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Marktstammdatenregister: Wie melde ich meine Solaranlage an und was muss ich beachten?

Im Marktstammdatenregister sind alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland erfasst. Auch für Privatpersonen, die sich für eine Photovoltaikanlage interessieren, ist das Thema wichtig. Denn wenn die korrekte Anmeldung versäumt wird, kann das zu einem Verlust der Einspeisevergütung führen. Alles, was Sie über die Registrierung Ihrer Solaranlage im Marktstammdatenregister wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Was ist das Markstammdatenregister (MaStR)? 

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein amtliches Verzeichnis der Bundesnetzagentur. Alle energiewirtschaftlichen Anlagen aus dem Strom- und Gasbereich sowie die sogenannten Marktakteure sind dort erfasst. Dazu gehören PV-Anlagen, Stromspeicher, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Gasspeicher und Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wie Blockheizkraftwerke. Die Marktakteure reichen von privaten PV-Anlagenbetreiber*innen bis zu großen Energieversorgungsunternehmen.

Eingerichtet wurde das Marktstammdatenregister im Januar 2019. Seitdem ersetzt es das PV-Meldeportal und das Anlagenregister, wo Solaranlagenbesitzer*innen zuvor ihre Anlagen registrieren mussten.
 

Übergeordnete Ziele des Marktstammdatenregisters

Im Wesentlichen wurde das Marktstammdatenregister 2019 neu geschaffen, um alle energiewirtschaftlichen Daten zentral gebündelt und für alle Beteiligten transparent zur Verfügung stellen zu können.

Weitere Ziele des Marktstammdatenregisters sind: 

  • schneller, unkomplizierter Anmeldeprozess über die zentrale Onlineplattform
  • Datentransparenz für alle Nutzer*innen – nur Betreiber*innename und Standort von privaten PV-Anlagen werden nicht veröffentlicht
  • hohe Datenqualität als Grundlage für die Steuerung der PV-Anlagen und den künftigen Ausbau der Stromnetze
     

Insgesamte dienen das Marktstammdatenregister und die erhobenen Daten damit der Versorgungssicherheit auch nach dem Umstieg auf erneuerbare Energien. 
 

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Registrierungspflicht für PV-Anlagen: Was ist zu beachten?

Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen. Lediglich „inselfähige“ Anlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, beispielsweise auf abgelegenen Berghütten oder in Schrebergärten, sind von der Registrierung ausgenommen.  
 

Gut zu wissen:

Für Solaranlagenbetreiber*innen sind dabei diese Punkte relevant:

 

  • Alle Neuanlagen müssen spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme registriert werden.
     
  • Stromspeicher müssen ebenfalls registriert werden, denn sie sind mit dem Stromnetz verbunden.
     
  • Wer eine bestehende PV-Anlage erweitert, beispielsweise durch zusätzliche Solarmodule, muss diese ebenfalls registrieren.
     
  • Sowohl bei Neuinstallation als auch bei Erweiterungen müssen alle Anlagenteile einzeln eingetragen werden.
     
  • Die Registrierungspflicht gilt auch für Steckersolaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt.

Sonderfall Altanlage

In Deutschland sind zahlreiche ältere PV-Anlagen in Betrieb, die vor der Existenz des Markstammdatenregisters ans Netz gegangen sind. Auch wenn diese bereits im PV-Anlagenportal oder im Anlagenregister gemeldet waren, mussten sie mit dem Start des Marktstammdatenregisters neu eingetragen werden. Aus Datenschutzgründen konnten die vorliegenden Daten nicht einfach übertragen werden.

Die Frist, um Altanlagen nachträglich zu registrieren, ist bereits im Januar 2021 ausgelaufen. Anlagenbetreiber*innen haben spätestens seit diesem Zeitpunkt keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Alle Betreiber*innen von Altanlagen sollten mittlerweile registriert sein. Falls Ihre PV-Anlage trotzdem noch nicht registriert sein sollte, holen Sie dies am besten schnellstmöglich nach.
 

Was passiert, wenn ich die Registrierung im Marktstammdatenregister versäume?

Wer seine Photovoltaikanlage nicht ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister einträgt, muss mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Denn die Einspeisevergütung nach dem EEG gibt es nur für registrierte Anlagen. PV-Anlagen-Besitzer*innen müssen also damit rechnen, dass sie ohne Registrierung keine Einspeisevergütung (mehr) erhalten. Außerdem kann ein Bußgeld nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 95) verhängt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Anmeldung versehentlich oder absichtlich versäumt wurde oder ob der Installationsbetrieb verantwortlich ist.

Auch Banken und Fördergeber verlangen teilweise den Eintrag ins Marktstammdatenregister als Nachweis für die Finanzierungs- oder Förderzusage, sodass auch von dieser Seite finanzielle Nachteile drohen.

Doch eine nachträgliche Registrierung ist jederzeit möglich. Falls Sie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage oder Ihres Batteriespeichers versäumt haben, sollten Sie das dringend nachholen. Es kann jedoch sein, dass Sie die Einspeisevergütung erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung erhalten und nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
 

Wie funktioniert der Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister? 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf der Plattform www.marktstammdatenregister.de und ist relativ unkompliziert. PV-Anlagenbetreiber*innen können dies selbst tun oder eine dritte Person, beispielsweise den Installationsbetrieb, dazu bevollmächtigen.  
 

  1. Sie legen ein Benutzerkonto mit Passwort an.
  2. Sie registrieren sich als Person oder als Unternehmen, das die Anlage betreibt.
  3. Sie registrieren Ihre Anlage und gegebenenfalls Ihren Batteriespeicher.
     

Die Webhilfe des Marktstammdatenregisters stellt Schritt-für-Schritt-Anleitungen als Video sowie als PDF zur Verfügung.  
 

Welche Daten brauche ich für die vollständige Anmeldung?  
 

  1. Um ein Benutzerkonto anzulegen, brauchen Sie Name, Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse
  2. Für die Registrierung sind Kontaktdaten und Adresse erforderlich, bei Unternehmen zusätzlich die Steuernummer und Registernummer.
  3. Für die Anlage selbst müssen Sie den Standort und verschiedene technische Merkmale, wie beispielsweise Leistung, Ausrichtung und Neigung für den jeweiligen Anlagentyp angeben. Außerdem werden Angaben zum Netzanschluss erfragt.

 

Müssen Betreiber*innen ihre Daten selbst aktualisieren?

Ja, Betreiber*innen sind verpflichtet, ihre Daten aktuell zu halten, etwa wenn sich die Kontaktdaten ändern. Viel wichtiger ist es jedoch, eine Änderung des Anlagenstatus‘ zu melden, beispielsweise bei der Inbetriebnahme eines Stromspeichers oder zusätzlicher Solarmodule. Ebenso gilt die Registrierungspflicht für die Stilllegung einer Anlage.
 

Rechtliche Grundlagen für die Datenerfassung im Marktstammdatenregister

Bereits 2014 hat der Gesetzgeber beschlossen, ein neues Register für stromerzeugende Anlagen einzuführen, um relevante energiewirtschaftliche Daten zentral zu bündeln. Beauftragt mit der Einrichtung und dem Betrieb wurde die Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG), insbesondere der Paragraphen § 111e  und § 111f.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) reguliert die Ausgestaltung des Marktstammdatenregisters. Sie wurde zuletzt 2018 novelliert.  

 

Gut zu wissen:

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister

Umfassende Informationen zum Marktstammdatenregister hält die Bundesnetzagentur bereit. Hier gibt es auch eine umfangreiche Liste häufiger Fragen. Ebenso ist es möglich, die Bundesnetzagentur telefonisch zu kontaktieren, falls Sie mit Ihrer Registrierung nicht weiterkommen. 
 

Häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister

 

Häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister

 

Alle Betreiber*innen einer stromerzeugenden Anlage, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, sind gesetzlich verpflichtet, sich im Marktstammdatenregister einzutragen.

Nein, aus Datenschutzgründen konnten die Eintragungen, die bis Januar 2019 im PV-Anlagenportal erfolgt waren, nicht übernommen werden. Alle Anlagen mussten bis Ende Januar 2021 neu eingetragen werden.

Für nicht registrierte PV-Anlagen gibt es keine Einspeisevergütung nach dem EEG. Zudem kann ein Bußgeld fällig werden.

Bestandsanlagen mussten bis zum 31.01.2021 registriert werden.

Neue Anlagen müssen spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme registriert werden.

Ja, auch Batteriespeicher müssen einzeln im Marktstammdatenregister registriert werden.

Für Batteriespeicher gilt die gleiche Frist wie für PV-Anlagen: einen Monat nach Inbetriebnahme.

Die Pflichtangaben umfassen Ihren Namen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Adresse und weitere Kontaktdaten sowie Angaben zum Standort der Anlage und einige technische Daten wie Größe und Leistung der Anlage.

Ja, Anlagenbetreiber*innen sind verpflichtet ihre Daten bei Veränderungen zu aktualisieren.

Idealweise melden Sie Ihre PV-Anlage an, sobald sie in Betrieb genommen wurde, und spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Theoretisch können Sie die Solaranlage auch schon vor Installation und Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie dafür den Status „in Planung“ auswählen und diesen nach der Inbetriebnahme auf „in Betrieb“ zu ändern. Diese Option ist aber eigentlich eher für gewerbliche Solaranlagen gedacht.

PV-Anlagenbetreiber*innen können das selbst tun oder einen Dritten, etwa den Installationsbetrieb, bevollmächtigen.

Alle stromerzeugenden Anlagen, die mit dem Netz verbunden sind, beispielsweise PV-Anlagen, BHKW, Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen sowie Batteriespeicher.

Auf der Startseite können Sie sich unter „Mit meinem Konto anmelden“ mit Ihren Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen und sehen dann sämtliche von Ihnen registrierten Anlagen.

Die Anmeldung ist kostenlos.

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Daniel Dietze

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