Haftungsausschluss zur EEG-Förderung
Haftungsausschluss zur EEG-Förderung
Haftungsausschluss zur EEG-Förderung
Bitte beachten Sie - Hinweis zur EEG-Förderung:
Die Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) setzt voraus, dass im Speichersystem ausschließlich Strom zwischengespeichert wird, der aus erneuerbaren Energien und/oder Grubengas stammt. Bei Aktivierung der Funktion „Prognosebasiertes Laden – Preisoptimiert“ erfolgt die Beladung des Speichers teilweise mit Netzstrom, der – abhängig von den vertraglichen Regelungen Ihres Stromliefervertrags – auch aus fossilen Energieträgern und/oder Kernenergie stammen kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine EEG-Förderung nur für den Anteil des zwischengespeicherten Stroms gewährt werden kann, der nachweislich aus erneuerbaren Energien und/oder Grubengas stammt. Die Gewährung einer Förderung nach dem EEG setzt voraus, dass die einschlägigen Fördervorschriften des EEG Anwendung finden und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Abweichungen hiervon können dazu führen, dass die Förderung ganz oder teilweise entfällt.
Die SENEC GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Fördermittelverluste, die sich aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Umsetzung der Fördervoraussetzungen ergeben. Es obliegt dem Anlagenbetreiber, sicherzustellen, dass nur Strom aus erneuerbaren Energien und/oder Grubengas im Speichersystem zwischengespeichert wird, um Förderansprüche nicht zu gefährden.
Die aktive Beladung des Speichers mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz über die technisch erforderliche Erhaltungsladung hinaus (z.B. bei Nutzung der Funktion „Prognosebasiertes Laden – Preisoptimiert“) erfordert eine entsprechende Anmeldung des Speichersystems beim zuständigen Netzbetreiber. Im Zweifel wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Installateur oder eine fachkundige Stelle.
Unabhängig davon, ob die Funktion „Prognosebasiertes Laden – Preisoptimiert“ aktiviert ist oder nicht, erfolgt keine gezielte Einspeisung von zuvor im Speicher zwischengespeichertem Strom in das öffentliche Stromnetz. Eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erfolgt ausschließlich aus dem unmittelbar erzeugten Überschuss der Photovoltaikanlage, der nicht im Speicher zwischengespeichert wurde.