
Einspeisevergütung für PV Anlagen
Lohnt sich eine PV-Anlage mit dem EEG 2023 noch mehr?
- Was ist die Einspeisevergütung?
- Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt?
- EEG 2023: Was bedeutet die Gesetzesnovelle für die Einspeisevergütung?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?
- Höhere Vergütungssätze für Überschusseinspeisung nach dem EEG 2023
- Wegfall der Einspeisebegrenzung von 70 %
- Steuerliche Befreiung für Solaranlage und Einspeisevergütung
- Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik
- Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
- Herausforderungen der PV-Einspeisevergütung
- Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Betreibende?
- Lohnt sich das Nachrüsten mit einem Stromspeicher bei PV-Anlagen nach 20 Jahren?
- So können Sie Ihre PV-Anlage nach 20 Jahren weiter nutzen
- Wann lohnt sich eine Direktvermarktung?
- Anschlussförderung für PV Altanlagen
- Wann lohnt sich die Umstellung auf PV-Eigenverbrauch?
- Wie hängen EEG-Umlage und Einspeisevergütung zusammen?
- Abschaffung der EEG-Umlage seit 01. Juli 2022
- Solaranlage verkaufen: Was passiert mit der Einspeisevergütung?
Wer Strom mit einer Photovoltaikanlage erzeugt und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist, bekommt dafür nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung. Pro Kilowattstunde Solarstrom zahlen die Netzbetreiber einen bestimmten Betrag, der jährlich neu festgesetzt wird. Anlagenbetreiber*innen erhalten die Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Das heißt: Mit einer eigenen PV-Anlage bekommen Sie Geld für den Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen – die Einspeisevergütung.
Das Wichtigste zur Einspeisevergütung auf einen Blick
- Mit der Einspeisevergütung vergüten die Netzbetreiber den Solarstrom, den PV-Anlagenbesitzer*innen ins Netz einspeisen.
- Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig neu festgesetzt – Anlagenbesitzer*innen erhalten aber jeweils 20 Jahre lang den Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme ihrer Anlage galt.
- Bis 2022 ist Einspeisevergütung beständig gesunken. Im Juli 2022 wurde sie erstmals wieder leicht angehoben, sodass Anlagen bis 10 kWp aktuell 8,2 ct/kWh und Anlagen über 10 kWp 7,1 ct/kWh erhalten.
- Bis 2022 mussten die Einnahmen aus der Einspeisevergütung versteuert werden. Seit 2023 entfallen bei neu installierten Anlagen sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommenssteuer auf eingespeisten Strom.
- Mit dem EEG 2023 lohnt sich das Einspeisen ins öffentliche Netz wieder mehr. Für größtmögliche Unabhängigkeit und minimale Stromkosten sollte die Anlage aber auf möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt sein.

Was ist die Einspeisevergütung?
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Erneuerbaren Energien und damit auch die Photovoltaik zu fördern. Dafür wurde im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, verabschiedet. Das EEG sieht unter anderem vor, dass Verbraucher*innen, die Solarstrom erzeugen, diesen ins Netz einspeisen dürfen und dafür mit der sogenannten Einspeisevergütung „bezahlt“ werden. Die Einspeisevergütung ist also der Betrag, den Betreibende einer Photovoltaikanlage pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom erhalten.
Der Zweck der Einspeisevergütung war vor allem, Solaranlagenbetreiber*innen Planungssicherheit zu bieten – immerhin tragen die Einnahmen aus der Einspeisevergütung zur Amortisierung der Anlage bei. Seit Inkrafttreten des EEG vor über 20 Jahren ist die Einspeisevergütung allerdings stark gesunken. Wer heute eine PV-Anlage neu installiert, legt die Anlage daher in der Regel auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch aus, da sich das Einspeisen in vielen Fällen finanziell nicht mehr lohnt.
Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt?
Das Festlegen der Vergütungssätze ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur. Diese Bundesbehörde dokumentiert alle in Deutschland installierten PV-Anlagen und wertet mehrmals im Jahr die Zahlen in Bezug auf PV-Erzeugung und Stromverbrauch aus. Auf Grundlage dieser Daten legt die Bundesnetzagentur die Höhe der Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen fest. Ist eine PV-Anlage einmal bei der Bundesnetzagentur gemeldet, erhält sie den festgesetzten Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre, unabhängig davon. Da die Mengen an eingespeistem PV-Strom in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen haben, ist die die Förderung durch die Einspeisevergütung nach und nach gesunken – von mehr als 50 ct/kWh in 2002 auf aktuell 8,2 ct/kWh.
Wie erhalte ich die Einspeisevergütung?
Bevor die Solaranlage installiert wird, müssen Sie einen Netzanschluss beim örtlichen Verteilnetzbetreiber beantragen und eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen lassen. Sobald der Antrag bearbeitet ist, kann die Anlage installiert werden. Anschließend erfolgt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister. Wenn das erledigt ist, wird die Einspeisevergütung automatisch durch den Verteilnetzbetreiber ausgezahlt.
EEG 2023: Was bedeutet die Gesetzesnovelle für die Einspeisevergütung?
Im Juli 2022 hat die Bundesregierung eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) verabschiedet, um optimale Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Dazu gehören unter anderem:
- Anhebung der Einspeisevergütung
- Deutlich höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Volleinspeisung
- Wegfall der 70-%-Einspeisebegrenzung
- Wegfall von Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auf PV-Anlagen bzw. auf die Einspeisevergütung
Ziel des EEG 2023 ist es, dass bis 2030 mindestens 80 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien kommen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?
Zum ersten Mal seit 20 Jahren ist die Einspeisevergütung 2023 wieder leicht angestiegen: Von 6,30 ct/kWh auf 8,20 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp bzw. 7,10 ct/kWp für Anlagen von 10–40 kWp. Große Anlagen bis 750 kWp erhalten laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 6,20 ct/kWp bei Überschusseinspeisung.
Ein Grund für die Anhebung ist die Energiekrise: Durch die hohe Nachfrage sind die Preise für Photovoltaik extrem angestiegen. Die Förderung durch die Einspeisevergütung soll Hausbesitzende ermutigen, trotzdem in eine Solaranlage zu investieren und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu unterstützen. Daher ist im neuen Gesetzestext auch festgelegt, dass die Einspeisevergütung bis 2024 nicht wieder gesenkt wird. Nach 2024 soll es eine halbjährliche Degression von einem Prozent geben.
Höhere Vergütungssätze für Überschusseinspeisung nach dem EEG 2023
Bei privat betriebenen Solaranlagen ist es heute üblich, den selbst erzeugten Solarstrom vorrangig für den eigenen Haushalt zu nutzen und den PV-Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen. Mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 gelten für Anlagen, die mit der sogenannten Überschusseinspeisung arbeiten, erstmalig andere Vergütungstarife als für Solaranlagen, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt sind. Volleinspeisung bezeichnet PV-Anlagen, deren gesamte Erträge direkt ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Anlagen mit Volleinspeisung erhalten pro kWh Strom eine höhere Einspeisevergütung als Anlagen mit Überschusseinspeisung. Diese Maßnahme soll die Volleinspeisung finanziell attraktiver machen und einen Anreiz bieten, das Potenzial der Photovoltaik noch besser auszunutzen. Zudem haben Anlagenbetreiber*innen jetzt die Möglichkeit, zwei Anlagen gleichzeitig zu betreiben: eine zur Volleinspeisung und eine weitere, die für Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ausgelegt ist. Für beide Anlagen gelten dann die jeweiligen Tarife.
Höhere Vergütungssätze für Überschusseinspeisung nach dem EEG 2023
Bei privat betriebenen Solaranlagen ist es heute üblich, den selbst erzeugten Solarstrom vorrangig für den eigenen Haushalt zu nutzen und den PV-Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen. Mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 gelten für Anlagen, die mit der sogenannten Überschusseinspeisung arbeiten, erstmalig andere Vergütungstarife als für Solaranlagen, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt sind. Volleinspeisung bezeichnet PV-Anlagen, deren gesamte Erträge direkt ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Anlagen mit Volleinspeisung erhalten pro kWh Strom eine höhere Einspeisevergütung als Anlagen mit Überschusseinspeisung. Diese Maßnahme soll die Volleinspeisung finanziell attraktiver machen und einen Anreiz bieten, das Potenzial der Photovoltaik noch besser auszunutzen. Zudem haben Anlagenbetreiber*innen jetzt die Möglichkeit, zwei Anlagen gleichzeitig zu betreiben: eine zur Volleinspeisung und eine weitere, die für Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ausgelegt ist. Für beide Anlagen gelten dann die jeweiligen Tarife.
Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWh | 8,20 ct/kWh | 13,00 ct/kWh |
bis 40 kWh | 7,10 ct/kWh | 10,90 ct/kWh |
bis 100 kWh | 5,80 ct/kWh | 10,90 ct/kWh |
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Wegfall der Einspeisebegrenzung von 70 %
Bisher konnten Photovoltaik-Anlagen, die eine Einspeisevergütung bekommen, nur 70 % der theoretisch möglichen Strommenge einspeisen. Nach Überschreitung dieser Menge wurde die Anlage automatisch durch den Wechselrichter abgeregelt. Der Gesetzgeber wollte mit der 70-%-Regelung sicherstellen, dass das Stromnetz auch an sonnenreichen Tagen nicht überlastet wird. Heute sind viele PV-Anlagen aber ohnehin eher auf einen hohen Eigenverbrauch als auf Einspeisung ausgelegt. Daher wurde die Einspeisebegrenzung am 01. Januar 2023 aufgehoben. Nach der Novellierung des EEG 2023 dürfen PV-Anlagen den selbst erzeugten Strom jetzt unbegrenzt einspeisen – damit steigen potenziell auch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
Steuerliche Befreiung für Solaranlage und Einspeisevergütung
Neben der Investition selbst war für viele Hausbesitzer*innen der bürokratische Aufwand bisher die größte Hürde bei der Entscheidung für eine Solaranlage. Denn durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung wurden Anlagenbesitzer*innen steuerlich gesehen zu Unternehmen – sprich, sie mussten Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung zahlen. Mit dem 01. Januar 2023 müssen Einkünfte aus Solaranlagen bis 30 kWp nun nicht mehr einkommens- und umsatzsteuerlich geltend gemacht werden. Auch die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp entfällt.
Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung beständig gesunken – von anfänglich 50 ct/kWh auf zuletzt 6,3 ct/kWh im Juli 2022.
Erst mit der Verabschiedung des EEG 2023 wurde die Einspeisevergütung wieder leicht angehoben. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Entwicklung der Vergütungssätze in den letzten Jahren.
Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung beständig gesunken – von anfänglich 50 ct/kWh auf zuletzt 6,3 ct/kWh im Juli 2022.
Erst mit der Verabschiedung des EEG 2023 wurde die Einspeisevergütung wieder leicht angehoben. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Entwicklung der Vergütungssätze in den letzten Jahren.
Inbetriebnahme |
Bis 10 kWp | Bis 40 kWp | Bis 100 kWp |
---|---|---|---|
01.07.2022 |
6,23 Cent |
6,06 Cent |
4,74 Cent |
01.06.2022 |
6,34 Cent |
6,15 Cent |
4,81 Cent |
01.05.2022 |
6,43 Cent |
6,25 Cent |
4,88 Cent |
01.04.2022 |
6,53 Cent |
6,34 Cent |
4,96 Cent |
01.03.2022 |
6,63 Cent |
6,44 Cent |
5,03 Cent |
01.02.2022 |
6,73 Cent |
6,53 Cent |
5,11 Cent |
01.01.2022 |
6,83 Cent |
6,63 Cent |
5,19 Cent |
01.12.2021 |
6,93 Cent |
6,73 Cent |
5,27 Cent |
01.11.2021 |
7,03 Cent |
6,83 Cent |
5,35 Cent |
01.10.2021 |
7,14 Cent |
6,94 Cent |
5,43 Cent |
01.09.2021 |
7,25 Cent |
7,04 Cent |
5,51 Cent |
01.08.2021 |
7,36 Cent |
7,15 Cent |
5,60 Cent |
01.07.2021 |
7,47 Cent |
7,25 Cent |
5,68 Cent |
01.06.2021 |
7,58 Cent |
7,36 Cent |
5,77 Cent |
01.05.2021 |
7,69 Cent |
7,47 Cent |
5,86 Cent |
01.04.2021 |
7,81 Cent |
7,59 Cent |
5,95 Cent |
01.03.2021 |
7,92 Cent |
7,70 Cent |
6,04 Cent |
01.02.2021 |
8,04 Cent |
7,81 Cent |
6,13 Cent |
01.01.2021 |
8,16 Cent |
7,93 Cent |
6,22 Cent |
01.12.2020 |
8,32 Cent |
8,09 Cent |
6,34 Cent |
01.11.2020 |
8,48 Cent |
8,24 Cent |
6,46 Cent |
01.10.2020 |
8,64 Cent |
8,40 Cent |
6,59 Cent |
01.09.2020 |
8,77 Cent |
8,53 Cent |
6,69 Cent |
01.08.2020 |
8,90 Cent |
8,65 Cent |
6,79 Cent |
01.07.2020 |
9,03 Cent |
8,78 Cent |
6,89 Cent |
01.06.2020 |
9,17 Cent |
8,91 Cent |
7,00 Cent |
01.05.2020 |
9,30 Cent |
9,04 Cent |
7,10 Cent |
01.04.2020 |
9,44 Cent |
9,18 Cent |
7,21 Cent |
01.03.2020 |
9,58 Cent |
9,31 Cent |
7,31 Cent |
01.02.2020 |
9,72 Cent |
9,45 Cent |
7,42 Cent |
01.01.2020 |
9,87 Cent |
9,59 Cent |
7,54 Cent |
01.12.2019 |
9,97 Cent |
9,69 Cent |
7,62 Cent |
01.11.2019 |
10,08 Cent |
9,79 Cent |
7,70 Cent |
01.10.2019 |
10,18 Cent |
9,90 Cent |
7,78 Cent |
01.09.2019 |
10,33 Cent |
10,04 Cent |
7,89 Cent |
01.08.2019 |
10,48 Cent |
10,19 Cent |
8,01 Cent |
01.07.2019 |
10,64 Cent |
10,34 Cent |
8,13 Cent |
Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Wer heute eine Solaranlage installiert, bekommt pro Kilowattstunde eingespeisten Strom etwas mehr als 8 Cent. Gleichzeitig kostet Strom aus dem öffentlichen Netz 35 ct/kWh und mehr. Auch wenn die leicht gestiegene Einspeisevergütung und die Steuerentlastungen das Einspeisen wieder attraktiver machen, bleiben Sie abhängig von den schwankenden Preisen für Strom aus dem öffentlichen Netz.
Wenn Sie sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch möglichst unabhängig mit Strom versorgen möchten, sollten Sie also darüber nachdenken, den selbst erzeugten Strom eher im eigenen Haushalt zu nutzen. Das geht am besten, wenn Sie Ihre Solaranlage mit einem Stromspeicher kombinieren. Damit „ersetzen“ Sie teuer zugekauften Strom durch günstigen, umweltfreundlichen Solarstrom und machen Ihr Zuhause ein Stück autarker.
Übrigens: Das Nachrüsten mit einem Heimspeicher ist auch eine Option für PV-Anlagen, die nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr bekommen. Den Hintergrund dazu erläutert Dr. Stefan Dietrich im Blogbeitrag "EEG-Förderung für erste PV-Anlagen läuft aus – und dann?".
Sie möchten wissen, ob ein Heimspeicher für Ihre PV-Anlage das Richtige ist?
Informieren Sie sich in unserem Beitrag "Ab wann lohnt sich Photovoltaik mit Stromspeicher?".
Herausforderungen der PV-Einspeisevergütung
Bei ihrer Einführung vor über 20 Jahren war die Einspeisevergütung durchaus sinnvoll. Durch die Planungssicherheit von über 20 Jahren haben sich viel mehr Hausbesitzer*innen dafür entschieden, in eine Anlage zu investieren und selbst Solarstrom zu erzeugen. In der Folge hat sich die Photovoltaik durchgesetzt und die Anlagen sind deutlich günstiger geworden.
Mit wachsendem Erfolg hat sich dieser Effekt aber umgekehrt: Immer mehr Anlagen wurden installiert und die Einspeisevergütung wurde immer weiter gesenkt, während der Strom aus dem öffentlichen Netz immer teurer wurde. Heute ist die Einspeisevergütung noch immer ein relevanter Baustein für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage, sie steht aber nicht mehr im Mittelpunkt. Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist wichtiger geworden – und das nicht nur, weil es finanziell lohnender ist, sondern vor allem, weil eine PV-Anlage mit Stromspeicher Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen verspricht.
Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Betreibende?
Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre ausgelegt. Nach Ablauf der Laufzeit bekommen Sie als Betreiber*in nicht mehr den im EEG festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde ausgezahlt. Grundsätzlich haben Sie weiterhin das Recht, den selbst erzeugten Solarstrom in das Stromnetz einzuspeisen. Allerdings müssen Sie einen Abnehmer für diesen Strom nachweisen, etwa den örtlichen Netzbetreiber. Gibt es keinen Abnehmer, kann die PV-Anlage abgeregelt werden und darf keinen Strom mehr erzeugen.
Die meisten Photovoltaikanlagen erzeugen auch nach 20 Jahren noch sehr effektiv Solarstrom – Sie erhalten dann aber keine Vergütung mehr dafür. Haben Sie eine ältere Solaranlage müssen Sie sich also überlegen, wie Sie Ihren Solarstrom nach 20 Jahren möglichst gewinnbringend nutzen.
Lohnt sich das Nachrüsten mit einem Stromspeicher bei PV-Anlagen nach 20 Jahren?
Die durchschnittliche Lebensdauer von PV-Anlagen liegt mittlerweile bei 30–35 Jahren. Die Solaranlage erzeugt also auch nach Ablauf der Einspeisevergütung noch lange sauberen Solarstrom. Wenn Sie Ihre ausgeförderte PV-Anlage nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung weiter betreiben möchten, können Sie bei Ihrem Netzbetreiber anfragen, welche Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom bekommen. Da sich sowohl Direktvermarktung als auch Volleinspeisung wirtschaftlich meist nicht lohnen, ist es sinnvoll, Ihre Anlage mit einem Stromspeicher nachzurüsten. So steigern Sie Ihren PV-Eigenverbrauch und sparen Stromkosten.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Altanlage mit einem Stromspeicher ergänzen?
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Photovoltaik-Speicher nachrüsten “.
So können Sie Ihre PV-Anlage nach 20 Jahren weiter nutzen
- Direktvermarktung des Solarstroms an den Stromanbieter: deutlich geringer als die Einspeisevergütung
- Anschlussförderung für PV-Altanlagen: deutlich geringer als die Einspeisevergütung
- Eigenverbrauch von Solarstrom mit einem Stromspeicher erhöhen: Anfangsinvestition, dafür aber dauerhaft niedrige Stromkosten
- Die PV-Altanlage durch eine neue Anlage mit Stromspeicher ersetzen: hohe Investition, dafür Anspruch auf Förderung und eine zukunftsfähige Stromversorgung

Wann lohnt sich eine Direktvermarktung?
Die im EEG vorgesehene "Sonstige Direktvermarktung" ist für große Windparks und Freiflächen-Photovoltaikanlagen gedacht. Bei kleinen Anlagen lohnt sie sich nicht, da alleine die laufenden Kosten für die Direktvermarktung um ein Vielfaches über dem möglichen Ertrag liegen. Dazu kommen Investitionen in notwendige technische Umbauten an der PV-Anlage. So, wie sie jetzt im EEG steht, lohnt sich die Direktvermarktung für kleine private PV-Anlagen nicht.

Anschlussförderung für PV Altanlagen
Das überarbeitete EEG sieht eine Regelung für Photovoltaik-Anlagen vor, die nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Die Betreiber können den Strom weiter einspeisen und bekommen als Vergütung vom Netzbetreiber den Marktwert des Solarstroms, von dem noch ein Vermarktungsentgelt abgezogen wird. Da bleiben nur wenige Cent pro Kilowattstunde übrig, das deckt noch nicht einmal die Betriebskosten.
Wann lohnt sich die Umstellung auf PV-Eigenverbrauch?
Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich grundsätzlich immer dann, wenn Sie als Hausbesitzer*in unabhängiger von steigenden Strompreisen werden und Ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen möchten.
Wirtschaftlich interessant ist ein hoher Eigenverbrauch dann, wenn die Einspeisevergütung oder der Verkaufserlös für direkt vermarkteten Solarstrom niedrig sind. Denn wer seinen Strom selbst verbraucht, spart aktuell um die 37 Cent bei jeder Kilowattstunde, die er oder sie nicht zukaufen muss. Dieser Wert übersteigt die Einspeisevergütung, die es bei neu installierten Anlagen aktuell gibt bei weitem – und ebenso wie die Vergütung, die es bei Altanlagen vom Netzbetreiber gibt.
Mit der Umstellung auf PV-Eigenverbrauch sparen Sie also Stromkosten – mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag „Strom sparen“.
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Wie hängen EEG-Umlage und Einspeisevergütung zusammen?
Die sogenannte EEG-Umlage ist ein Instrument, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu finanzieren. Im EEG ist festgelegt, dass die Netzbetreiber den Strom aus Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen zu einem festen Preis abnehmen müssen – das ist die Einspeisevergütung. Die Netzbetreiber verkaufen den Solarstrom anschließend an der Strombörse. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung, die sie zahlen und dem Verkaufspreis, den sie erhalten, bekommen die Netzbetreiber erstattet. Bezahlt wird diese Differenz über einen Aufschlag auf den Strompreis, die sogenannte EEG-Umlage. Das heißt, jeder Haushalt leistet mit der monatlichen Stromkostenabrechnung automatisch einen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Abschaffung der EEG-Umlage seit 01. Juli 2022
Im Zuge des Osterpakets der Bundesregierung, zu dem auch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz zählt, ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft worden. Durch den Wegfall sanken zum 1. Juli 2022 die Strompreise um 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet aber nicht, dass Strom aus PV-Dachanlagen nicht mehr gefördert wird. Seit Juli 2022 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom über den aus Steuereinnahmen gebildeten Staatshaushalt finanziert. Bereits in den Jahren zuvor war ein weiteres Ansteigen der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt verhindert worden, um den Strompreis möglichst stabil zu halten.
Solaranlage verkaufen: Was passiert mit der Einspeisevergütung?
Wenn Sie Ihre Immobilie inklusive Solaranlage auf dem Dach verkaufen, bevor der Zeitraum von 20 Jahren abgelaufen ist, stellt sich die Frage, was mit der Einspeisevergütung passiert. Erhalten die neuen Hausbesitzer*innen den Anspruch auf Einspeisevergütung automatisch zusammen mit der Anlage auf dem Dach?
In der Regel übernimmt der Käufer oder die Käuferin tatsächlich zusammen mit der PV-Anlage auch das Recht auf die Einspeisevergütung. Allerdings muss die Bundesnetzagentur über den Kauf informiert werden. Neben einem Kaufvertrag bzw. einer Übertragungserklärung ist dazu auch ein Abrechnungsformular sowie eine Erklärung zum Selbstverbrauch erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Umsatzsteuerausweis wird nicht mehr verlangt, da PV-Anlagen bis 30 kWp seit dem 01. Januar 2023 von der Einkommens- und Umsatzsteuer befreit sind.
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Trotz niedriger Einspeisevergütung: Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien wächst
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 hat viele Änderungen mit sich gebracht – unter anderem sind viele bürokratische Hürden für die Installation einer Solaranlage abgebaut worden. Die leichte Anhebung der Einspeisevergütung und die gesonderte Vergütung für Volleinspeisung bietet zusätzliche Anreize – für Hausbesitzer*innen bleibt aber eine auf Eigenverbrauch ausgelegte PV-Anlage die bessere Option. Denn das eigentlich Interessante an einer Solaranlage ist nicht nur der Gewinn, den man über die Einspeisevergütung erwirtschaften kann, sondern vor allem die Nachhaltigkeit und die Unabhängigkeit, die Photovoltaik mit sich bringt.
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