Eine junge Frau streckt voller Freude ihre Arme in die Luft nachdem sie ihre PV-Anlage im Hintergrund eingeschaltet hat.

PV-Anlage einschalten vor dem Zählerwechsel: Was ist zu beachten?

Wer eine PV-Anlage auf dem Dach installiert, wird zum Stromerzeuger. Das ist gut für die eigene Stromrechnung, bedeutet aber in vielen Fällen, dass der Stromzähler im Haushalt ausgetauscht werden muss: Schließlich müssen nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die Stromerzeugung erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt werden. 

Was aber, wenn die PV-Anlage schon installiert ist und der neue Stromzähler auf sich warten lässt? Wir erklären in diesem Beitrag, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihre PV-Anlage schon vor dem Zählerwechsel in Betrieb nehmen möchten.

Ab wann darf ich meine Photovoltaikanlage einschalten?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre PV-Anlage ab dem Moment einschalten, wenn die Solarmodule betriebsbereit installiert und die Anlage von einer qualifizierten Elektrofachkraft abgenommen wurde. Der Moment, in dem die PV-Anlage das erste Mal Strom erzeugt und dieser im Haushalt verbraucht wird, gilt laut einem Beschluss der Clearingstelle EEG (§ 3 Nr. 5 EEG) aus dem Jahr 2009 als Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Gemäß der Stellungnahme ist es für das Einschalten der Anlage nicht erforderlich,

  • dass der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme der PV-Anlage anwesend ist,
  • dass eine entsprechende Zähl- oder Messeinrichtung installiert wurde,
  • dass eine Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde.

Laut dem Beschluss der Clearingstelle kann eine PV-Anlage also auch vor dem Zählerwechsel eingeschaltet werden, um Strom zu erzeugen – dieser darf aber nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Im Hintergrund sind viele große Strommasten mit Leitungen zu sehen und im Vordergrund steht ein Arbeiter mit Schutzhelm.
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Was macht der Netzbetreiber? 

Die Netzbetreiber sind für den Aufbau, den Erhalt und den Betrieb der Stromnetze zuständig. Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage ans öffentliche Stromnetz anschließen, dann ist es die Aufgabe des Netzanbieters, dafür zu sorgen, dass Ihr PV-Strom sicher eingespeist und die Einspeisemengen genau erfasst und entsprechend vergütet werden (Einspeisevergütung). Seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016  liegt es in der Verantwortung der Netzbetreiber, jede PV-Anlage mit einem geeigneten Stromzähler auszustatten.

Mehr zur Rolle des Netzbetreibers und dem Unterschied zwischen grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetreibern erfahren Sie in unserem Beitrag Wettbewerblicher Messstellenbetreiber.

Anschluss, Inbetriebnahme und Zählerwechsel – die reguläre  Reihenfolge

 

  1. Installation der Anlage: Der Installationsfachbetrieb installiert die Solarmodule, den Wechselrichter und ggf. den Stromspeicher.
     
  2. Anschluss ans Stromnetz: Der Installationsbetrieb schließt die Anlage ans Stromnetz an, prüft sie nach VDE 0100-600  und erstellt ein Prüfungsprotokoll.
     
  3. Inbetriebnahme: Die PV-Anlage ist bereit für die Inbetriebnahme. Die Anlagenbetreiber oder der bevollmächtigte Installationsbetrieb melden die Anlage beim Netzbetreiber an. 
     
  4. Zähler-Installation: Der Netzbetreiber installiert einen Einspeisezähler oder ersetzt den bestehenden Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler. Die Anlage kann eingeschaltet werden.
     
  5. Registrierung: Binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme müssen Anlagenbetreiber oder der bevollmächtigte Installationsbetrieb die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. 
     
Ein Mann unterschreibt die Anmeldung seiner PV-Anlage, während ihm ein Installateur gegenübersteht.
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Checkliste für die Anmeldung der PV-Anlage

Um die Auslastung der Stromnetze in Deutschland besser steuern zu können, müssen alle PV-Anlagen nicht nur beim Netzbetreiber, sondern auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht übernimmt das aber in vielen Fällen der Installationsbetrieb für Sie, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben. Welche Fristen bei der Anmeldung zu beachten sind und wo Sie Ihre PV-Anlage noch melden müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag PV-Anlage anmelden mit Checkliste

Darf ich die Photovoltaikanlage vor dem Zählerwechsel einschalten?

Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom erzeugen, sobald diese in Betrieb genommen wurde – auch ohne vorherigen Zählerwechsel. Ist jedoch noch kein Einspeisezähler installiert bzw. ist der bestehende Bezugszähler noch nicht durch einen Zweirichtungszähler ersetzt worden, dürfen Sie Ihre Stromüberschüsse nicht ins Netz einspeisen. Der Grund dafür ist, dass die eingespeisten Strommengen ohne einen entsprechenden Stromzähler nicht erfasst werden können.

Beim Einschalten der Anlage vor dem Zählerwechsel können Sie den Solarstrom daher nur für den eigenen Haushalt nutzen (Nulleinspeisung). Sobald Ihr Strombedarf gedeckt und der Stromspeicher geladen ist, wird die Anlage abgeregelt – damit entgehen Ihnen auch die Erlöse aus der Einspeisevergütung.  

 

Anschalten der PV-Anlage nach „Anschlussbegehren“

Im Idealfall wird eine PV-Anlage erst dann in Betrieb genommen, wenn der zuständige Netzbetreiber den Zweirichtungszähler oder den Smart Meter installiert und die Anlage ans Netz angeschlossen ist. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Photovoltaik, einer Vielzahl von Netzbetreibern und fehlender einheitlicher Regulatorik verzögert sich der Zählerwechsel aber teilweise um Monate: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können zwar Strom erzeugen, diesen aber nicht einspeisen.

Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur im Mai 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, laut dem die Netzbetreiber gemäß § 3 Abs. 3a Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet sind, den Zählerwechsel innerhalb eines Monats nach Anmeldung der Anlage vorzunehmen. Ist nach sechs Wochen noch kein neuer Zähler installiert, dürfen die Betreiberinnen und Betreiber der Anlage eine qualifizierte dritte Person mit dem Anschluss der Anlage und dem Einbau des Zählers beauftragen. Das Gesetz sieht vor, dass die Betreiber zunächst ein sogenanntes Anschlussbegehren an den Netzbetreiber stellen. Erteilt  dieser eine Freigabe, kann z. B. ein Elektrofachbetrieb den Anschluss und den Zählerwechsel vornehmen.

Ein Installateur schraubt eine Wandhalterung für einen Zweirichtungszähler an.

Welche Folgen kann das Anschalten der PV-Anlage vor dem Zählerwechsel haben?

Wird eine ans Netz angeschlossene PV-Anlage eingeschaltet und erzeugt diese Anlage Stromüberschüsse, ohne dass ein Einspeisezähler oder Zweirichtungszähler installiert wurde, würde der Strombezugszähler beim Einspeisen rückwärtslaufen. Das ist nicht erlaubt. Geahndet wird das Einschalten vor dem Zählerwechsel in der Regel aber nicht – zumindest, wenn die vierwöchige Anschlussfrist für den Netzbetreiber abgelaufen ist und ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde. Photovoltaik-Fachbetriebe empfehlen in diesem Fall, den Zählerstand des bestehenden Strombezugszählers vor dem Einschalten zu fotografieren und an den Netzbetreiber zu senden, mit dem Hinweis, dass die Anlage in Betrieb genommen wurde.

Ein Zweirichtungszähler an der Wand.
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Wann ist ein Zweirichtungszähler sinnvoll?

Wenn Sie eine PV-Anlage installieren, benötigen Sie zusätzlich zum klassischen Bezugszähler (Ferraris-Zähler) einen Einspeisezähler, der die ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst. Alternativ zum Einspeisezähler können Sie auch einen sogenannten Zweirichtungszähler installieren. Dieser kombiniert Bezugszähler und Einspeisezähler in einem Gerät. In unserem Beitrag Zweirichtungszähler erfahren Sie mehr darüber, wie die kombinierten Stromzähler funktionieren und wann sie sinnvoll sind. Wann sich stattdessen die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) anbietet, fassen wir in unserem Beitrag Smart Meter zusammen.

Fragen und Antworten rund um die Inbetriebnahme vor Zählerwechsel

 

Wie informiere ich den Netzbetreiber über den benötigten Zählerwechsel?

Die fertig installierte, betriebsbereite PV-Anlage muss angemeldet werden, damit dieser den Zählerwechsel vornimmt. Der Anmeldeprozess unterscheidet sich allerdings: Je nach Netzbetreiber muss die Anmeldung per Onlineformular oder per Mail gestellt werden, auch die Art der Unterlagen und der Umfang der Dokumentation unterscheidet sich. Besonders bequem ist es für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, wenn sie ihrem Installationsbetrieb die Vollmacht für die Anmeldung und die Einspeiseanfrage übertragen – viele Fachbetriebe bieten dies standardmäßig als Teil der Installationsarbeiten an.

 

Muss ich Strafe zahlen, wenn ich meine PV-Anlage vor Zählerwechsel in Betrieb nehme?

Das Einschalten der PV-Anlage vor dem Einbau einer geeigneten Zähl- oder Messeinrichtung ist nicht verboten, allerdings dürfen Sie ohne Zweirichtungszähler keine Stromüberschüsse ins Netz einspeisen. Eine Strafzahlung ist nicht zu erwarten, stattdessen wird Ihre Anlage vermutlich abgeregelt, sobald Überschüsse erzeugt werden.

 

Wie kann ich den Zählerwechsel meiner PV-Anlage beschleunigen?

Leider sind viele Netzbetreiber überfordert mit der großen Zahl an Anmeldungen für Photovoltaikanlagen, sodass sich der Zählerwechsel um mehrere Wochen oder sogar Monate verzögert. Als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber können Sie frühestens nach vier Wochen tätig werden, indem Sie ein Anschlussbegehren an den Netzbetreiber stellen. Hat der Netzbetreiber den Zähler auch nach sechs Wochen nicht installiert, können Sie den Zähler selbst einbauen lassen.

 

Welche Frist gilt für den Zählerwechsel der PV-Anlage?

Gemäß einer Gesetzesreform vom Mai 2023 haben Netzbetreiber nach der Anmeldung der PV-Anlage vier Wochen Zeit, die benötigte Zähl- oder Messeinrichtung zu installieren. Ist der Netzbetreiber dieser Verpflichtung auch nach sechs Wochen noch nicht nachgekommen, können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber eine qualifizierte Elektrofachkraft mit dem Zählerwechsel beauftragen.

 

Wer trägt die Kosten für den Zählerwechsel?

Die Kosten für den Einspeisezähler oder Zweirichtungszähler muss grundsätzlich der verbrauchende Haushalt tragen. Allerdings sind die Kosten für den Zweirichtungszähler gesetzlich auf maximal 20 Euro gedeckelt. Ein Smart Meter darf die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber maximal 40 Euro kosten.

 

Kann ich meine PV-Anlage ohne Zweirichtungszähler betreiben? 

Wenn Sie Solarstrom erzeugen und ins Netz einspeisen möchten, benötigen Sie auf jeden Fall neben dem Strombezugszähler (Ferraris-Zähler) einen Einspeisezähler, der die Einspeisemengen erfasst. Dieser Einspeisezähler kann ergänzend zum Bezugszähler installiert werden, Sie können aber den Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler oder einen Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMSys) austauschen.

 

Bekomme ich Einspeisevergütung, wenn meine PV-Anlage eingeschaltet ist, aber noch kein Zählerwechsel vorgenommen wurde?

Laut einem Schiedsspruch der Clearingstelle EEG vom Februar 2022 haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Vergütung des eingespeisten Stroms, auch wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch kein Einspeisezähler installiert war. Unter bestimmten Umständen muss der Netzbetreiber den bereits eingespeisten Strom trotzdem vergüten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Zählerstand vor Inbetriebnahme der Anlage genau dokumentiert wird. 
 

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