Verbraucher­service und Streit­beilegung

Schlichtung und Verbraucherservice im Bereich Strom (§ 111b EnWG)

Zur Klärung von Beanstandungen oder offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Stromnetz- oder Messstellenbetrieb stehen Verbrauchern gesetzlich vorgesehene Ansprechpartner und Schlichtungsstellen zur Verfügung:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Energie 

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Energierecht, Rechte als Haushaltskunde sowie über Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung.

  • Postanschrift: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
  • Telefon: 0228 141516 (Mo.–Do. 09:00–15:00 Uhr, Fr. 09:00–12:00 Uhr)
  • Telefax: 030 22480-323
  • E-Mail: [email protected]

 

Schlichtungsstelle Energie e. V. 

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor ein Klärungsversuch mit dem jeweiligen Energielieferanten oder Netzbetreiber stattgefunden hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.