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Variable und dynamische Stromtarife

Traditionelle Stromlieferverträge basieren meist auf einem festen Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die gesamte Vertragslaufzeit. Demgegenüber orientieren sich variable und dynamische Stromtarife an den schwankenden Preisen der Strombörse (EPEX Spot).

Der Preis pro Kilowattstunde passt sich dabei in definierten Intervallen – bei dynamischen Tarifen meist stündlich – an das aktuelle Marktgeschehen an. Der folgende Beitrag erläutert die Funktionsweise dieser Tarifmodelle, die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung sowie die Kriterien zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eignung.

Was sind variable und dynamische Stromtarife?

Bei konventionellen Stromlieferverträgen gilt ein über die Vertragslaufzeit konstanter Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Preisschwankungen am Großhandelsmarkt werden dabei durch die Risikokalkulation des Anbieters im Festpreis abgebildet.

Variable und dynamische Stromtarife koppeln den Arbeitspreis direkt an die Preisentwicklung des Großhandelsmarktes. Die Preiszusammensetzung variiert in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage sowie der Einspeisung aus erneuerbaren und konventionellen Erzeugungsanlagen:

  • Variable Stromtarife: Der Arbeitspreis wird für bestimmte Zeitfenster (z. B. Tag-/Nachttarife, Monats- oder Quartalspreise) angepasst.
  • Dynamische Stromtarife: Der Arbeitspreis ändert sich stündlich oder in 15-Minuten-Intervallen entsprechend den Börsenpreisen der Europäischen Strombörse (EPEX Spot).

Bei hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien oder geringer Gesamtnachfrage können die Börsenstrompreise sinken. Bei hoher Nachfrage oder geringer Erzeugung steigen die Marktpreise entsprechend an. Die Auswirkung auf die Stromkosten hängt von der zeitlichen Steuerung der Verbrauchseinrichtungen ab.

Die Grafik zeigt einen variablen Stromtarif in einem Diagramm mit der Tageszeit auf der X-Achse und dem Preis je Kilowattstunde auf der Y-Achse.

Variabler Stromtarif

  • Es gibt mehrere Zeitfenster im Tagesverlauf, zu denen der Strom unterschiedlich kostet.
  • Zeitfenster und Preise stehen meist über längere Zeit fest und ändern sich nur selten (bspw. monatlich oder jährlich)
Die Grafik zeigt, wie der dynamische Stromtarif funktioniert. Im Diagramm wird auf der X-Achse die Zeit und auf der Y-Achse der Preis ja Kilowattsunde dargestellt.

Dynamischer Stromtarif

  • Alle 15 Minuten ändert sich der Arbeitspreis, basierend auf aktuellen Börsenpreisen. Die Preise können also jeden Tag verschieden sein.
  • EPEX veröffentlicht geltende Preise bereits am Vortag.
Die Grafik zeigt, wie ein statischer Stromtarif funktioniert. Auf der X-Achse ist die Zeit und auf der Y-Achse ist der Preis je Kilowattstunde dargestellt.

Standard Stromtarif

  • Der Strompreis ist immer gleichbleibend.
  • Preisanpassungen können dies ändern - in der Regel nach einem Vertragsjahr (abhängig von optionalen Preisgarantien)

Stromlieferverträge mit Festpreisgarantie definieren einen unveränderlichen Arbeitspreis pro Kilowattstunde für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Kurzfristige Preisänderungen am Großhandelsmarkt wirken sich während der Vertragslaufzeit nicht auf den vereinbarten Arbeitspreis aus. Die Preisbildung berücksichtigt die prognostizierten Marktentwicklungen sowie Risikozuschläge der Lieferanten.

Flexible und dynamische Tarifmodelle geben die Preisschwankungen des Großhandelsmarkts hingegen zeitnah an die Verbraucher weiter. Die Preisbildung an der Strombörse wird durch die schwankende Einspeisung witterungsabhängiger Erzeugungsarten (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft) sowie die aktuelle Netzauslastung und Nachfragesituation bestimmt.

Ein Mann hat ein Handy in der Hand, auf dem Börsenlinien zu sehen sind.

Welche Arten von flexiblen Stromtarifen gibt es? 

Die Ausgestaltung flexibler Stromtarife unterscheidet sich nach dem Mechanismus der Preisanpassung sowie den zugrundeliegenden Zeitintervallen:

  • Zeitvariable Stromtarife: Der Arbeitspreis ändert sich innerhalb vordefinierter, wiederkehrender Zeitfenster (z. B. Hoch- und Niedertarif). Die Preisstufen und Zeitintervalle werden durch die Preisgestaltung des Lieferanten und die Vorgaben des Verteilnetzbetreibers festgelegt und verändern sich im Regelfall nicht kurzfristig.
  • Dynamische Stromtarife: Der Arbeitspreis wird stündlich oder in 15-Minuten-Intervallen an die aktuellen Großhandelspreise der Europäischen Strombörse (EPEX Spot) gekoppelt. Die Preissignale für den Folgetag stehen nach der täglichen Börsenauktion zur Verfügung und werden den Verbrauchern über digitale Plattformen zur Verfügung gestellt. Der Arbeitspreis unterliegt dabei direkten Marktpreisschwankungen ohne vertragliche Höchstgrenzen (Preisdeckel) oder Risikoaufschläge des Versorgers.

Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, nicht-öffentliche Ladepunkte/Wallboxen oder Batteriespeicher mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

  • Steuerung durch den Netzbetreiber: Bei drohenden Überlastungen im Niederspannungsnetz ist der örtliche Verteilnetzbetreiber berechtigt, die Bezugsleistung der betroffenen Geräte temporär auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum zu drosseln (in der Regel 4,2 kW). Die Stromversorgung des übrigen Haushalts bleibt davon unberührt.
  • Gegenleistung Netzentgeltreduzierung: Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Steuerbarkeit gewähren die Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Je nach gewählter Abrechnungsvariante (Modul 1: pauschale Reduzierung, Modul 2: prozentuale Arbeits- und Grundpreisreduzierung bei separater Messung, Modul 3: zeitvariable Netzentgelte) senkt dies die vertraglichen Netzkostenunabhängig vom gewählten Energielieferanten.

Was der Gesetzgeber 2024-2026 geregelt hat

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für dynamische Stromtarife und die Nutzung von Netzressourcen wurden durch den Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur schrittweise angepasst:

  • Neuregelung zu § 14a EnWG (seit Januar 2024): Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Nicht-öffentliche Ladepunkte, Batteriespeicher) mit einer Leistung über 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt die verpflichtende Einbindung in die netzorientierte Steuerung. Im Gegenzug gewähren die Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte.
  • Angebotspflicht für dynamische Stromtarife (seit Januar 2025): Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, allen Endverbrauchern mit einem intelligenten Messsystem dynamische Stromtarife anzubieten (§ 41a EnWG).
  • Zeitvariable Netzentgelte (seit April 2026): Verteilnetzbetreiber stellen seit April 2026 zeitvariable Netzentgeltmodelle (Modul 3 nach § 14a EnWG) bereit. Die Netzentgelte variieren dabei in Abhängigkeit von der regionalen Netzauslastung. Technische Voraussetzung für die Erfassung der zeitbezogenen Verbrauchswerte ist ein intelligentes Messsystem (iMSys).
  • Regelungen zum Energy Sharing (seit Juni 2026): Der gesetzliche Rahmen für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Energy Sharing ermöglicht Betreibern von Erzeugungsanlagen die direkte Abgabe von Überschussstrom an Letztverbraucher im selben Gebäude oder regionalen Nahbereich. Die Preisbildung und bilanzielle Zuordnung erfolgen auf Basis individueller vertraglicher Vereinbarungen.
Eine Frau bedient ein Tablet mit intelligenter Home-Software an der Wand ihrer Wohnung.

Technische Voraussetzung: Das intelligente Messsystem (iMSys)

Für die verbrauchszeitgenaue Abrechnung dynamischer Stromtarife ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) erforderlich. Ein iMSys setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Moderne Messeinrichtung (mME): Ein digitaler Stromzähler zur Erfassung der Verbrauchsdaten.
  • Smart-Meter-Gateway (SMGW): Eine Kommunikationseinheit, welche die gemessenen Verbrauchsdaten verschlüsselt an den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber und den Stromlieferanten übermittelt. Erst durch die Anbindung des Gateways entsteht ein intelligentes Messsystem.

Hinweis: Bei Stromtarifen ohne intelligentes Messsystem erfolgt die Abrechnung nicht verbrauchszeitgenau, sondern auf Basis eines standardisierten Lastprofils (SLP) oder monatlicher Durchschnittswerte.

Gesetzlicher Rollout und Einbaupflichten

Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) stufenweise über den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die gesetzlichen Rollout-Ziele für Pflichteinbaufälle gliedern sich wie folgt:

  • Bis 2025: Ausstattung von mindestens 20 % der Pflichteinbaufälle.
  • Bis 2028: Ausstattung von mindestens 50 % der Pflichteinbaufälle.
  • Bis 2030: Ausstattung von mindestens 95 % der Pflichteinbaufälle.

Eine gesetzliche Einbaupflicht durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber besteht in folgenden Fällen:

  • Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
  • Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung ab 7 kWp.
  • Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z. B. Wärmepumpe, nicht-öffentlicher Ladepunkt/Wallbox oder Batteriespeicher).

Die Ankündigung des Einbaus erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einer gesetzlichen Frist von mindestens drei Monaten. Alternativ besteht für Anschlussnutzer das Recht, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit der Installation und dem Betrieb zu beauftragen.

Wie funktionieren Börsenstrompreise?

Die Großhandelspreise für Elektrizität werden an der europäischen Strombörse EPEX Spot im Rahmen der täglichen Spotmarkt-Auktionen ermittelt. Auf dem sogenannten Day-Ahead-Markt werden jeden Nachmittag die Strompreise für die 24 Stunden des darauffolgenden Tages im Auktionsverfahren festgelegt. Die Preisbildung erfolgt nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Einflussfaktoren auf das Angebot:

  • Einspeisung erneuerbarer Energien: Fluktuierende Erzeugung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
  • Kraftwerksverfügbarkeiten: Bereitstellung von Kapazitäten durch konventionelle Erzeugungsanlagen und Speicher.
  • Grenzüberschreitender Stromhandel: Import- und Exportmengen im europäischen Verbundnetz.

Einflussfaktoren auf die Nachfrage:

  • Tages- und Jahreszeitverläufe: Typische Lastprofile im Haushalts- und Gewerbesektor.
  • Witterungsverhältnisse: Temperaturabhängiger Energiebedarf für Heiz- und Kühlanwendungen.
  • Industrielle Auslastung: Produktionszyklen und werktägliche Verbrauchsspitzen.

Entstehung negativer Börsenstrompreise

Trifft eine hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien auf eine geringe Gesamtnachfrage – beispielsweise an sonnen- und windreichen Sonn- und Feiertagen –, kann das Angebot die Nachfrage übersteigen. In diesen Zeitfenstern können die Preise am Spotmarkt in den negativen Bereich sinken (negative Börsenstrompreise).

Für den Arbeitspreisanteil in dynamischen Stromtarifen bedeutet dies eine Reduzierung der Beschaffungskosten im entsprechenden Zeitraum. Die übrigen Preisbestandteile – wie gesetzliche Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – verbleiben davon unberührt und bilden weiterhin die Untergrenze des Endverbraucherpreises.

Vorteile von dynamischen Stromtarifen

Die Nutzung dynamischer Stromtarife erfordert die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) oder einer modernen Messeinrichtung. Die Preisstruktur und Verbrauchssteuerung weisen folgende Merkmale auf:

  • Preisabbildung nach Marktverlauf: Der Arbeitspreis passt sich an die kurzfristige Preisentwicklung der Strombörse an. In Phasen geringer Gesamtnachfrage oder hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien sinkt der börsenbasierte Preisanteil.
  • Transparenz der Preisbestandteile: Der Arbeitspreis setzt sich direkt aus dem aktuellen Börsenstrompreis und fixen Nebenkosten (Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) zusammen. Vertragsbezogene Risikoaufschläge für langfristige Preissicherungen entfallen im Beschaffungsanteil.
  • Datenbereitstellung: Verbrauchs- und Preisdaten werden über digitale Schnittstellen oder Portale visualisiert, was eine zeitgenaue Zuordnung des Stromverbrauchs ermöglicht.
  • Netzdienliche Verbrauchsverlagerung: Die zeitliche Anpassung des Strombezugs an Phasen hoher Erzeugung aus Wind- und Photovoltaikanlagen kann zur Auslastungssteuerung der Stromnetze beitragen.
  • Interaktion mit Eigenversorgungssystemen: In Verbindung mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ermöglicht ein dynamischer Tarif die Steuerung der Speichernutzung oder des Netzbezugs auf Basis der aktuellen Börsenstrompreise.
 

Gibt es Risiken bei dynamischen Stromtarifen? 

Die wirtschaftlichen Ergebnisse dynamischer Stromtarife unterliegen spezifischen Markt- und Betriebsrisiken:

  • Unbegrenzte Preisschwankungen: Der Arbeitspreis folgt den Bewegungen der Strombörse. In Phasen hoher Nachfrage oder geringer Einspeisung können die Großhandelspreise steigen. Sofern vertraglich keine Preisobergrenzen vereinbart sind, überträgt sich der Preisanstieg direkt auf den Arbeitspreis.
  • Erfordernis flexibler Lasten: Die finanzielle Auswirkung eines dynamischen Tarifs hängt davon ab, in welchem Umfang Stromverbräuche in Phasen niedrigerer Börsenpreise verlagert werden können. Bei unflexiblem Verbrauchsprofil können höhere Kosten in Spitzenpreiszeiten anfallen.
  • Erforderliche Infrastruktur: Die Abrechnung verbrauchszeitgenauer Intervalle setzt das Vorhandensein eines funktionsfähigen intelligenten Messsystems (iMSys) voraus.
  • Variabilität der Ersparnisse: Konkrete Kostendifferenzen gegenüber Festpreistarifen hängen von der tatsächlichen Entwicklung der Börsenstrompreise, dem individuellen Jahresverbrauch, dem Netzgebiet sowie dem Steuerungsgrad vorhandener Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder Batteriespeicher) ab. Pauschale Einspargarantien lassen sich aufgrund der Marktdynamik nicht ableiten.

Für wen lohnt sich der Wechsel in einen variablen oder dynamischen Stromtarif?

Die funktionale Eignung und wirtschaftliche Wirkung dynamischer Stromtarife bestimmen sich nach den verbrauchs- und steuerungstechnischen Rahmenbedingungen eines Gebäudes:

Voraussetzungen für eine effektive Lastverlagerung:

  • Vorhandensein hoher und steuerbarer Lasten: Einbindung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) oder Batteriespeichern.
  • Automatisierte Steuerung: Einsatz eines Energiemanagementsystems (HEMS), das Verbräuche und Ladevorgänge automatisiert an die stündlichen Preissignale der Strombörse anpasst.
  • Infrastrukturelle Ausstattung: Vorhandensein eines betriebsbereiten intelligenten Messsystems (iMSys) zur zeitgenauen Erfassung der Verbrauchsdaten.

Einschränkende Rahmenbedingungen:

  • Geringe zeitliche Flexibilität: Ein Verbrauchsprofil ohne verschiebbare Lasten, bei dem der Strombedarf überwiegend in Phasen hoher Börsenpreise (z. B. morgendliche und abendliche Lastspitzen) fällt.
  • Präferenz fester Preiskalkulationen: Verbaute Festpreistarife bieten einen gleichbleibenden Arbeitspreis unabhängig von Schwankungen an den Energiebörsen.
  • Fehlende Messtechnik: Fehlen eines intelligenten Messsystems, wodurch eine verbrauchszeitgenaue Abrechnung technisch ausgeschlossen ist.

Anforderungen an das Verbraucherverhalten und Interaktion mit Photovoltaikanlagen

Die Nutzung dynamischer Stromtarife erfordert die kontinuierliche Abstimmung des Verbrauchsverhaltens auf die Preisentwicklungen am Strommarkt. Über digitale Anwendungen und Portale der Lieferanten lassen sich Preisverläufe und Verbrauchsdaten nachvollziehen. Die Auswirkung auf die Gesamtkosten hängt vom Ausmaß ab, in dem der Stromverbrauch zeitlich in Phasen niedrigerer Börsenpreise verlagert wird.

In Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher stehen verschiedene Betriebsmodi zur Verfügung:

  • Hochpreisphasen: Abdeckung des Haushaltsbedarfs vorrangig durch die direkte PV-Erzeugung oder die Entladung des Speichers zur Vermeidung hoher Netzbezugskosten.
  • Niedrigpreisphasen: Nutzung von Netzstrom bei geringen Börsenstrompreisen zum Betrieb steuerbarer Lasten oder zum gezielten Laden des Batteriespeichers.

Fazit

Mit der gesetzlichen Angebotspflicht für Stromlieferanten, dem Fortschreiten des Rollouts intelligenter Messsysteme sowie der Einführung zeitvariabler Netzentgelte sind die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für dynamische Stromtarife im Markt etabliert.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen variieren je nach technischer Ausstattung und Lastprofil:

  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen: Bei Vorhandensein von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeichern in Kombination mit automatisierter Steuerung ermöglicht die Verbrauchsverlagerung eine Reduzierung der durchschnittlichen Beschaffungskosten.
  • Haushalte ohne flexible Lasten: Bei gleichbleibendem Verbrauchsprofil ohne zeitliche Flexibilität fallen die Preisunterschiede im Vergleich zu konventionellen Tarifen geringer aus.

Neben dynamischen Modellen stehen weiterhin Festpreistarife zur Verfügung. Die vertraglichen Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten bestimmen die Flexibilität beim Wechsel zwischen verschiedenen Tarifstrukturen. Unabhängig vom Preismodell werden Tarife mit Nachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) am Markt angeboten.