SENEC Kontakt: Kulanzleistung
Kulanzleistung FAQ
Sie haben sich für die Kulanzleistung registriert?
Die Prüfung der Kulanzleistung ist ein umfangreicher nichtautomatisierter Prozess und benötigt daher Zeit. Seien Sie versichert, der nächste Zahllauf wird erfolgen.
Ausschlaggebend für die Kulanzleistungen ist Ihre Registrierung. Die Kulanzleistung für den Monat November 2024 haben wir Mitte Dezember 2024 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt für den vergangenen Monat.
Sie können uns Ihre neue Bankverbindung formlos per E-Mail an [email protected] senden.
Meine Bankverbindung für die SENEC.Cloud hat sich geändert. Wie kann ich die Änderung mitteilen?
Nutzen Sie einfach das folgende Kontaktformular für die Datenanpassung.
Im Konditionierungsbetrieb können die Systeme mit bis zu 70 Prozent der gewohnten Kapazität beladen werden. Für die darüber hinaus gehenden 30 Prozent nicht nutzbarer Speicherkapazität bietet die freiwillige Kulanzzahlung einen Ausgleich. Kunden erhalten die Kulanzzahlung im Übrigen zusätzlich zur Einspeisevergütung. Denn der Strom, der aufgrund des Konditionierungsbetriebs nicht in die Beladung des Speichers fließt, wird gegen Einspeisevergütung ins Stromnetz abgegeben.
Neu ab dem 01.12. ist lediglich, dass wir nun als Berechnungsgrundlage für die Kulanzzahlung alle Tage nehmen, an denen das System tatsächlich mit mehr als 70 Prozent hätte beladen werden können. Bisher wurde für jeden Tag im Konditionierungsbetrieb für alle Kunden und Kundinnen pauschal eine tägliche Beladung zu 100 Prozent angenommen.
Fortan erhalten Kunden und Kundinnen den vollen Kulanzbetrag pro Tag für alle Tage, an denen Folgendes gilt: Die Schwelle von 70 Prozent Beladung wurde erreicht und der Speicher hätte darüber hinaus weiter beladen werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob an einem solchen Tag ein Beladungsstand von 100 Prozent erreichbar war. SENEC gleicht immer die gesamten restlichen 30 Prozent bis zu einer Voll-Ladung aus – auch wenn lediglich eine Beladung von maximal 80 Prozent oder 90 Prozent möglich gewesen wäre.
Die Höhe der Kulanzzahlung pro Tag bleibt auch bei der fortan tagesgenauen Abrechnung gleich: Die bekannten 7,50 EUR/Woche sind umgerechnet 1,07 EUR pro Tag.
Die freiwillige Kulanz ist fair gestaltet. Um hier transparent und nachvollziehbar zu sein, legen wir unsere Berechnungsgrundlage offen:
- Als Berechnungsgrundlage haben wir unsere größten Systeme mit 10 kWh genommen.
- Kann ein solches System, obwohl an einem Tag genug Strom für eine volle Beladung zur Verfügung stände, aufgrund des Konditionierungsbetriebs nur zu 70 Prozent beladen werden, sollen bis zu 3 kWh (also die nicht gespeicherten 30 Prozent von 10 kWh) ausgeglichen werden.
- Würden diese 3kWh vollständig aus dem Netz bezogen, ergäben sich bei einem rechnerischen Strompreis von 40 Cent/kWh Kosten von 1,20 EUR für den Kunden.
- Da diese 3 kWh aber erzeugt und ins Netz abgegeben wurden, wurde dafür die Einspeisevergütung gezahlt. Diese muss nun von den 1,20 EUR Kosten abgezogen werden: Bei 8,2 Cent/kWh Einspeisevergütung ergibt sich ein Abzug von 24,6 Cent.
- Rein rechnerisch fallen also an diesen Tagen durch den Netzbezug Mehrkosten von rund 0,96 EUR an. Die Kulanzzahlung pro Tag beträgt aber 1,07 EUR.
- Wir erstatten damit also rund 10 Cent mehr als eigentlich Kosten anfallen. Und bei Systemen, die kleiner als 10 kWh sind, liegt diese Differenz sogar noch deutlich höher.
- Auch für Tage, an denen nur genug Sonnenstrom für eine maximale Beladung des Speichers von 80 Prozent oder 90 Prozent zur Verfügung stehen, liegt die Differenz deutlich höher. Denn wir zahlen den vollen Kulanzbetrag von 1,07 EUR pro Tag immer dann aus, sobald mehr als 70 Prozent Beladung hätten erreicht werden können. Dies geschieht unabhängig davon, ob an dem Tag wirklich hätten 100 Prozent erreicht werden können.