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SENEC und die Chancen von § 14a EnWG

Neuregelung § 14a EnWG

Die Antwort auf eine neue Energiewelt: Warum steuerbare Geräte so wichtig sind

Das deutsche Stromnetz steht vor großen Herausforderungen. Die zunehmende Elektrifizierung unseres Alltags, wie etwa durch Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Stromspeicher, führt zu einem steigenden Energiebedarf, während die Erzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie zu Ungleichgewichten im Stromnetz führt. Diese spontanen Spitzen belasten das Netz und machen flexible Lösungen notwendig, um eine stabile Stromversorgung zu gewährleisten.

Die schwankenden Energieerzeugungsformen aus Wind- und Solaranlagen führen dazu, dass in Spitzenzeiten mehr Strom verfügbar ist, als benötigt wird, während zu anderen Zeiten die Nachfrage das Angebot übersteigt.
Die Regelung nach § 14a ermöglicht es, bei Bedarf leistungsstarke Geräte (wie Wärmepumpen) netzorientiert zu steuern, um das Gleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage zu erhalten. Die Bundesnetzagentur legt dort fest, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse flexibel auf die aktuelle Netzsituation abgestimmt werden können. Dabei bedeutet “Steuern” oder “Dimmen” dasselbe: die Leistung der Verbraucheinrichtung kann durch den Netzbetreiber kurzzeitig angepasst werden, um das Stromnetz zu schützen. Aber keine Sorge, der normaler Haushaltsbedarf ist sicher und eine Mindestleistung für die Verbrauchseinrichtung ist immer gewährleistet. 
Eine komplette Abschaltung findet nicht statt.

Für Sie als SENEC-Kunde bedeutet das, dass Ihre Gerätschaften nicht nur den Energieverbrauch optimieren, sondern aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen – eine Win-Win-Situation für Sie und das Netz.

Regulierung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Der § 14a EnWG regelt, wie bestimmte Geräte, die viel Strom verbrauchen oder speichern können – wie Stromspeicher oder Wallboxen –, ins Stromnetz integriert und gesteuert werden. Da Ihre SENEC-Lösungen zu diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören, stellen wir sicher, dass die SENEC-Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Netzdienlichkeit und Laststeuerung

Ihr Stromspeicher von SENEC leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes, indem sie überschüssige Energie speichern und bei Bedarf wieder abgeben. Das EnWG unterstützt genau diese Art von Technologien, weil sie helfen, das Stromnetz zu entlasten.  Für Sie bedeutet das, dass Ihre SENEC.Home P4 und SENEC.Home E4 Speicher mit eingebautem SENEC.PowerPilot (Heimenergiemanagement-System) optimal zur Netzentlastung beitragen und gleichzeitig Ihre Energienutzung effizienter gestalten.
 

Schneller Netzanschluss und finanzielle Entlastung dank § 14a EnWG

Kunden, die steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG installieren möchten, können das direkt beim Netzbetreiber beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Bundesnetzagentur - § 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. 
Für Geräte, die die Anforderungen aus dem § 14a EnWG erfüllen, kann ein schnellerer Netzanschluss ermöglicht werden. Diese Vorteile entlasten nicht nur finanziell, sie sorgen auch dafür, dass sich Ihre SENEC-Technologien schneller und reibungsloser ins System einfügen.

 

Ihre Vorteile mit § 14a EnWG 

Mit dem § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) legt die Bundesnetzagentur den Grundstein für eine intelligente und effiziente Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Stromspeichern, Wallboxen und Solaranlagen. Dies ermöglicht es, elektrische Geräte gezielt zu steuern und die Last im Stromnetz zu optimieren. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt für die Netzstabilität, sondern bietet Ihnen als SENEC-Kunde eine Reihe von Vorteilen.

Welche SENEC-Geräte fallen unter § 14a EnWG?

Welche SENEC-Geräte fallen unter § 14a EnWG

Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die Regelung von § 14a EnWG und die bestehenden Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber bleiben unverändert bestehen.

Warum ist § 14a für Sie als SENEC-Kunde wichtig?

Durch die gesetzlichen Regelungen wird die Flexibilität, was die Stromnutzung angeht, erhöht – ein Vorteil, den Sie mit SENEC-Produkten voll ausschöpfen können. Unsere intelligenten Energiespeichersysteme sind darauf ausgelegt, in Smart Grids integriert zu werden, was bedeutet, dass Sie Ihre Energiekosten senken und gleichzeitig zum Ausgleich des Stromnetzes beitragen können.

Unsere Lösungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben

SENEC sorgt dafür, dass Ihr Stromspeicher, Solaranlagen und weitere Lösungen nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch zukünftigen Entwicklungen gewachsen sind. Unsere Technologie ist bereit, sich an wechselnde Vorgaben anzupassen und Ihre/deine Investition in erneuerbare Energien zu sichern.

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Wie profitieren SENEC-Kunden von § 14a EnWG?

Sicher in die Energiezukunft

Ihre Vorteile § 14a EnWG

  • SENEC stellt sich den Herausforderungen einer nachhaltigen Energiezukunft und bietet Lösungen, die optimal in das neue Energieumfeld passen. Unsere Stromspeicher und Solaranlagen erfüllen die Anforderungen des § 14a EnWG, indem sie zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden, die aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
Sicher durch intelligente Technik

Netzdienliche Technologien nutzen

  • Unsere Speicherlösungen unterstützen das Stromnetz, indem sie überschüssige Energie speichern und bei Bedarf abgeben. Dadurch helfen wir, Lastspitzen zu vermeiden und das Netz zu entlasten.
Sicher nachhaltig handeln

Energiezukunft gestalten

  • Als Vorreiter in der erneuerbaren Energiebranche bieten wir Ihnen Lösungen, die nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch einen direkten Beitrag zu einer nachhaltigeren Energieversorgung leisten.

Module im Vergleich: wählen Sie das passende Modell für sich

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Paar mit Kind fröhlich auf einem Feld
Heimenergiemanagement-System

SENEC.PowerPilot 
rockt!

Mit dem SENEC.PowerPilot steuern Sie Ihren Energiehaushalt intelligent und flexibel – und das ohne Abstriche beim Komfort. So sind Sie optimal für die Energiezukunft gerüstet, heute und morgen. Falls leistungsstarke Geräte, wie Wärmepumpen oder Wallboxen angepasst werden, merken Sie davon kaum etwas. SENEC sorgt dafür, dass alle Anpassungen im Hintergrund ablaufen und Sie die Vorteile einer smarten und nachhaltigen Energieversorgung voll auskosten können.

Mehr erfahren

Auf einen Blick: Was gilt für mich als SENEC-Kunde?

Die Neuregelung greift verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Stromspeicher, Wallboxen), die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Für Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Szenarien:

 

Das gilt für SENEC-Geräte, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde.
 

Ich habe bereits einen SENEC-Stromspeicher oder eine Wallbox in Betrieb und eine Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen

Sie sind bestens vorbereitet! Ihr Geräte erfüllen bereits die gesetzlichen Anforderungen, und durch die bestehende Vereinbarung nach § 14a EnWG profitieren Sie von den entsprechenden Vorteilen, wie einer steuerbaren Lastregelung, die niedrigere Stromkosten und eine bessere Integration ins Netz ermöglicht.

 
Ich habe bereits einen SENEC-Stromspeicher oder eine Wallbox in Betrieb, aber noch keine § 14a EnWG-Vereinbarung mit meinem Netzbetreiber geschlossen

In diesem Fall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Netzbetreiber oder Installateur in Verbindung setzen, um eine Vereinbarung nach § 14a EnWG abzuschließen. Ohne diese Vereinbarung wird Ihr Gerät nach den alten Regelungen betrieben und Sie verpassen potenzielle Vorteile wie eine bessere Integration ins Smart Grid und eventuell niedrigere Stromkosten.

 
Es wird ein SENEC-Stromspeicher, eine Wallbox und/oder eine Wärmepumpe nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen 

Neue Geräte, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, fallen automatisch unter die Regelung des § 14a EnWG. Das bedeutet, dass Ihr Stromspeicher oder Ihre Wallbox steuerbar in das Stromnetz integriert werden muss. Dies bietet Ihnen als SENEC-Kunde nicht nur die Vorteile einer optimalen Energienutzung, sondern hilft auch dabei, das Stromnetz stabil zu halten. Dank der gesetzlichen Vorgaben kann ihr Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Stromspeichern, Wallboxen und Wärmepumpen nicht mehr verwehren, was zu einem schnelleren Netzanschluss führen kann. Ihr Installateur wird sicherstellen, dass Ihre Geräte, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, installiert werden und eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber abgeschlossen wird.
 
 
Ich habe Fragen zur Steuerbarkeit meiner SENEC-Anlage oder der Vereinbarung nach § 14a EnWG

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehende oder geplante Anlage den Anforderungen des § 14a EnWG entspricht oder wie Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber abschließen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihr SENEC-Fachpartner unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Installation bis hin zur Integration in Ihre intelligente Stromwelt.

Regelungen im Überblick

Vor dem 1. Januar 2024: Übergangsregelungen und Handlungsbedarf bei fehlender Vereinbarung.

Nach dem 1. Januar 2024: Alle neuen Geräte unterliegen automatisch der Steuerbarkeit und den neuen gesetzlichen Anforderungen.