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SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Warum wird die Umsatzsteuer auf meine Einspeisung nicht berücksichtigt? (SENEC.Cloud Spezial)

In früheren Abrechnungen ist die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung berücksichtigt worden. Dieses Vorgehen ist zugunsten einer vereinfachten Darstellung ab 2020 geändert worden, so dass keine Unterscheidung mehr erfolgt. Stattdessen berechnen wird die SENEC.Cloud Einspeisung auf den im Abrechnungszeitraum erhaltenen Betrag - mit Hilfe der Netto-Einspeisevergütung der PV-Anlage.

Warum machen wir das?

Mit der SENEC.Cloud schließen Sie einen reinen Stromliefervertrag ab. Eingespeiste Mengen werden nicht abgerechnet. Diese Abrechnung übernimmt der Verteilnetzbetreiber, da er für die Ermittlung und Vergütung gesetzlich verantwortlich ist. Über die Einspeiseabrechnungen findet automatisch die Ausweisung der Umsatzsteuer für die eingespeisten Strommengen statt. Und genau diese Angaben können im Rahmen der Vorsteueranmeldung oder der Steuererklärung verwendet werden. 

Gut zu wissen: Bei Abschluss des SENEC.Cloud Vertrages ist - bedingt durch die Zahlungsabtretung - lediglich der Zahlungsempfänger der Einspeisevergütung verändert worden. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Verteilnetzbetreiber bleibt hiervon unberührt.

Sollten die Beträge Umsatzsteuer enthalten, entsteht sogar ein Vorteil für Sie, da die vollständige Zahlung in kWh umgerechnet wird. Dadurch fällt die SENEC.Cloud Einspeisung in der Regel höher aus.

Ein Rechenbeispiel:

SENEC hat nach Ablauf eines Jahres eine Zahlung in Höhe von 450 Euro vom Verteilnetzbetreiber erhalten. Die Einspeisevergütung der PV-Anlage liegt bei 12,50 Cent/kWh (netto). Hieraus ergibt sich die Einspeisung in die SENEC.Cloud von 3.600 kWh.

Einspeisung laut Verteilnetzbetreiber: 450 Euro / 1,19 / 12,50 Cent/kWh = 3.025,21 kWh

Warum wurde die Einspeisevergütung bei meiner Abrechnung nicht berücksichtigt?

In Einzelfällen kommt es vor, dass die Einspeisevergütung nicht in die Abrechnung der SENEC.Cloud einbezogen werden kann. Folgende Ursachen sind denkbar:

  • Die Abtretung der Einspeisevergütung an SENEC hat nicht funktioniert: Entweder liegt SENEC die Abtretungsanzeige nicht vor, oder wurde zu spät vollständig an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. Dadurch funktionierte der Prozess nicht, die Zahlungen kamen direkt auf Ihr Konto. 
  • Die Abtretung war vollständig, aber es gab keine Auszahlungen durch den Verteilnetzbetreiber: Das kann passieren, wenn Ihre Kundenanlage zum Beispiel aufgrund fehlender Daten noch nicht angelegt ist. 
     

Ich habe einen SENEC.Cloud 3.0 Vertrag, dessen Abrechnung ohne Einspeisevergütung erfolgte. Was bedeutet das für mich konkret? 

In diesem Fall wird die Cloud-Entnahme nicht über den Preis für die Cloud-Rücklieferung abgerechnet, sondern zum Preis für die zusätzliche Stromlieferung. Im Gegenzug erhielten Sie aber die Einspeisevergütung auch direkt von Ihrem Verteilnetzbetreiber. Daher ist Ihnen kein Nachteil entstanden.  

Sie brauchen daher nichts weiter unternehmen. Wir arbeiten daran, die Situation so zu klären, dass in der nächsten Abrechnungsperiode alles korrekt abgerechnet werden kann. 

Wie berechnet sich meine SENEC.Cloud Einspeisung (auf Basis Umrechnung)?

Ihre eingespeisten Strommengen erhält Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber (VNB). Er ist gesetzlich für die Ermittlung und Vergütung verantwortlich. Aus diesem Grund erhalten wir bei SENEC keine Information über die eingespeisten Strommengen. Auch die Daten aus deinem mein.SENEC Portal können wir nicht nutzen, weil das leider keine geeichten Messwerte sind. 

Wir gehen nun ganz einfach vor: 

Die Menge an Kilowattstunden (kWh), die in das Netz einspeist wurden, rechnet der Verteilnetzbetreiber auf Basis des individuellen Einspeisevergütungssatzes in einen Geld-Betrag in Euro um. Diese Zahlungen erhalten wir, da sie beim Vertragsabschluss an SENEC abgetreten wurden. Und diese Zahlungen wandeln wir nun wieder in einen kWh-Wert um. Das Resultat ist die SENEC.Cloud Einspeisung.

Ein Beispiel:

SENEC hat zwischen dem 01.01. und 31.12. Zahlungen in Höhe von 450 Euro vom Verteilnetzbetreiber erhalten. Da die Einspeisevergütung der PV-Anlage 0,1250 Euro/kWh netto beträgt, errechnen wir daraus eine Einspeisung von 3.600,00 kWh in die SENEC.Cloud.

 

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