PV-Anlage anmelden mit Checkliste: Worauf müssen Sie achten?
Sie planen oder betreiben eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach? Dann sollten Sie wissen: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Steuergesetz sind Sie verpflichtet, Ihre PV-Anlage anzumelden.
Solarenergie ist umweltfreundlich, senkt Ihre Stromkosten und sorgt via Einspeisevergütung für finanzielle Einnahmen. Gleichzeitig stellen die schwankenden Stromerträge die öffentlichen Stromnetze vor Herausforderungen. Um Angebot und Nachfrage managen und den bedarfsgerechten Ausbau der Netzinfrastruktur vorantreiben zu können, ist die Anmeldung von Solaranlagen für alle Betreiber gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar ganz gleich, ob es sich dabei um einen gewerblichen Solarpark oder eine private Anlage auf Ihrem Eigenheim handelt.
Wir erklären Ihnen, wie, wann und wo Sie Ihre Photovoltaikanlage richtig registrieren, wer Sie dabei unterstützten kann und worauf Sie beim Anmelden einer PV-Anlage achten müssen.
PV-Anlage anmelden – die wichtigsten Infos in Kürze
- Bereits bevor Ihre Solaranlage montiert wird, benötigen Sie die Genehmigung Ihres örtlichen Netzbetreibers. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder an Ihren Installationsbetrieb übertragen.
- Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme muss Ihre PV-Anlage online bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
- Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie den Betrieb der PV-Anlage an das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung melden.
Gut zu wissen:
Für sogenannte Inselanlagen – also Solaranlagen, die vollkommen unabhängig vom öffentlichen Stromnetz arbeiten – gibt es keine Anmeldeverpflichtungen.
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Solaranlage bei der Bundesnetzagentur anmelden
Alle Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage sind gemäß EEG verpflichtet, diese bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Konkret müssen dazu die Stammdaten Ihrer Solaranlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden.
Wer seine PV-Anlage nicht zeit- und ordnungsgemäß registriert, verliert den Anspruch auf die finanzielle Einspeisevergütung, denn die Registrierung ist dafür Voraussetzung und muss Ihrem Netzbetreiber als Nachweis vorgelegt werden. Wer für die Anschaffung und Installation seiner Solaranlage Fördergelder bezogen hat, muss die Registrierung im MaStR ebenfalls als Nachweis vorlegen. Nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Sie darüber hinaus im Falle einer Nichtanmeldung mit einem Bußgeld rechnen.
Wann muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden?
Das Zeitfenster für die Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist verhältnismäßig kurz. Frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme können Sie online den Termin für die geplante Inbetriebnahme hinterlegen. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage dann ordnungsgemäß angemeldet haben.
Gut zu wissen:
Sie sind auch dann zur Anmeldung im MaStR verpflichtet, wenn Sie Ihre Anlage bereits vor dem 31.01.2019 (MaStR-Einführung) in Betrieb genommen haben. Die Daten aus dem alten Anlagenregister wurden nicht automatisch übernommen und die Verpflichtung zur Registrierung liegt bei Ihnen. Holen Sie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Zweifel also bitte umgehend nach.
Die Online-Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgt online und muss nicht von Ihnen selbst vorgenommen werden. So können Sie beispielsweise Ihren Anlagenplaner oder Installateur dazu bevollmächtigen. Im ersten Schritt müssen Sie sich jedoch immer selbst als Betreiber*in der Solaranlage im MaStR registrieren. Erst, wenn Sie sich dort persönlich registriert haben, können Sie Ihre PV-Anlage anmelden oder von Ihrem Fachbetrieb anmelden lassen.
Für die Anmeldung Ihrer Solaranlage im MaStR benötigen Sie diese Daten:
- Betreiber*innen-Kontaktdaten
- Detaillierte Angaben zum Standort der PV-Anlage
- Technische Stammdaten wie Nennleistung Ihrer Solaranlage.
Je nach Anlagenart können die erforderlichen technischen Daten variieren. Daher stellt die Bundesnetzagentur ausführliche Registrierungshilfen für Betreiber*innen von Stromerzeugungseinheiten zur Verfügung.
Gut zu wissen:
Ihren Stromspeicher müssen Sie ebenfalls im MaStR anmelden – unabhängig davon, ob er von Beginn an Bestandteil der Photovoltaikanlage ist oder erst später integriert wird.
PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden
PV-Anlagen müssen nicht nur bei der Bundesnetzagentur, sondern auch beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden – und zwar vor der Installation. Der regionale Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass das Stromnetz die zusätzliche Belastung durch den eingespeisten Solarstrom tragen kann. Für private PV-Anlagen ist das aufgrund der begrenzten Anlagenleistung in der Regel unproblematisch. Dennoch darf eine Anlage erst nach erfolgter Genehmigung durch den Netzbetreiber installiert und in Betrieb genommen werden.
Das gilt im Übrigen für alle PV-Anlagen, die Solarstrom ins Netz einspeisen können – unabhängig von der Frage, ob sie das in der Praxis auch tun. Die Anmeldung Ihrer Solaranlage beim örtlichen Energieversorger erfolgt entweder durch Sie persönlich oder durch Ihren Anlagenplaner bzw. Installationsbetrieb. Beim Kauf einer Solaranlage von SENEC kümmert sich Ihr zertifizierter SENEC-Fachpartner für Sie um die Anmeldung.
Prüfung durch den Netzbetreiber innerhalb von acht Wochen
Durch die relativ lange Prüfungs- und Genehmigungsfrist des Netzbetreibers muss die Installation Ihrer Solaranlage zeitlich gut geplant sein. In Betrieb nehmen dürfen Sie die Anlage nämlich erst nachdem der Netzbetreiber seine Freigabe erteilt hat.
Für eine erfolgreiche Prüfung durch Ihren Netzbetreiber werden folgende Daten benötigt:
- Vollständiger Anlagen-Lageplan mit maßstabsgerechten Grundstücksgrenzen etc.
- Anlagenart, Messkonzept und Leistungswerte.
- Angaben und Daten zum Netzsicherheitsmanagement.
Warum ist die Genehmigung durch den Netzbetreiber so wichtig?
Die Anmeldung beim Netzbetreiber und dessen Freigabe sind aus mehreren Gründen elementar. Erstens dürfen Sie die Anlage erst nach Freigabe montieren und in Betrieb nehmen. Zweitens erhalten Sie nur dann die staatlich geförderte Einspeisevergütung, wenn Ihre Anlage bei Ihrem örtlichen Energieversorger ordnungsgemäß angemeldet ist. Drittens ist es wichtig für die Sicherheit des Stromnetzes, dass der Netzbetreiber einen genauen Überblick über die Anzahl der PV-Anlagen und die Einspeisemengen behält.
Liegt die Freigabe durch Ihren Netzbetreiber vor, kann der Installationsbetrieb mit der Montage Ihrer Solaranlage beginnen. Hierbei wird ein Inbetriebnahmeprotokoll für Ihre PV-Anlage erstellt. Das wiederum muss im Anschluss und zusammen mit der Registrierungsbescheinigung von der Bundesnetzagentur an Ihren Netzbetreiber übermittelt werden, damit dieser Ihnen künftig Ihre Einspeisevergütungen auszahlt. Die SENEC-Fachpartner stehen Ihnen bei all diesen Formalien mit Rat und Tat zur Seite.
Solaranlage beim Finanzamt anmelden
Die Anmeldung Ihrer Solaranlage beim Finanzamt ist unabdinglich und innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme gesetzlich vorgeschrieben. Denn durch den Betrieb einer einspeisungsfähigen PV-Anlage werden Sie steuerlich gesehen zum Unternehmer bzw. zur Unternehmerin. Das liegt daran, dass die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz gegen Vergütung steuerrechtlich als Verkauf an Dritte gewertet wird.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Einkommensteuer auf eingespeisten Solarstrom auf Null gesetzt. Für bestehende Anlagen gilt dies rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Das heißt, Sie müssen die Anlage zwar weiterhin beim Finanzamt anmelden, zahlen aber keine Steuern auf Ihre Gewinne aus der Einspeisevergütung.
Gut zu wissen:
Bei selbstständig tätigen Personen werden sämtliche Einkünfte über Ihre Solaranlage zu Ihrem Jahresumsatz hinzuaddiert. Sprechen Sie hierzu im Zweifel bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Wann Sie Ihre PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden müssen
Betreiber*innen von privaten Dachanlagen mit weniger als 30 kWp sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit. Grundsätzlich hängt die Frage, ob Sie Ihre PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden müssen, an diesen beiden Faktoren:
- Erzielter Jahresgewinn aus der Einspeisevergütung: Übersteigt Ihr Gewinn eine Jahressumme von 24.500 Euro, müssen Sie Ihre Anlage beim Gewerbeamt anmelden. Eine derartige Summe aber ist in aller Regel mittels einer privaten Solaranlage auf einem Eigenheim nicht zu erzielen.
- Art der Gebäudenutzung, auf der sich die PV-Anlage befindet: Wird oder wurde Ihre Solaranlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, müssen Sie die Solaranlage in jedem Fall beim Gewerbeamt anmelden – und zwar unabhängig von Anlagengröße und Gewinn.
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PV-Anlage anmelden – die Checkliste
Ihre Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage:
Anmeldungen vor Inbetriebnahme | Zeitfenster | Check |
---|---|---|
Antragsstellung bei Ihrem Netzbetreiber für die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auf Ihrem Eigenheim durch Sie oder Ihren Fachpartner | 8 Wochen vor der Anlagenmontage | ❏ |
Freigabe/Genehmigung durch Ihren örtlichen Netzbetreiber | Spätestens 8 Wochen nach Antrag | ❏ |
Persönliche Betreiber*innen-Registrierung beim Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch Sie | Frühestens 14 Tage vor Inbetriebnahme | ❏ |
Anlagenmontage und Inbetriebnahmeprotokoll durch Ihren Fachpartner | Nach Netzbetreiber-Genehmigung | ❏ |
Anmeldungen nach Inbetriebnahme | Zeitfenster | Check |
---|---|---|
Vollständige Anmeldung und Unterlageneinreichung Ihrer PV-Anlage durch Sie oder Ihren Fachpartner beim MaStR, ggf. inklusive separater Anmeldung eines Batteriespeichers | Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme | ❏ |
Übermittlung von Inbetriebnahmeprotokoll und Anmeldebescheinigung der Bundesnetzagentur an Ihren örtlichen Netzbetreiber durch Sie oder Ihren Fachpartner | Sobald Unterlagen gemeinsam vorliegen | ❏ |
Anmeldung Ihrer Solaranlage beim für Sie zuständigen Finanzamt inklusive Kleinstunternehmerantrag durch Sie oder Ihre Steuerberatung sowie inklusive Unterlagenbeibringung durch Sie oder Ihren Fachpartner | Bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme | ❏ |
Erhalt Ihrer Einspeisevergütungen durch Ihren Netzbetreiber | Monatlich | ❏ |
Generell gilt: Jede Immobilie ist individuell. Lassen Sie Ihre Photovoltaikanlage daher bitte bedarfsgerecht von einem Fachbetrieb planen, der Sie auch bei den Themen Stromspeicher und Wallbox vollumfänglich beraten kann.
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