Eine junge Frau sitzt mit dicker Decke an der kalten Gasheizung.

Verbot von Gasheizungen: Was ändert sich 2024?

Noch sind Gas- und Ölheizungen im Bestand die Standard-Heizsysteme in Deutschland: Rund 6,2 Millionen Gasheizungen und 4,3 Millionen Ölheizungen waren 2022 im Betrieb. In den kommenden Jahren wird diese Zahl drastisch sinken – denn mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz gilt ab 2024 die Vorgabe von 65 % erneuerbare Energien für alle neu gekauften und installierten Heizungen, die schrittweise im Neubau und dann auch im Bestand umgesetzt wird. Kritiker verwendeten im Jahr 2023 insbesondere in der politischen Auseinandersetzung oft die Bezeichnung Öl- und Gasheizungsverbot. Aber was hat es mit der Neuregelung genau auf sich – und welche alternativen Heizsysteme bieten sich in Zukunft für Neubauten und Sanierungen an? 

Sind Öl- und Gasheizungen ab 2024 verboten? 

Nein, sind sie nicht. Am 8. September 2023 hat der Bundestag nach langem Ringen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) das „Gesetz für erneuerbares Heizen“ verabschiedet – umgangssprachlich in den Medien als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Danach sind Hausbesitzer*innen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, bei der Neuinstallation einer Heizung in einem Neubau in einem Neubaugebiet auf erneuerbare Energien umzusteigen. Spätestens ab 2045 sollen keine fossilen Brennstoffe mehr in der Gebäudewärme eingesetzt werden. Folgende Eckpunkte gelten ab 2024:

Neuinstallationen

Jede neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelung gilt in Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024. Außerhalb von reinen Neubaugebieten wird das 65-%-Gebot frühestens ab dem 30. Juni 2026 verpflichtend, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohner*innen erst ab 2028.  

Heizungen im Bestand  

Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen so lange weiter betrieben werden, bis sie nicht mehr repariert werden können oder bis sie eine Lebensdauer von 30 Jahren erreicht haben. Muss die Gas- oder Ölheizung am Ende ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden, gelten mehrjährige Übergangsfristen. 
 

Die Grafik zeigt übersichtlich alle wichtigen Fakten zum Gasheizungsverbot gegenübergestellt.

Unter welchen Voraussetzungen kann man auch nach 2024 eine Öl- oder Gasheizung einbauen?

Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet nicht unmittelbar das Ende von Gas- und Ölheizungen. Zunächst gilt das 65-%-Erneuerbare-Gebot ausschließlich für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Wer außerhalb von Neubaugebieten eine neue Heizung installieren will, hat noch Zeit, bis die jeweilige Kommune ein Konzept für die kommunale Wärmeplanung abgeliefert hat. 

In Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen gilt diese Frist bis zum 30. Juni 2026, Kommunen bis 100.000 Einwohner*innen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Auch nach Ablauf dieser Fristen dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese als Hybridheizsysteme konzipiert sein, d. h. sie müssen auf nachhaltige Brennstoffe wie Wasserstoff oder Biomethan umrüstbar sein. Der Anteil an erneuerbaren Energien, den die Hybridheizungen nutzen müssen, wird dabei nach und nach angehoben: 

  • mindestens 15 % bis 2029
  • mindestens 30 % bis 2035
  • mindestens 60 % bis 2040
  • mindestens 100 % bis 2045
     
Ein Installateur testet gerade eine neu eingebaute Heizung mit einem Messgerät.
Gut zu wissen:

Lohnt es sich jetzt noch, eine neue Gas- oder Ölheizung zu installieren?

Außerhalb von Neubaugebieten und bei bestimmten Härtefallregelungen ist es theoretisch noch für einige Jahre möglich, eine neue Gas- oder Ölheizung zu installieren. Allerdings ist das nach heutigem Kenntnisstand weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Zum einen werden die Kosten für Öl und Gas weiter steigen. Zum anderen könnten 2024 installierte Öl- und Gasbrennkessel durch das Ende der fossilen Brennstoffe ab 2045 nur noch gut 20 Jahre lang betrieben werden. Nicht zuletzt wird der Umstieg auf erneuerbare Energien durch staatliche Wärmepumpen-Förderungen attraktiv. 
 

Welche Regelungen gelten für bestehende Öl- und Gasheizungen? 

Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung betreibt, muss erst einmal gar nichts machen. Alle bestsehenden Heizsysteme, die jünger als 30 Jahre sind, können weiterbetrieben werden. Erst wenn das Gerät defekt und nicht mehr zu reparieren ist oder wenn es das Betriebsalter von 30 Jahren überschritten hat, muss die Heizung gegen ein neues System mit 65 % erneuerbaren Energien ausgetauscht werden. Auch hier gelten großzügige Übergangsfristen, falls eine bestehende Heizungsanlage plötzlich ausfällt.

Zudem gibt es spezielle Härtefallregelungen: Wenn ein Haushalt nachweisen kann, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist, können die Hauseigentümer*innen von der Verpflichtung zum Heizungstausch befreit werden. Grundsätzlich sollen bis 2045 alle Öl- und Gasheizungen im Bestand gegen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht werden
 

Eine Hand dreht den Gas-Hahn an dem Heizungsrohr zu.

Neue Heizsysteme: Welche Alternativen gibt es zu Gas und Öl?

Die Heizsysteme der Zukunft sind vielfältig: Neben verschiedenen elektrischen Heizsystemen, die ohne Verbrennungsprozess arbeiten, gibt es erneuerbare Brennstoffe wie Holz und Biomethan. Elektrisch Heizen ist vor allem dann nachhaltig, wenn die Anlagen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. 
 

Wärmepumpen

Wärmepumpen gelten als Standard-Heizungslösung der Zukunft, da sie besonders energieeffizient arbeiten und keine nachwachsenden Rohstoffe benötigen. Die Wärmepumpenheizung nutzt die unbegrenzt vorhandene Umgebungswärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und hebt deren Temperatur um einige Grad an. Die auf diese Weise erzeugte Wärme kann für die Warmwasserbereitung und den Heizkreislauf genutzt werden. Wärmepumpen haben verglichen mit anderen direkt-elektrischen Heizsystemen einen sehr geringen Stromverbrauch. Durch die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage im Rahmen eines ganzheitlichen Energiesystems können Sie die Betriebskosten und die CO2-Bilanz der Wärmepumpe noch weiter optimieren.

 

Stromdirektheizungen

Stromdirektheizungen nutzen ausschließlich elektrischen Strom für die Wärmeerzeugung. In der Gebäudewärme sind vor allem elektrische Fußbodenheizungen oder Infrarotheizungen verbreitet. Aufgrund ihres hohen Strombedarfs werden direkt-elektrische Heizsysteme allerdings meist in einzelnen Räumen und ergänzend zu wassergeführten Heizsystemen eingesetzt.

 

Hybridheizungen 

Hybridheizungen kombinieren unterschiedliche Heizsysteme, etwa eine konventionelle Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe, mit Solarthermie oder einem Pelletkessel. Alle diese Wärmequellen speisen einen großen Pufferspeicher, der Heizung und Warmwasser bedient. Erst wenn die regenerativen Quellen wie Wärmepumpe oder Solarthermie nicht ausreichen, um die Temperatur im Pufferspeicher zu halten, wird die Öl- oder Gasheizung hinzugeschaltet.

 

H₂-Ready-Gasheizungen 

H2-Ready-Gasheizungen sind Gasheizungen, die technisch ausgestattet sind, um nicht nur reines Erdgas, sondern auch einen Mix aus Erdgas und Wasserstoff (H2) zu nutzen. H2-Ready ist ein offizieller Standard, der vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) eingeführt wurde. Er legt fest, dass die Gasheizungen mit einer Beimischung aus bis zu 20 % Wasserstoff funktionieren.

 

Biomasseheizungen 

Biomasseheizungen zählen – genau wie Öl- und Gasheizungen – zu den Brennwertheizanlagen, da sie Wärme durch Verbrennung erzeugen. Allerdings nutzen sie keine fossilen, sondern nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets oder Hackschnitzel, Strohpellets oder Rapspresskuchen. Biomasseheizungen gelten als günstig und CO2-arm – allerdings nur dann, wenn die genutzten Rohstoffe im gleichen Maße nachgepflanzt werden.

 

Solarthermieanlagen

Solarthermieanlagen wandeln Sonnenstrahlung nicht in elektrische Energie, sondern in Wärmeenergie um. Kombiniert mit einem Pufferspeicher, beispielsweise in einer Hybridheizung, werden Solarkollektoren auf dem Dach daher für die Heizungsunterstützung eingesetzt. Als alleiniges Heizsystem ist Solarthermie meist nicht geeignet, weil die Sonneneinstrahlung im Winter, wenn der Wärmebedarf am höchsten ist, nicht ausreicht. 
 

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Wo kann ich mich zum Thema Heizungstausch beraten lassen?

Welches Heizsystem für Ihren Haushalt am besten geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen ebenso ab wie von den baulichen Gegebenheiten und eventuell geltenden Richtlinien und Auflagen vor Ort. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Thema Heizungstausch auseinandersetzen. 

Idealerweise nehmen Sie eine Energieberatung in Anspruch: Zertifizierte Energieberater und Energieberaterinnen können Ihren Heizbedarf und die Gegebenheiten genau analysieren und Ihnen die wirtschaftlichste Lösung empfehlen. Zudem übernimmt das staatliche Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude bis zu 80 % der förderfähigen Kosten einer Energieberatung.

Um zertifizierte Fachleute für eine Energieberatung in Ihrer Nähe zu finden, gibt es Online-Register wie die Plattform des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) oder die Energie-Effizienz-Experten. Durch Angabe Ihrer Postleitzahl im Suchfenster erhalten Sie eine Übersicht mit allen Energieberater und Energieberaterinnen in Ihrer Nähe und können Kontakt aufnehmen 
 

Infobox

Verpflichtende Heizungsberatung beim Einbau von Öl- und Gasheizungen

Nach dem Gesetz für erneuerbares Heizen müssen sich Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen ab dem 1. Januar 2024 durch eine Fachperson beraten lassen, bevor sie eine neue Öl- oder Gasheizung installieren lassen. Die Fachberatung muss dabei unter anderem auf mögliche Zusatzkosten durch steigende Öl- und Gaspreise und auf die CO2-Belastung eingehen. Zudem muss die Beratung auf die kommende kommunale Wärmeplanung hinweisen, die sich ebenfalls auf die Wahl des Heizsystems auswirken kann. 
 

Welche staatlichen Förderungen gibt es für den Heizungstausch

Der Staat bezuschusst den Umstieg auf erneuerbares Heizen großzügig: Mit einer Neuauflage der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sind ab dem 01. Januar 2024 für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen bis zu 70 % Förderung für den Heizungstausch möglich. Folgende Förderrichtlinien gelten:

  • 30 % Grundförderung für alle Hausbesitzer und -besitzerinnen, die auf ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien umsteigen.
     
  • 5 % Effizienzbonus für Erd- oder Wasser-Wärmepumpen sowie für Luft-Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen.
     
  • 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizungen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
     
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für Hausbesitzer und -besitzerinnen, die alte fossile Heizsysteme in ihrem selbstgenutzten Haus frühzeitig austauschen. Nach 2028 werden die 20 % schrittweise alle zwei Jahre um 3 % gesenkt. 
     
  • 30 % Einkommensbonus für Hauseigentümer und -eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro im Jahr.

 

Besonders gefördert werden also schnellentschlossene Hausbesitzer und -besitzerinnen, die sich schon heute für den Umstieg auf erneuerbares Heizen entscheiden, auch wenn Öl- und Gasheizungen noch nicht verboten sind.  

Aktuelle Infos zum neuen Heizungsgesetz und zu den Fördermöglichkeiten bietet die Seite Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch in unserem Beitrag Förderung Wärmepumpe finden Sie ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten.
 

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Johannes Ruf
Johannes Ruf
Autor

Product Manager Heating, Ventilation und Air Conditioning

Johannes Ruf ist als Maschinenbauingenieur mehr als 10 Jahre in der Energiebranche aktiv und deckt ein breites Themenfeld in Energieversorgung und Energiewirtschaft ab. Seine Hauptfokus liegt heute auf klimaneutralem Heizen und dezentraler Erzeugung, aber er bringt aus der Energieforschung auch Kenntnisse in den relevanten zentralen und leitungsgebundenen Infrastrukturen und alles Notwendige zum Thema Bauen mit. Seine Leidenschaft gehört dem Energiewende genannten Transformationsprozess.

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