Eine junge Frau sitzt mit dicker Decke an der kalten Gasheizung.
Johannes Ruf

Johannes Ruf

Product Manager Heating, Ventilation und Air Conditioning

Verbot von Gasheizungen ab 2024: Was Sie jetzt wissen müssen

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Gas- und Ölheizungen sind im Bestand die Standard-Heizsysteme in Deutschland: rund 6,5 Millionen Gasheizungen und 4,4 Millionen Ölheizungen waren 2021 in Betrieb. Das könnte sich bald ändern: Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und um dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 näher zu kommen, hat Wirtschaftsminister Robert Habeck nun die Umsetzung des im Koalitionsvertrags verankerten 65%-Erneuerbaren-Gebots bei neuen Heizungen ab 2024 angekündigt.

Diese vorliegende Änderungsentwurf zum Gebäudeenergiegesetz wird in Presse und sozialen Medien oft unzulässig verkürzt und alarmistisch als „Verbot von Gasheizungen“ wiedergegeben. Grundsätzlich kann dieses Gesetzvorhaben aber auch positiv gesehen werden: Es gibt Planungssicherheit für die Heizungsindustrie und Installationsbetriebe und schützt Verbraucher*innen auch vor Investitionen in auslaufende Technologien und unklaren Folgekosten.  

Dennoch verunsichert diese Umstellung viele Immobilienbesitzer*innen: Dass Gas- und Ölheizungen keine Zukunft haben, scheint klar – aber wie lange darf man bestehende Gasheizungen jetzt noch betreiben? Und welche alternativen Heizsysteme bieten sich für Neubauten und Sanierungen an?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche aktuellen Gesetzesentwürfe es zum Thema Gasheizungen gibt und was Hausbesitzer*innen künftig beim Heizungstausch beachten sollten.
 

Wann kommt das Verbot von Gas- und Ölheizungen?

Bisher hat das Bundeswirtschaftsministerium nur einen nicht ressortabgestimmten Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass nur noch neue Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiter betrieben werden. Ab 2045 soll dann ein komplettes Betriebsverbot für diese Heizsysteme gelten

Haushalte, in denen eine bestehende fossile Heizung plötzlich kaputt geht, müssen auch ab 2024 diese Anforderung nicht sofort erfüllen, sondern es wird eine Übergangsfrist gewährt. Laut Gesetzesentwurf können sie die Anlage zunächst reparieren lassen und haben – falls dies keine dauerhafte Lösung bringt – drei Jahre Zeit, um auf ein nachhaltiges Heizsystem umzustellen. Ob diese Reparaturen wirtschaftlich sind, muss im Einzelfall entschieden werden. 

Welche neuen Heizsysteme sind nach 2024 noch erlaubt?

Der Fokus der Bundesregierung liegt klar auf Wärmepumpenheizungen. Die mit Strom betriebenen Heizsysteme nutzen die Umgebungswärme, um ein Haus zu beheizen und gelten als besonders effizient. Laut der Novelle des GEG sollen ab 2024 in Neubauten nur noch drei Heizsysteme erlaubt sein: 

  • Wärmepumpen
  • Fernwärmenetzanschluss
  • Stromdirektheizungen

Auch in Bestandsgebäuden sollen diese Systeme bevorzugt installiert werden, wenn die Gebäude entsprechend wärmegedämmt sind. Zusätzlich werden in Bestandsbauten auch Biomasseheizungen erlaubt sein sowie Gasheizungen, die mit „grünem“ Gas betrieben werden. Auch sogenannte Hybridheizungen, bei denen eine fossil betriebene Therme zum Beispiel die Wärmepumpe an besonders kalten Tagen unterstützt, sind in Bestandsbauten weiterhin erlaubt – allerdings muss das 65%-Erneuerbaren-Gebot natürlich auch hier eingehalten werden. 

Mehr über die Funktionsweise von Wärmepumpen, die Kosten und die Vorteile dieser Heizsysteme erfahren Sie in unserem Beitrag Wärmepumpenheizung.
 

Lohnt es sich noch, in eine neue Gastherme zu investieren?

Theoretisch ist es möglich, neue Gas- und Ölheizungen zu installieren, bis das geplante Gas- und Ölheizungs-Verbot 2024 (besser formuliert: das 65%-Erneuerbaren-Gebot) in Kraft tritt – diese Heizungen dürften nach dem aktuellen Gesetzesentwurf noch bis 2045 betrieben werden. Ob das in der Praxis sinnvoll ist, ist jedoch fraglich: Zum einen wäre die Nutzung der Heizung damit auf gut 20 Jahre beschränkt. Zum andern steigen die Kosten für Gas und Öl beständig an und machen den Betrieb konventioneller Heizungen immer teurer.

Gleichzeitig stehen schon jetzt umfassende staatliche Fördermittel für die Installation von Wärmepumpen bereit. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat in Aussicht gestellt, die Förderung künftig sozial zu staffeln und gleichzeitig vergünstigte Wärmepumpen-Stromtarife angekündigt. Allerdings ist seit Mitte 2022 zu sehen, dass Verbraucher in ihrer Unsicherheit wieder vermehrt zur bekannten fossilen Lösung greifen: der Absatz von rein fossilen Heizungssystemen (Gas und Öl) ist stark angestiegen. Deswegen gilt es, die Eigentümer*innen so zu informieren, dass nicht-wirtschaftliche Entscheidungen in Technologien von gestern möglichst vermieden werden. 

Die Skyline einer Stadt mit aufsteigendem Qualm aus Schornsteinen. Der Qualm zeichnet den Schriftzug CO2 in den Himmel.

Warum soll der Einbau von Gasheizungen eingeschränkt werden?

Es gelingt uns nur langsam, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit die Folgen der Klimakrise zu vermindern. Nachdem das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen gefordert hatte, überarbeitete die damalige Bundesregierung 2021 das Klimaschutzgesetz. Ziel ist die Klimaneutralität im Jahr 2045

Bereits bis 2030 sollen die Emissionswerte gegenüber dem Vergleichswert von 1990 um 65 % sinken. Jährliche Zwischenziele mit Emissionsbudgets für die einzelnen Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude oder Verkehr sollen frühzeitig signalisieren, ob die getroffenen Klimaschutzmaßnahmen ausreichend sind. Die verschärfte Novelle des Klimaschutzgesetzes ist Mitte 2021 in Kraft getreten – und noch im selben Jahr hat Deutschland sein selbst gestecktes Klimaziel bereits verfehlt. 

 

Zu hohe Emissionswerte im Gebäudesektor durch Gas- und Ölheizungen

Schuld an der Verfehlung der Klimaziele waren vor allem die Bereiche Verkehr und Gebäude: Hier wird immer noch zu viel CO2 ausgestoßen. Im Gebäudesektor lagen die CO2-Emissionen ganze zwei Millionen Tonnen über den angestrebten Werten, während es im Verkehrsbereich sogar einen Anstieg gab. 

Die Abkehr von konventionellen Heizsystemen reduziert zum einen den Bedarf an fossilen Brennstoffen und damit die Abhängigkeit von den Lieferanten. Zum anderen kann man durch den Abbau von Gas- und Ölheizungen erhebliche Mengen CO2 einsparen. 
 

Was bedeutet dies nun für meine Gasheizung? 

Hauseigentümer*innen, die aktuell mit einer Gas- oder Ölheizung heizen, machen sich angesichts des neuen Gesetzesentwurfs natürlich Gedanken: Muss ich demnächst meine Gasheizung ausbauen und eine Wärmepumpe installieren lassen? In Zeiten, in denen die Kosten in fast allen Lebensbereichen steigen, ist die Verunsicherung groß.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem 65%-Erneuerbaren-Gebot bei neuen Heizungen Gesetz zum Verbot von Gas-  und Ölheizungen wird wohl kommen – noch ist es aber nicht in Kraft. Und auch ab 2024 gilt: Bestehende Heizungsanlagen dürfen, wenn sie voll betriebsfähig sind, noch bis maximal 2045 betrieben werden. Wie bisher schon gilt laut Feuerstättenverordnung allerdings eine Betriebsdauer von maximal 30 Jahren, es soll jedoch auch Ausnahmen geben (siehe unten).

Für fossile Systeme im Bestand sollen mit zunehmender Betriebsdauer auch umfangreiche Heizungsprüfungen und -optimierungen zur Pflicht werden. Das heißt die Richtung ist klar: Wer heute einen Neubau oder eine energetische Sanierung plant, sollte sich schon jetzt für eine Wärmepumpe oder ein anderes eneuerbares Heizsystem entscheiden – zumal es Förderungen für Kauf und Installation geben wird.

Sie möchten schon jetzt in die Zukunft investieren und Ihre Gas- oder Ölheizung gegen ein nachhaltiges Heizsystem austauschen? Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
 

Eine Hand dreht den Gas-Hahn an dem Heizungsrohr zu.

Wie lange sind Gasheizung noch zulässig?

Wird die geplante Novellierung des GEG umgesetzt, dürfen Hauseigentümer*innen ihre bestehende Öl- oder Gasheizung nur noch bis spätestens 2045 betreiben. Danach soll der Einbau und der Betrieb von Gas- und Ölheizungen verboten werden. Bestehende Heizsysteme, die vorher ausfallen, dürfen repariert werden. Bei einem irreparablen Defekt müssen sie innerhalb von drei Jahren durch eine Wärmepumpe oder ein anderes Heizsystem auf Grundlage erneuerbarer Energien ersetzt werden. 

Wann sollte ich meine Gasheizung austauschen?

Es gibt eine feste gesetzliche Vorgabe für den Austausch alter Gasheizungen. Grundsätzlich dürfen Bestandsheizungen nur bis 30 Jahre nach Aufstellung bzw. Inbetriebnahme betrieben werden. Demnach müssen alle Anlagen, die vor 1994 in Betrieb gingen, ab dem 01.01.2024 stillgelegt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für drei Fälle:

  1. für Niedertemperatur- und Brennwertkessel
  2. für solche mit festem fossilem Brennstoff
  3. für Anlagen kleiner 4 kW oder größer 400 kW Nennleistung

Diese Ausnahmen unterliegen dennoch einer schrittweisen Austauschpflicht, die am 01.01.2027 beginnt, gestaffelt nach Alter. Dann müsste z.B. auch ein Gas-Brennwertkessel, der vor dem 01.01.1990 installiert wurde, ab 01.01.2027 stillgelegt werden.

Angesichts steigender Energiepreise sollten Sie aber vielleicht nicht noch 20 Jahre warten, bis Sie die bestehende Gasheizung durch eine effizientere Alternative wie eine Wärmepumpe ersetzen. Eine Energieberatung kann Ihnen helfen, herauszufinden, ob sich der Wechsel jetzt schon lohnt und welches Heizsystem für Ihr Haus das Beste ist. Bis zu 80 % der Beratungskosten fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In einigen Bundesländern und vielen Kommunen gibt es weitere Förderprogramme. 

Auf unserer Übersichtsseite zur Photovoltaik-Förderung erfahren Sie mehr darüber, welche Bundesländer Fördermittel im Zusammenhang mit Photovoltaik und energetischer Sanierung bereitstellen.

Sind Gas- und Ölheizungen noch sinnvoll?

Noch ist das sogenannte "Verbot für Gasheizungen" nicht umgesetzt. Dennoch sollten Sie sich als Betreiber*in einer Gasheizung schon jetzt Gedanken zu Alternativen machen. Es ist absehbar, dass sich die Lage auf dem Gasmarkt nicht so schnell entspannen wird. Zudem ist bei älteren Anlagen nicht sicher, ob sie in Zukunft noch gewartet oder repariert werden können: die Ersatzteilverfügbarkeit wird sich ändern und bei den Fachbetrieben wird sich der Fokus zunehmend auf Wärmepumpen verschieben. Dies ist jedoch eine Entwicklung, die langsam Fahrt aufnimmt und nicht die nächsten Jahre, sondern eher das nächste Jahrzehnt betrifft. 

Mit Blick auf die Zukunft es ist absolut sinnvoll, sich ausführlich zu informieren und gegebenenfalls schon Geld für eine neue Heizungsanlage zurückzulegen.

Fazit: Es lohnt sich, über Alternativen zur Gas- und Ölheizung nachzudenken

Ganz gleich, ob Ihre alte Gasheizung nicht mehr effizient arbeitet, ob Sie Ihr Zuhause nachhaltiger beheizen oder unabhängiger von steigenden Rohstoffpreisen werden wollen: Es gibt viele Gründe, über eine Alternative zur Gasheizung nachzudenken

Die vielleicht beliebteste Technologie ist die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe. Wärmepumpen gewinnen ihre Energie aus der Umgebungswärme – je nach Bauweise aus dem Erdreich, dem Grundwasser und/oder der Luft. Der Kompressor der Wärmepumpe selbst läuft mit Strom – daher ist eine Wärmepumpe die ideale Ergänzung zu einer Solaranlage mit Stromspeicher. Anbieter von ganzheitlichen Energielösungen wie SENEC schaffen auf diese Weise die Möglichkeit, zum Solarstrom-Eigenversorger zu werden. So wird das für 2024 geplante Verbot von Gasheizungen weniger bedrohlich – und Ihre Energieversorgung nachhaltiger, günstiger und zukunftsfähiger.  

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