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Dr. Stefan Dietrich

EEG-Förderung für erste PV-Anlagen läuft aus- und dann?

Seit wann gibt es das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)? Was ist die Idee dahinter? Was hat das heute (mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten) bewirkt? Und was müssen Sie bedenken, wenn für Ihre Anlage die EEG-Förderung ausläuft? 

All das erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Das klickbare Inhaltsverzeichnis hilft Ihnen bei der schnellen Navigation.  

Was ist das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)? 

Im Jahre 2000 trat ein Gesetz in Kraft, das die Art und Weise, wie wir hier zu Lande Strom erzeugen, für immer verändert hat: das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Eines der wesentlichen Elemente des EEG ist die Regelung, dass alle, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, den Zugang zum Stromnetz bekommen, und dass ihr Strom auch abgenommen und in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Für diesen bekommen sie dann einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vergütung wird ihnen 20 Jahre lang vom Verteilnetzbetreiber gezahlt, der den Strom abnimmt und die Differenz zum Strompreis dann über die EEG-Umlage auf den Strompreis zurückbekommt.

Das machte die seinerzeit noch ziemlich teuren Photovoltaikanlagen für Anlagenbetreiber rentabel und hat zu einem rasanten Ausbau der Solarenergie geführt. Als Ergebnis sind unter anderem die Preise für Photovoltaikanlagen schnell und stark gefallen.

Dazu hat beigetragen, dass die Einspeisevergütung nach dem EEG über die Jahre kontinuierlich gesunken ist. Bekamen die Betreiber zu Beginn noch mehr als 50 Cent für eine Kilowattstunde Solarstrom, so sind es heute gerade noch etwa 10 Cent, und der Betrag sinkt weiter.

Diese sogenannte Degression ist im EEG festgelegt worden, um technische Innovationen anzuregen und durch Massenproduktion die Preise senken zu können. Das hat funktioniert, denn heute liegen die sogenannten Stromgestehungskosten aus PV-Anlagen deutlich unter dem Strompreis aus dem Netz.

Die sinkenden Anlagenpreise und die geringe Einspeisevergütung haben in Verbindung mit den deutlich gestiegenen Strompreisen für Privathaushalte auch dazu geführt, dass der Eigenverbrauch des Solarstroms mit Hilfe von Stromspeichern immer beliebter wird. Denn jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde muss nicht teuer zugekauft werden.

Lachende Frau mit Kopfhörern und ihrem Kind

Höre hier die Podcast-Folge "PV-Anlagen nach der EEG-Förderung" und erfahre, was Anlagenbetreiber und Politik tun können, damit ausgeförderte Solaranlagen weiter wirtschaftlich sauberen Strom erzeugen können.
 

Spotify: Mein Strom und ich

Was dann? 20 Jahre sind für die ersten PV-Anlagen um

Nun sind mehr als 20 Jahre vergangen seit das EEG in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass im Jahr 2021 die Förderung für die ersten PV-Anlagen ausläuft. Das hat natürlich Konsequenzen für die Anlagenbetreiber.

Die Einspeisevergütung entfällt, und der Betreiber muss den Strom am Markt verkaufen, damit er weiter einspeisen kann. Im EEG ist mit der „Sonstigen Direktvermarktung“ eine Möglichkeit für die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen, diese ist aber für große Windparks und Freiflächen-Solaranlagen gedacht und nicht für kleine, private Photovoltaikanlagen.

Denn diese Vermarktungsoption ist mit einem recht großen Aufwand verbunden. So muss der eingespeiste Strom viertelstündlich bilanziert werden, was den Einbau entsprechender Mess- und Kommunikationstechnik voraussetzt. Klassische Direktvermarkter verlangen für ihre Dienste aufgrund der Aufwände mehrere Hundert Euro pro Jahr – und damit mehr, als die Betreiber der älteren und relativ kleinen PV-Anlagen jemals am Markt erlösen können. Dazu kommt ein erhöhter bürokratischer Aufwand in der Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Das ist keine befriedigende Lösung. Wenn die PV-Anlagen nicht wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, dann besteht die Gefahr, dass die Betreiber sie abbauen, obwohl sie noch jahrelang sauberen Strom liefern können. Das läuft den Zielen für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entgegen, ist nicht im Sinne von Klimaschutz und Energiewende und auch volkswirtschaftlich unsinnig.

Zwei Hände im Hintergrund halten ein Solar-Panel und zwei Hände im Vordergrund berechnen auf einem Tablet die benötigte Leistung.

Eigenverbrauch ist eine Option

Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, möglichst viel des von der PV-Anlage erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und dafür die Anlage mit einem SENEC Speicher nachzurüsten.

Die längst abbezahlte Solaranlage liefert den Strom fast umsonst, solange sie einigermaßen wartungsfrei bleibt, und jede Kilowattstunde, die nicht vom Stromversorger bezogen werden muss, schlägt durch den hohen Strompreis mit etwa 30 Cent zu Buche.

Die Umrüstung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch ist aber für manchen älteren Hausbesitzer aufgrund der Anfangsinvestition vielleicht keine Option, und selbst wenn ein passender Stromspeicher eingebaut wird, bleibt gerade im Sommer Solarstrom übrig, der auch genutzt werden sollte.

Auch die aktuell vorgeschlagenen sogenannten „Auffanglösungen“ der Netzbetreiber sind keine wirkliche Option. Diese Vorschläge sehen vor, dass die Netzbetreiber den Strom weiterhin abnehmen und dafür eine geringe Summe bezahlen. Das mag ein Notnagel sein, um ein Abschalten zu verhindern, dem Wert des Sonnenstroms werden solche Lösungen aber nicht gerecht.

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Eine Lösung für Betreiber kleinerer Solaranlagen ist gefragt

Daher ist eine Anschlussregelung im EEG für die ausgeförderten PV-Anlagen nötig. Denn über die Jahre wird da einiges an Erzeugungskapazität zusammenkommen. Werden es 2021 nur etwa 17.000 überwiegend kleinere Anlagen sein, die keine Einspeisevergütung nach EEG mehr erhalten und für die eine Lösung gefunden werden muss, wird die Zahl über die Jahre deutlich und ab 2025 sogar sprunghaft ansteigen.

Allein im Jahr 2025 werden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt mehr als 600 Megawatt peak (MWp) aus der EEG-Förderung fallen, und damit geht es erst richtig los. Mit der bestehenden Regelung zur sonstigen Direktvermarktung funktioniert es nicht. Das heißt aber nicht, dass die Direktvermarktung an sich kein gangbarer Weg ist.

Einfamilienhaus mit Solarmodulen auf dem Dach, aus dem Garten des Grundstücks fotografiert

Die „Kleine Direktvermarktung“ – PV-Anlagen einfach in den Strommarkt integrieren

Hier kommt ein Modell ins Spiel, das die Vorteile der Direktvermarktung nutzt und sie für kleinere PV-Anlagen anpasst: die „Kleine Direktvermarktung“. Mit diesem Vorschlag sind SENEC und die EnBW Energie Baden-Württemberg gemeinsam mit dem ostdeutschen Regionalversorger enviaM und dem Speicherhersteller sonnen auf Öffentlichkeit und Politik zugegangen.

Der Vorschlag sieht vor, dass für kleinere Anlagen die Direktvermarktung drastisch vereinfacht wird, sodass dieses bewährte Instrument der Einbindung erneuerbarer Energien in den Strommarkt auch für private Solaranlagen nutzbar gemacht werden kann. Ziel ist es, im Erneuerbare-Energien-Gesetz einen einfachen und kostengünstigen Zugang zum Markt für kleine, ausgeförderte PV-Anlagen zu schaffen.

Um die Anlagenbetreiber nicht abzuschrecken, sollte jeder Schritt so einfach wie möglich gestaltet sein. Das beginnt beim elektronischen Vertragsabschluss mit dem Direktvermarkter, der auf diesem Wege einfach und kostengünstig ist. Dieser Vertrag regelt die Vergütung des Stroms und ist dann auch die rechtliche Grundlage für die Einspeisung ins Stromnetz. Wenn Direktvermarkter und Stromlieferant das gleiche Unternehmen sind, lassen sich zusätzliche Synergieeffekte heben.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Vereinfachung der Bilanzierung. Für kleinere Anlagen mit weniger als 7 kWp Leistung soll eine Ausnahmeregelung im EEG geschaffen werden, um eine jährliche Abrechnung der eingespeisten Strommengen in Form von Standard-Einspeiseprofilen zu ermöglichen. Der Dienstleister vermarktet den von seinen Kunden eingespeisten Strom gebündelt am Strommarkt. Die Abrechnung für den Anlagenbetreiber erfolgt wie bei einer normalen Stromrechnung ebenfalls jährlich.

Das Recht zum Eigenverbrauch bleibt in dem Modell unberührt. Der Eigenverbrauch soll auch weiterhin umlagefrei möglich sein, so wie es auch die entsprechende Richtlinie der EU-Kommission (RED II) vorsieht.

 

Politik von den Vorteilen des Modells für Solaranlagen ohne EEG-Förderung überzeugen

Dieses charmante Modell hat viele Vorteile. Die Photovoltaikanlagen können weiter Strom erzeugen und einspeisen, und dieser kann einfach in den bestehenden Marktstrukturen vermarktet werden.

Die Kosten für den Anlagenbetreiber halten sich in vertretbaren Grenzen, auch weil keine überdimensionierte Messtechnik erforderlich ist. Die gesamte Abwicklung wird für Betreiber und Vermarkter sehr einfach, wie Claus Fest betont, Leiter Produktentwicklung Energiewirtschaft (B2C) bei der EnBW und Mitglied der Geschäftsleitung bei SENEC, und einer der „Väter“ dieses Modells: „Jedes Smartphone kann heute mit jedem anderen Smartphone auf der Welt kommunizieren, ohne dass die Besitzer auch nur ein Blatt Papier ausgefüllt haben. Der Verkauf von Solarstrom sollte nicht wesentlich komplizierter sein.“

Die Kleine Direktvermarktung kann so zu einer wesentlichen Grundlage für ein System werden, in dem viele kleine Erzeuger ihren Strom aus verschiedenen Quellen einspeisen, ohne dass der bestehende Strommarkt völlig umgebaut werden muss. Das kann ein wichtiger Pfeiler für den weiteren Ausbau der dezentralen erneuerbaren Energien sein.

Nun gilt es, die Politik von diesem Modell zu überzeugen. Die Argumente sind gut, und der gesetzgeberische Aufwand ist vertretbar gering. Das muss ja auch bedacht werden.

Weitere Informationen finden Sie im Positionspapier der Unternehmen.

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