Ein Berater erklärt zwei Damen die Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen direkt vor einem Gerät.

Förderung Wärmepumpe: Wo und wie gibt es Zuschüsse?

Elektrische Wärmepumpen sind die nachhaltigen Heizungssysteme der Zukunft. Doch Kauf und Installation sind kostenintensiv. Wie also lassen sich die Anschaffungskosten für Wärmepumpensysteme senken? Welche staatlichen Förderprogramme und Zuschüsse gibt es wo? Und welche Bedingungen sind zu erfüllen?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die staatlichen Förderungen und finanziellen Unterstützungen zum Beispiel durch Kredite und Steuererleichterungen rund um den Einbau und den Umstieg auf eine Wärmepumpenheizung.  

 

Förderprogramme und finanzielle Unterstützung für Wärmepumpen

Elektrische Wärmepumpen nutzen kostenfreie Umweltwärme (Luft, Erde, Wasser) zum nachhaltigen Heizen von Immobilien sowie zur Warmwasserbereitung. Und das ohne klimaschädliche CO2-Emissionen vor Ort. Entsprechend bieten Staat und Kommunen im Zuge der geplanten Wärmewende unterschiedliche Förderprogramme, Zuschüsse und finanzielle Unterstützungen durch Kredite und Steuererleichterungen für den Einbau einer Wärmepumpenheizung in Neubauten und Bestandsgebäuden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen genauen Überblick: 

 

Staatliche Förderprogramme für Wärmepumpen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst seit 2021 die Förderprogramme des Bundes für energetische Sanierungen und für energieoptimierte Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäuden zusammen.

Die BEG besteht im Wesentlichen aus drei Teilprogrammen – für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). 

Bei Bestandsgebäuden – also bei Immobilien, in denen ein mehr als zwei Jahre altes Heizungssystem ersetzt oder klimafreundlich unterstützt werden soll – wird die Errichtung effizienter Wärmepumpenheizungen inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme gefördert. Vorausgesetzt, sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen und dienen überwiegend der Raumheizung oder der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden.

Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Kosten. Ersetzen Sie eine mehr als 20 Jahre alte Öl-, Nachtspeicher-, Kohle- oder Gasheizung gegen eine energieeffiziente Wärmepumpe, erhöht sich die Förderung auf 35 %. Wenn Sie dabei auf Erdwärme, Grund- oder Abwasser setzen oder Ihre Wärmepumpenheizung mit einem natürlichen Kältemittel betreiben, erhalten Sie noch einmal 5 % mehr Zuschuss – insgesamt also bis zu 40 %. 

Nähere Informationen finden Sie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei den Fördervoraussetzungen

Für Neubauten gilt seit März 2023 das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN). Effiziente Wärmepumpenanlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert. In diesem Fall erhalten Sie die Förderung der BEG von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von 5 % an. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wird bei den Neubaukosten berücksichtigt. 

 

Gut zu wissen

Gefördert werden nicht nur die Investitionen in den Kauf einer Wärmepumpe, die Installation und die Inbetriebnahme.

Auch nötige Umfeldmaßnahmen wie die Wärmedämmung von Rohrleitungen, neue Heizkörper oder sonstige Umbauten werden bezuschusst. Und zwar inklusive Mehrwertsteuer. Je Wohneinheit können jedoch maximal 60.000 Euro als förderfähige Kosten angerechnet werden, sodass Sie in einem Einfamilienhaus bis zu 24.000 Euro staatlichen Zuschuss erhalten können. 

Regionale Zuschüsse durch Bundesländer und Kommunen

Auch Bundesländer und Kommunen unterstützen zunehmend Privathaushalte, die künftig auf eine energieeffiziente Wärmepumpenheizung setzen wollen. Eine zentrale Anlaufstelle für regionale Zuschüsse und Fördermittel gibt es derzeit aber leider nicht. Ebenso gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung auf kommunaler und Länderebene.   

Direkte Zuschüsse gibt es derzeit nur in diesen fünf Bundesländern:

  • Berlin ("Effiziente Gebäude PLUS"-Programm)

  • Bremen (Förderprogramm Ersatz von Ölheizkesseln)

  • Hamburg (Förderprogramm Erneuerbare Wärme)

  • Nordrhein-Westfalen (Förderprogramm progres.nrw)

  • Schleswig-Holstein (Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger)

Diese Direktzuschüsse sind immer nur in Verbindung mit einem ebenfalls fristgerecht beantragten Zuschuss des BEG-Programms möglich und betragen zusammen maximal 60 % der förderfähigen Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit, also zusammen maximal bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dieser Deckelung soll unter anderem verhindert werden, dass die Preise für Wärmpumpensysteme stetig steigen. 

Wie sieht es mit den anderen Bundesländern aus?

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bieten beispielsweise über eigene Förderprogramme zur Energiewende Fördermöglichkeiten für neue Wärmepumpen an. Thüringen plant eine direkte Förderung ab Anfang 2024. 

Generell erlaubt die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland, dass auf kommunaler Ebene Zuschüsse zur BEG-Förderung hinzukommen dürfen. So bietet beispielsweise die Stadt Homburg bis zu 3.000 Euro zusätzliche Förderung für den Einbau einer energieeffizienten Wärmepumpe.

Für verlässliche Informationen zu Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde, empfehlen wir Ihnen folgende Anlaufstellen und Informationsquellen

  • Expertenberatung in Verbraucherzentralen

  • Nachfrage beim zuständigen Dezernat Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung

  • Anfrage – falls vorhanden – bei der Landesenergieagentur Ihres Bundeslandes

  • Die Förderdatenbank  des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz informiert mittels Filterfunktion über aktuelle Förderungen von Bund, Ländern und EU.

Eine Wärmepumpe vor dem Haus im Hintergrund der Garten.

Steuerliche Vergünstigungen für Wärmepumpenheizungen

Wer eine Bestandsimmobilie saniert, kann alternativ zur BEG-Förderung (nicht zusätzlich) einen Steuerbonus für die Sanierung beantragen. Der Steuerbonus umfasst 20 % der anfallenden Kosten für Maßnahmen in einer mindestens zehn Jahre alten sowie selbstgenutzten Wohnimmobilie. Über drei Jahre hinweg lassen sich so bis zu 40.000 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Formell ergänzen Sie hierzu Ihre Einkommensteuererklärung um eine Fachunternehmererklärung. 

Hierbei sind zwei Dinge zu beachten: Erstens sind die technischen Voraussetzungen rund um die Wärmepumpe ebenso hoch wie bei der BEG-Förderung über das BAFA. Zweitens fällt der Steuerbonus in der Regel deutlich geringer aus als die staatliche Heizungsförderung. Besprechen Sie sich hierzu im Zweifel bitte mit einem Steuerberater. 

Halten Sie die technischen Mindestanforderungen für die BEG-Förderung oder den Steuerbonus für die Sanierung im Bestandsbau nicht ein, kann der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zumindest einen kleinen Teil Ihrer Investitionen senken. Jährlich können Sie 20 % der angefallenen Lohnkosten für Handwerker steuerlich geltend machen – maximal jedoch 6.000 Euro, was einem Zuschuss von 1.200 Euro entspricht. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie, die Sie haben renovieren oder sanieren lassen, selbst nutzen. Wie beim Steuerbonus für Sanierungen beantragen Sie diese Förderung nachträglich im Zuge Ihrer Einkommensteuererklärung. Als Nachweise müssen Sie Rechnungen mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbelege vorlegen. 

 

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Bedingungen und Anforderungen für eine Förderung

Wie alle staatlichen Förderungen sind auch die Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpenheizung an bestimmte Bedingungen und Anforderungen geknüpft. Die wichtigsten listen wir Ihnen im Folgenden auf.

Fördervoraussetzungen für Wärmepumpenanlagen im Gebäudebestand

  • Einbau von mindestens einem Wärmemengenzähler

  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)

  • Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)

  • Einhaltung der definierten Jahresarbeitszahlen (JAZ) je nach Wärmequelle und Nutzungsart

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude

  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

Abweichende Fördervoraussetzungen bei Neubauten

  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz im Vergleich zu Bestandsgebäuden aufweisen.

  • Ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr ist vertraglich vorgeschrieben.

  • Als Wärmeverteilsystem muss eine Flächenheizung eingesetzt werden.



Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften. 

 

Gut zu wissen

Förderanträge müssen zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Und zwar online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfristen ist das Eingangsdatum beim BAFA (www.bafa.de). Im Vorfeld durchgeführte Maßnahmen sind ausdrücklich nicht förderfähig. Die Antragsstellung selbst kann nach Vorlage einer Vollmacht (Upload) auch von anderen Personen, z. B. dem Fachunternehmer, durchgeführt werden.

Alle wichtigen Informationen inklusive einer Vollmachtsvorlage sowie eines detaillierten Merkblatts zu den technischen Voraussetzungen bietet Ihnen das BAFA auf der Seite Fördervoraussetzungen im Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien

 

Prozess und Ablauf

Der Prozess und Ablauf rund um die Förderung von Wärmepumpen ist für Bestandsimmobilien und Neubauten nahezu identisch. Einzige Ausnahme: Bei Neubauten beantragen Sie die Förderung nicht beim BAFA, sondern bei der KfW und benötigen dafür einen Energieberater, den Sie vor Antragsstellung entsprechend beauftragen müssen. 

 

Schritt 1: professionelle Beratung

Lassen Sie sich von einem Fachpartner für Energielösungen bei Ihnen vor Ort persönlich beraten und entwickeln Sie gemeinsam die für Sie und Ihre Immobilie optimale Wärmepumpenlösung – zum Beispiel in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. So könnten Sie auch den Strom für die Wärmepumpe unabhängig von steigenden Preisen selbst erzeugen. 

Worauf es bei der Verbindung von Wärmepumpe und einer PV-Anlage ankommt, lesen Sie in unserem Blogbeitrag Wärmepumpe mit Photovoltaik verbinden

 

Schritt 2: konkretes Angebot 

Sie haben Ihre Lösung gefunden, Ihnen liegt ein konkretes Umsetzungsangebot Ihres Fachpartners vor (noch nicht unterschreiben!) und auch die Finanzierung ist auf Ihrer Seite vorbereitet. Dann stellen Sie Ihren Förderantrag und warten auf den Bewilligungsbescheid durch das BAFA oder die KfW. Wie Sie den Antrag bei der BAFA ausfüllen und welche Dokumente Sie einreichen müssen? Hier finden Sie eine ausführliche Ausfüllhilfe

 

Schritt 3: Kauf und Umsetzungsangebot freigeben

Liegt die Förderungsbewilligung vor, können Sie die Wärmepumpe erwerben, das Umsetzungsangebot und die etwaig benötigte Finanzierung freigeben. 

 

Schritt 4: Installation 

Nun ist es an der Zeit für die Durchführung der Anlageninstallation samt etwaiger Baumaßnahmen.

 

Schritt 5: Nachweise einreichen

Nach der Installation und dem Abschluss der Baumaßnahmen reichen Sie den Verwendungsnachweis und die Bestätigung zur ordnungsgemäßen Maßnahmendurchführung ein. 

 

Schritt 6: Fördermittel erhalten

Für die Bewilligung des Antrags – vorausgesetzt, alle nötigen Unterlagen wurden fristgerecht und vollständig eingereicht – durch das BAFA oder die KfW sollten Sie mit einem Zeitfenster von rund drei Monaten rechnen. Vom Verwendungsnachweis inklusive Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung dauert es durchschnittlich etwa zwei Monate bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel. 

 

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Johannes Ruf

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Johannes Ruf
Johannes Ruf
Autor

Product Manager Heating, Ventilation und Air Conditioning

Johannes Ruf ist als Maschinenbauingenieur mehr als 10 Jahre in der Energiebranche aktiv und deckt ein breites Themenfeld in Energieversorgung und Energiewirtschaft ab. Seine Hauptfokus liegt heute auf klimaneutralem Heizen und dezentraler Erzeugung, aber er bringt aus der Energieforschung auch Kenntnisse in den relevanten zentralen und leitungsgebundenen Infrastrukturen und alles Notwendige zum Thema Bauen mit. Seine Leidenschaft gehört dem Energiewende genannten Transformationsprozess.

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