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Wie ermittelt SENEC die Rücklieferung/Entnahme aus der SENEC.Cloud? (SENEC.Cloud 1.0 & 2.0)
Wie ermittelt SENEC die Rücklieferung aus der SENEC.Cloud?
Das gebuchte SENEC.Cloud-Paket umfasst eine sogenannte jährliche freie Rückliefermenge. Beginnt der SENEC.Cloud-Vertrag innerhalb des Jahres, wird für die Abrechnung die anteilige, freie Rücklieferung ermittelt, d.h. durch die Kalendertage des Abrechnungsjahres geteilt und mit den Liefertagen der SENEC.Cloud multipliziert.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Rücklieferung wird die SENEC.Cloud- Einspeisung mit der SENEC.Cloud-Entnahme verglichen.
Wichtig zu wissen: Über das Basispaket kann nur die Rücklieferung der tatsächlich benötigten Menge erfolgen, die über die Einspeisung in die SENEC.Cloud abgedeckt worden ist.
Falls die Einspeisung die Rücklieferung nicht abdecken sollte, wird die darüber hinaus benötigte Menge als Mehrverbrauch abgerechnet.
Ein Rechenbeispiel für eine Paketbuchung mit freier Rücklieferung von 3.000 kWh.
Der SENEC.Cloud-Vertrag startet am 26.05. Die tägliche freie Rücklieferung liegt bei 3.000 kWh / 366 Kalendertage, also 8,20 kWh pro Tag.
Die Anzahl Liefertage ergibt sich aus dem Zeitraum 26.05. bis 31.12., entspricht somit 220 Tagen.
Die Rücklieferung über das gebuchte Basispaket ergibt sich schließlich aus der Multiplikation der täglichen Rücklieferung (8,20 kWh / Tag) mit 220 Liefertragen. Insgesamt können also 1.804 kWh über das gebuchte Paket zurück geliefert werden.
Wie ermittelt SENEC meine Entnahme aus der SENEC.Cloud?
Um die Entnahme aus der Cloud zu ermitteln, wird der sogenannte Anfangs- und Endzählerstand benötigt, aus dessen Differenz sich die Liefermenge ergibt. Diese wurde im Abrechnungszeitraum geliefert und im Anschluss auch auf die Rücklieferoptionen des gebuchten Pakets verteilt, entweder über die SENEC.Cloud oder als zusätzliche Stromlieferung zum Mehrverbrauch.
Den Anfangszählerstand erhalten wir in der Regel zu Lieferbeginn vom zuständigen Messstellenbetreiber, oder nutzen hierfür den zuletzt abgerechneten Zählerstand aus der vorhergehenden Abrechnung.
Der Endzählerstand wird uns ebenfalls durch den zuständigen Messstellenbetreiber übermittelt, wenn die turnusmäßige Ablesung auf den 31.12. fällt. Zusätzlich wird der Zählerstand zum 31.12. abgefragt.
Sollte der Endzählerstand nicht vorliegen, wird dieser auf Basis des bisherigen Verbrauchs und der letzten Zählerstände geschätzt.
Bitte beachten: Es gibt Vorschriften, welcher Zählerstand für die Abrechnung genutzt werden muss. Abgelesene Messwerte der Messstellenbetreiber haben Vorrang vor Kundenablesungen. Geschätzte Zählerstände durch den Messstellenbetreiber wiederum haben Vorrang gegenüber geschätzten Zählerständen der SENEC.