Ein Zweirichtungszähler an der Wand.

Zweirichtungszähler: Ist er nötig? Was kostet er? Was ist zu beachten?

Die Bundesnetzagentur verpflichtet jeden Haushalt, den eigenen Stromverbrauch mit einem sogenannten Bezugszähler genau zu erfassen. Wer nicht nur Strom verbraucht, sondern auch selbst welchen erzeugt und ins Netz einspeist, muss die eingespeisten Strommengen mit einem sogenannten Einspeisezähler ebenfalls erfassen. Der Zweirichtungszähler (auch bekannt als "moderne Messeinrichtung") kombiniert Bezugs- und Einspeisezähler in einem Gerät – allerdings gibt es bei der Anschaffung und Installation einige Dinge zu beachten.

Wie funktioniert ein Zweirichtungszähler?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Stromzählern für private Haushalte mit PV-Anlagen:  

  • Der Einspeisezähler erfasst die Menge des Solarstroms, die ins Stromnetz eingespeist wird. Diese Messung ist wichtig für die genaue Berechnung der Einspeisevergütung nach dem EEG. 
     
  • Der Bezugszähler ist der ganz normale Stromzähler, den man auch in Haushalten ohne PV-Anlage findet. Er misst die Strommenge, die aus dem Netz bezogen wird.
     
  • Der Ertragszähler misst den Stromertrag aus der PV-Anlage. Ursprünglich war die genaue Ertragserfassung wichtig, da PV-Anlagenbetreiber*innen sowohl für den eingespeisten, als auch für den selbst genutzten Solarstrom Einkommensteuer zahlen mussten. Seit dem 01. Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz auf Solarstrom (Thema: Photovoltaik steuerfrei). Heute wird der Ertragszähler nur noch bei Anlagen, die größer als 30 kWp sind, verbaut. Bei kleineren Anlagen wird die Messung des Ertrages in der Regel vom Wechselrichter übernommen.

 

Zweirichtungszähler messen sowohl die Strommenge, die ins Netz eingespeist wird, als auch die Menge, die aus dem Netz bezogen wird. Sie vereinen daher die Funktionen des Einspeisezählers und des Bezugszählers in einem Gerät. Das ist platzsparend und erleichtert sowohl das Ablesen als auch die präzise Abrechnung. 
 

Die Grafik zeigt, wie sich ein Zweirichtungszähler zwischen Haushalt und öffentlichem Netz einfügt und welche Funktionen von Einspeisung bis Eigenverbrauch er misst und überwacht.

Ist ein Zweirichtungszähler Pflicht? 

Grundsätzlich sind Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen durch die Bundesnetzagentur verpflichtet, sowohl den ins Netz eingespeisten als auch den aus dem Netz entnommenen Strom zu erfassen. Ein Zweirichtungszähler ist dafür allerdings nicht zwingend vorgeschrieben – genauso gut können ein separater Einspeisezähler und ein Bezugszähler installiert werden.

Wichtige Randnotiz: Anlagenbetreiber*innen müssen eine Entscheidung treffen wie sie den erzeugten Strom, den sie ins Netz einspeisen möchten, messen wollen. Hier gibt es die Unterscheidung zwischen der Volleinspeisung, über einen separaten Einspeisezähler, und der Überschusseinspeisung, über einen Zweirichtungszähler. Für die jeweilige Messung muss ein entsprechender geeichter Zähler gesetzt werden. 

Blick in die Zukunft: Ab 2025 wird es Pflicht sein, Zweirichtungszähler durch sogenannte Smart Meter zu ersetzen. Die intelligenten Messsysteme können sowohl den Stromverbrauch als auch die Stromeinspeisung in Echtzeit an den Messstellenbetreiber übertragen, der dann die Werte mit kurzem Versatz an den Netzbetreiber und andere Beteiligte übermitteln. 

Der große Vorteil beim Smart Meter ist, dass der Endkunde keinen Zählerstand mehr ablesen muss. Die Zählerwerte werden zum Monatsanfang automatisiert zum Messstellenbetreiber übermittelt. Zudem öffnen intelligente Messsystem neue Möglichkeiten wie dynamische Stromtarife oder die Direktvermarktung von PV-Strom
 

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Was kostet ein Zweirichtungszähler?

Ein Zweirichtungszähler kann von einem Messstellenbetreiber als Mietgerät zur Verfügung gestellt werden. Das kostet ab 20 Euro pro Jahr, wenn der Zweirichtungszähler keine weiteren Zusatzfunktionen wie bspw. eine Tarifschaltuhr besitzt. Ein intelligentes Messsystem mit zusätzlichen Funktionen kann aber auch mehr als 20 Euro pro Jahr kosten. In den Mietkosten ist auch die Wartung, die Instandhaltung und die Eichung des Zweirichtungszählers enthalten

Wenn Sie sich für einen Zweirichtungszähler entscheiden, wählt Ihr Messstellenbetreiber das für Ihren Haushalt passende Gerät aus und übernimmt auch die Installation und Inbetriebnahme. 

Wichtig: Es kann zu zusätzlichen Kosten kommen, wenn z. B. der Schaltschrank erneuert werden muss, wenn dieses bspw. sehr alt ist und nicht mehr den neuen Anforderungen entspricht.

 

Wie wird ein Zweirichtungszähler installiert?

Für die Auswahl und die Installation des passenden Zweirichtungszählers in Ihrem Haushalt ist entweder der grundzuständige oder der wettbewerbliche Messstellenbetreiber verantwortlich. In der Regel müssen Sie den Zweirichtungszähler beim Messstellenbetreiber beantragen und sich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern. 

2022, als die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen teilweise deutlich höher war als das Angebot an Komponenten und Arbeitskräften, mussten viele PV-Anlagenbesitzer*innen sehr lange auf die Installation des Zweirichtungszählers warten. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur in einem Positionspapier vom 28.10.2022 klargestellt, dass Anlagenbetreiber*innen nach einem Monat Wartezeit berechtigt sind, einen externen Fachbetrieb mit der Auswahl und Installation eines geeigneten Zweirichtungszählers zu beauftragen. Sobald dem Netzbetreiber wieder eigene Geräte zur Verfügung stehen, ist er berechtigt, das Fremdgerät auf eigene Kosten auszutauschen.  
 

Ein Installateur schraubt eine Wandhalterung für einen Zweirichtungszähler an.

Wie errechnet der Zweirichtungszähler den Eigenverbrauch?

Der Zweirichtungszähler erfasst sowohl die ins Netz eingespeiste als auch die aus dem Netz entnommene Strommenge. Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Solarstrom Sie selbst verbrauchen, müssen Sie zusätzlich wissen, wie viel Strom Ihre Anlage insgesamt erzeugt – und welcher Anteil davon ins Netz eingespeist wird. Daher ist für die Berechnung des Eigenverbrauchs zusätzlich ein Ertragszähler oder ein Wechselrichter notwendig. Der Ertragszähler bzw. der Wechselrichter erfasst den insgesamt von der PV-Anlage erzeugten Strom.

Ziehen Sie die Menge des eingespeisten Stroms von der Gesamterzeugung ab, wissen Sie genau, wie viel Solarstrom Sie selbst verbraucht haben. Eine moderne Photovoltaikanlage ist in der Regel auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt, da Netzstrom deutlich teurer ist als die Gestehungskosten für Solarstrom. 
 

Wie liest man einen Zweirichtungszähler ab?

Es gibt sowohl mechanische als auch digitale Zweirichtungszähler auf dem Markt. 

  • Mechanische Zweirichtungszähler haben je eine Anzeige für die Netzeinspeisung und eine für den Netzbezug. Man kann die jeweiligen Werte einfach in den unterschiedlichen Zählerfenstern ablesen. 
     
  • Digitale Zweirichtungszähler haben eine kombinierte Digitalanzeige, die man zwischen Netzeinspeisung und Netzbezug hin- und herschalten kann. Der Wert für die Netzeinspeisung ist dabei mit „2.8.0” gekennzeichnet und der Wert für den Netzbezug mit „1.8.0”.
     

Vorteile und Nachteile von Zweirichtungszählern

Im Folgenden fassen wir die Vor- und Nachteile der kombinierten Zähler für Sie zusammen.
 

Zeichen für Vorteil. Ein grüner Haken in einem schwarzen Kreis.

Vorteile 

  • Platzsparende Installation: Zweirichtungszähler kombinieren zwei Geräte in einem und benötigen daher weniger Platz im Zählerschrank.
  • Kein Aufwand für Installation, Wartung und Eichung: Diese Aufgaben übernimmt automatisch der Messstellenbetreiber, der den Zweirichtungszähler auch an Sie vermietet. 
  • Komfortable Ablesung: Zweirichtungszähler ermöglichen nicht die die Ablesung auf einem Gerät statt zweien, sie sind häufig auch smart-grid-fähig und können vom Messstellenbetreiber direkt per Fernzugriff abgelesen werden.

 

Zeichen für Nachteil. Ein rotes Kreuz in einem schwarzen Kreis.

Nachteile 

  • keine

Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Zweirichtungszählern 

Grundsätzlich unterliegen Stromzähler und damit auch Zweirichtungszähler genau wie viele andere Messeinrichtungen dem deutschen Eichgesetz. Die Eichfrist richtet sich danach ob es sich um einen mechanischen Zähler (16 Jahre Eichfrist) oder eine moderne Messerinrichtung (8 Jahre Eichfrist handelt). 

Die Zähler müssen nach Ablauf der Frist nicht zwangsläufig getauscht werden sondern es wird stichprobenartig hinsichtlich der Eichnorm geprüft und die Eichung verlängert. Die regelmäßige Wartung und Eichung übernimmt dabei – genau wie beim normalen Bezugszähler – der Messstellenbetreiber. Wer einen mechanischen Zweirichtungszähler hat, muss diesen gemäß Messstellenbetriebsgesetz bis spätestens 2032 gegen ein digitales Gerät austauschen lassen.

Da Zweirichtungszähler grundsätzlich nicht dem Hauseigentümer bzw. der Hauseigentümerin gehören, sondern im Besitz des Messstellenbetreibers verbleiben, passiert beim Verkauf eines Hauses Folgendes: Der Zweirichtungszähler bleibt im Haus. Der alte Hauseigentümer muss seinen Auszug bzw. Hausverkauf entsprechend beim Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferant anzeigen, sodass die Ummeldung auf den neuen Eigentümer vorgenommen wird. In der Praxis werden auch die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher als Verkaufsgegenstand im Vertrag mit aufgenommen. 
 

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Daniel Dietze

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Daniel Dietze
Daniel Dietze
Autor

Product Manager Energy Services

Daniel Dietze hat als Wirtschaftsingenieur und Produktmanager vor über 10 Jahren die Liebe zur Kilowattstunde entdeckt. Die Tatkraft der Energiewende im Rücken möchte er diese über innovative und zugleich einfache Produkte für Endkunden erlebbar machen. Derzeit ist er für die Stromprodukte der SENEC - beispielsweise die SENEC.Cloud und deren Zusatzpakete - zuständig und kümmert sich um neue Energy Services für die Energiewelt von morgen.

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