssen Sie die Umstellung von Ihrem Netzbetreiber genehmigen lassen, da der Wegfall der 70-%-Regel eine zusätzliche Belastung für die Stromnetze bedeuten kann. Erst wenn der Netzbetreiber sein OK gegeben hat, dürfen Sie eine Fachfirma beauftragen
Was passiert, wenn die Wechselrichter an Bestandsanlagen nicht umgestellt werden?
Wir von SENEC haben im Herbst 2022 begonnen, die Erzeugungs- und Einspeisedaten der von uns installierten Anlagen auszuwerten, um zu ermitteln, wie sich die Einspeisebegrenzung bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp auswirkt. Unsere Daten haben gezeigt, dass allein durch den Einsatz des Batteriespeichers der durchschnittliche Einnahmeverlust bei etwa 2 Prozent liegt. Das liegt daran, dass der PV-Überschuss immer zuerst zum Laden des Speichers genutzt wird, bevor er ins Netz geht.
Für SENEC-Kund*innen, die zusätzlich das Technikpaket nutzen und das prognosebasierte Laden (Peak Shaving) aktiviert haben, liegen die Verluste sogar bei weniger als 1 Prozent. Das prognosebasierte Laden ist nämlich darauf ausgelegt, die Abregelung der Anlage zu verhindern, indem an sonnenreichen Tagen zuerst eingespeist wird und erst bei Erreichen der 70 %-Grenze der Solarstrom in den Speicher fließt.
Lohnt sich das Abschalten der Drosselfunktion am Wechselrichter?
Bei einer 7 kWp-Solaranlage mit rund 7.000 kWh Solarertrag im Jahr und einem Haushaltsstromverbrauch von 5.000 kWh beträgt der Einnahmeverlust durch die 70-%-Abregelung nach unserer Datenerhebung etwa 10 Euro im Jahr. Dem gegenüber steht das Umstellen des Wechselrichters durch eine Fachfirma für mindestens 100 Euro. Bei PV-Anlagen, die auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt sind, ist eine manuelle Umstellung des Wechselrichters also nicht lohnend.
Wie minimiere ich Einnahmeverluste nach Wegfall der 70-%-Regel?
Mit Blick auf den Wegfall der Einspeisebegrenzung wird es noch sinnvoller, möglichst viel Solarstrom für den eigenen Haushalt zu nutzen. Ein Stromspeicher trägt schon viel dazu bei, Ihren PV-Eigenverbrauch zu erhöhen. Als SENEC-Kund*in sollten Sie zudem über den Kauf des SENEC Technikpakets nachdenken. Das Technikpaket bietet Ihnen alle Voraussetzungen, um Ihren Solarstrom möglichst effektiv zu nutzen. Sie können damit unter anderem:
- prognosebasiertes Laden nutzen, das eine Abregelung der Anlage verhindert
- SG-Ready zum Ansteuern einer SG-Ready fähigen Wärmepumpe
- Ihre Wallbox so managen, dass Ihr E-Auto jeweils mit dem PV-Überschuss geladen wird (PV-Überschussladen)
- Smarte Haushaltsgeräte ansteuern und automatisiert in Betrieb nehmen
Mehr darüber, wie Sie Ihren PV-Überschuss gezielt für den eigenen Haushalt nutzen, erfahren Sie in unserem Beitrag PV-Überschuss steuern.
Ausblick
Ab Juni 2023 ist prognosebasiertes Peak Shaving auch verfügbar, wenn keine Einspeisebegrenzung eingestellt ist. Hierzu erhalten alle Kund*innen ein Software-Update auf ihren Speicher.
Ab September 2023 wird das Umstellen der Wechselrichter bei Bestandsanlagen auch per Fernwartung möglich. Dann müssen Sie keinen Vor-Ort-Termin mehr mit Ihrer Fachfirma vereinbaren, sondern die Firma kann die Drosselfunktion schnell und unkompliziert über das Portal mein-senec vornehmen.
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