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THG-Quote: mit dem E-Auto Geld verdienen

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Rückvergütung der THG-Quote

Dass Elektroautos kostengünstiger fahren als Benziner oder Dieselfahrzeuge, ist bekannt. Doch Sie können mit Ihrem E-Auto sogar mehrere Hundert Euro im Jahr dazuverdienen – in Form der THG-Prämie. Der Aufwand dafür ist minimal. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was die THG-Quote ist, welche Fahrzeuge die THG-Prämie bekommen und wie Sie Ihre THG-Zertifikate verkaufen.

Wie funktioniert die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument der Bundesregierung, um den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, die von ihnen verursachten CO-Emissionen mit jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreicht ein Unternehmen dieses Ziel nicht, kann es sogenannte „Verschmutzungsrechte“ hinzukaufen – zum Beispiel von Firmen, die erneuerbare Energien erzeugen oder nutzen und die ihnen erlaubte CO-Menge unterschreiten

Wer also weniger CO-Emissionen ausstößt, als ihm oder ihr laut THG-Quote eigentlich zustehen würden, kann die „vermiedenen Emissionen“ in Form von Zertifikaten an Mineralölkonzerne verkaufen, damit diese ihre THG-Quote erfüllen. Da E-Autos deutlich weniger CO ausstoßen als Verbrenner, qualifizieren sie sich ebenfalls für THG-Zertifikate. Betreiber*innen von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge können seit 2015 die THG-Quote geltend machen. Seit dem 1. Januar 2022 sind auch Privatpersonen, die ein E-Auto besitzen, dazu berechtigt. Das heißt, als E-Auto-Fahrer*in stehen Ihnen THG-Zertifikate zu, mit deren Verkauf Sie jedes Jahr Geld verdienen.

So profitieren Sie von der THG-Quote

Noch sind E-Fahrzeuge in der Anschaffung etwas teurer als Autos mit Verbrennungsmotor. Dafür fahren Sie mit dem E-Auto günstig und vor allem emissionsfrei. Genau das honoriert die Bundesregierung, indem sie es ermöglicht, die eingesparten CO-Emissionen in Form von Zertifikaten zu verkaufen. Während die Kraftstoffpreise für Verbrenner weiter steigen, verdienen Sie mit Ihrem Elektroauto sogar noch Geld dazu. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, die Ihnen rechtlich zustehenden THG-Zertifikate beim Umweltbundesamt (UBA) zu beantragen und diese gegen die marktübliche Gebühr zu verkaufen. In der Regel wird der Verkauf über einen Dienstleister abgewickelt. Für Einzelpersonen ist es fast unmöglich, ihre Zertifikate zu verkaufen, da die Mineralölkonzerne lieber gebündelte Quotenmengen kaufen.

Mit SENEC funktioniert der Verkauf Ihrer THG-Zertifikate besonders einfach: Sowohl das Beantragen der Zertifikate als auch deren Verkauf laufen über unseren Partner ab – ganz einfach und mit wenigen Klicks online.

So einfach geht’s: THG-Prämie in 5 Schritten 

  • 1. Um die THG-Quote zu beantragen, müssen Sie Ihr Elektrofahrzeug zunächst bei uns registrieren. Das geht schnell und einfach über unser Onlineformular. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit der Auftragsbestätigung.
  • 2. Wir übermitteln Ihre Registrierung und die Fahrzeugdaten an das Umweltbundesamt. Dort wird Ihr Antrag geprüft und das entsprechende THG-Zertifikat ausgestellt. Die Bestätigung durch das UBA kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern.
  • 3. Sobald das Umweltbundesamt Ihre THG-Quote bestätigt hat, können wir Ihr Zertifikat vermarkten. Da unser Partnerunternehmen große Mengen an Zertifikaten verkauft, können wir Ihnen eine schnelle Vermarktung zum Festpreis von aktuell 265 € zusichern.
  • 4. Sie erhalten die Vergütung aus der THG-Quote bequem als Einmalbetrag in Höhe von aktuell 265 € auf Ihr Konto ausgezahlt.
  • 5. Die THG-Quote kann jedes Jahr neu beantragt und ausgezahlt werden. Rechtzeitig vor Ablauf des Jahres fragen wir Sie per Mail, ob Ihre Fahrzeugdaten noch aktuell sind und ob wir die THG-Quote erneut für Sie beantragen sollen.

Geld verdienen mit der THG-Quote: sicher, transparent und einfach

Natürlich können Sie die Vermarktung Ihrer THG-Zertifikate auch selbst in die Hand nehmen – allerdings ist es fast unmöglich, mit einem privaten Verkauf den marktüblichen Preis zu erzielen. Viel einfacher, schneller und sicherer ist es, den Verkauf über uns oder einen anderen professionellen Dienstleister abzuwickeln.

Personen arbeiten am Tisch zusammen
  • Schnelle Abwicklung: Ihre Registrierung ist in wenigen Minuten erledigt. Durch die Zusammenarbeit mit einem großen Partner werden alle Daten schnell und automatisch übermittelt – das erhöht die Wahrscheinlichkeit auf eine schnelle Bestätigung Ihrer THG-Quote.
  • Zuverlässigkeit: Die Auszahlung Ihrer THG-Rückvergütung erfolgt zuverlässig und automatisch. Nach Ablauf eines Jahres fragen wir Sie automatisch, ob Sie die THG-Quote erneut beantragen möchten. Für Fragen steht Ihnen jederzeit der Kundenservice von Nynex zur Verfügung.

Auch E-Motorräder und E-Leichtkrafträder bekommen eine THG-Prämie

Mit Blick auf die Klimaziele wird die Elektromobilität ganzheitlich gefördert: Jedes Fahrzeug, das einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) besitzt, erhält die THG-Rückvergütung. Da heißt, Sie können auch für Ihr E-Motorrad oder Ihr E-Leichtkraftrad ein THG-Zertifikat beantragen. Finanziell betrachtet lohnt sich das sogar noch mehr: Die Fahrzeuge sind in der Anschaffung deutlich günstiger als Pkw, erhalten aber die gleiche THG-Prämie.

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Die THG-Quote muss beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden. Die Registrierung Ihres Fahrzeugs und den Antrag übernimmt SENEC für Sie. Das UBA prüft dann Ihren Anspruch – wir informieren Sie, sobald Ihr THG-Zertifikat erstellt wurde und kümmern uns um die Vermarktung.

Die THG-Zertifikate werden an Unternehmen verkauft, die ihre CO₂-Einsparziele nicht erreicht haben. Da einzelne Zertifikate zur Kompensation nicht ausreichen, verkaufen E-Auto-Besitzer*innen Ihre THG-Zertifikate in der Regel an Dienstleister, die diese dann in großen Mengen an die Mineralölunternehmen vermarkten. Gleichzeitig kann so ein deutlich besserer Preis gegenüber dem Einzelverkauf erzielt werden.

Die THG-Quote gibt es für alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge mit einem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) – also für Pkw und leichte elektrische Nutzfahrzeuge, für elektrische Motorräder und elektrische Leichtkrafträder.

Wenn Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein Ihres Elektrofahrzeugs eingetragen sind, können Sie die THG-Quote beantragen. Diese Regelung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Wenn Sie ein E-Auto als Dienstwagen von Ihrer Firma gestellt bekommen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die THG-Quote, da der Wagen meist auf das Unternehmen zugelassen ist.

Die THG-Quote kann jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres rückwirkend für das vorangegangene Jahr beantragt werden. Ab dem 1. März können Sie die THG-Quote nur noch für das laufende Jahr beantragen.

Theoretisch ist das möglich. Es ist jedoch nicht zu empfehlen, da Sie mit einem einzelnen Zertifikat ein sehr geringes Volumen vermarkten. Daher werden Sie vermutlich keinen Abnehmer finden, der einen angemessenen Preis zahlt.

Wenn Sie Ihre THG-Zertifikate nicht selbst oder über einen Dienstleister vermarkten, behält sich der Staat vor, die „übriggebliebenen“ Zertifikate selbst zu verkaufen. Es lohnt sich also, aktiv zu werden und die THG-Quote jetzt zu beantragen: So haben Sie die Hoheit darüber, was mit Ihren eingesparten CO₂-Emissionen passiert.

Die Zeit von der Registrierung bis zur Auszahlung variiert. Das Umweltbundesamt benötigt zwischen einem und drei Monaten, um die Zulassungsbescheinigungen zu validieren und damit die THG-Zertifikate zuzuteilen.

Es gibt mittlerweile viele Anbieter, die den Antrag beim Umweltbundesamt und die Vermarktung Ihrer THG-Zertifikate übernehmen. Achten Sie bei der Wahl des Anbieters vor allem auf eine transparente Abwicklung, Datensicherheit und Service-Optionen. Auch Zertifikate oder Gütesiegel sind gute Indikatoren für seriöse Dienstleister.

Die THG-Quote wird jeweils für ein Jahr ausgezahlt. Danach können Sie die Quote erneut beantragen. Insgesamt haben Sie so lange Anspruch auf die THG-Rückvergütung, wie Ihr Elektroauto zugelassen ist.

Ja, Sie müssen die Quote jedes Jahr neu beantragen. Wenn Sie einen guten Dienstleister in Anspruch nehmen, wird Sie dieser aber jährlich daran erinnern und die Beantragung beim Umweltbundesamt für Sie übernehmen.

Ja – solange das E-Fahrzeug in Deutschland auf Sie zugelassen ist, haben Sie Anspruch auf die THG-Rückvergütung. Es kann allerdings sein, dass der oder die Vorbesitzer*in die THG-Quote für das laufende Jahr bereits bekommen hat. In diesem Fall hätten Sie erst im darauffolgenden Jahr wieder Anspruch auf die THG-Quote für das Fahrzeug.

Leider nein. Im Privatbereich gibt es THG-Quoten aktuell nur für die pauschale PKW-Anrechnung.

Die THG-Quote variiert von Jahr zu Jahr und von Anbieter zu Anbieter. Aktuell sinken die Preise stark, da die Zahl der zugelassenen E-Autos deutlich gestiegen ist. Zudem setzen Mineralölkonzerne vermehrt auf synthetische Kraftstoffe zur Kompensation fossiler Emissionen. Umso vorteilhafter ist der Festpreis von 265 €, den SENEC Ihnen zusichert.

Die THG-Quote berechnet sich aus dem Preis pro eingesparter Tonne CO₂. Da der Handelspreis variiert, verändert sich auch der Gegenwert eines Zertifikats kontinuierlich.

Nein, die THG-Quote wird nur für Fahrzeuge ausgezahlt, die einen Fahrzeugschein haben. Auch S-Pedelecs (bis 45 km/h) und kleine E-Roller mit Versicherungskennzeichen gehen leider leer aus.

Jedes Fahrzeug, das einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) besitzt, erhält die THG-Rückvergütung. Da heißt, auch für Ihr E-Motorrad oder Ihr E-Leichtkraftrad können Sie ein THG-Zertifikat beantragen.

Sie können Ihr THG-Zertifikat selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Schneller und leichter geht es jedoch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei SENEC oder bei einem anderen Dienstleister registrieren. Auf diese Weise müssen Sie sich auch in den Folgejahren nicht selbst um den Antrag kümmern, sondern werden rechtzeitig daran erinnert, Ihre THG-Prämie zu beantragen, damit diese rechtzeitig ausgezahlt wird.

Ansprechpartner

Die Abwicklung erfolgt über NYNEX satellite OHG, Robert-Bosch-Str. 20, 64293 Darmstadt, Deutschland.

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 06151 500 74 334 zu unseren Servicezeiten Mo-Fr 8:00-18:00Uhr.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit innerhalb des Formulars die Chat-Option zur Klärung Ihrer Fragen zu nutzen.

Die AGB finden Sie hier.

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