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SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Warum wird die Umsatzsteuer auf meine Einspeisung nicht berücksichtigt? (SENEC.Cloud 1.0 & 2.0)

Grundsätzlich errechnet SENEC die Einspeisemenge anhand der erhaltenen Einspeisevergütung, welche SENEC von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhält, mithilfe des Netto-Einspeisevergütungssatzes (festgelegt auf Basis der PV-Anlagengröße sowie dem Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage).

Der Grund dafür ist, dass es sich bei der SENEC.Cloud um einen reinen Stromliefervertrag handelt. Die Einspeisemenge wird von Ihrem Verteilnetzbetreiber ermittelt und vergütet. in der Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers wird automatisch die Umsatzsteuer für die eingespeiste Strommenge ausgewiesen. Das heißt, Sie benötigen für die Vorsteueranmeldung oder die Steuererklärung lediglich die Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers.

Gut zu wissen:

Bei Abschluss des SENEC.Cloud Vertrages wird - bedingt durch die Zahlungsabtretung - lediglich der Zahlungsempfänger der Einspeisevergütung verändert. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Verteilnetzbetreiber bleibt hiervon unberührt.

Sollten die Beiträge in ihrer Einspeiseabrechnung Umsatzsteuern enthalten, entsteht sogar ein Vorteil für Sie, da für die Cloudabrechnung jeweils die vollständige Zahlung in kWh (Einspeisemenge) umgerechnet wird. Dadurch fällt Ihre Einspeisemenge in die SENEC.Cloud in der Regel etwas höher aus.

Beispiel:

Einspeisevergütung. 100,00€
Einspeisevergütungssatz: 0,10€/ kWh
100,00 * 10,0 ct/ kWh = 1.000 kWh
100,00 * 1,19 * 10,0 ct/ kWh = 1.190 kWh

Warum wurde die Einspeisevergütung bei meiner Abrechnung nicht berücksichtigt?

Grundsätzlich errechnet SENEC die Einspeisemenge anhand der erhaltenen Einspeisevergütung, welche SENEC von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhält, mithilfe des Netto-Einspeisevergütungssatzes (festgelegt auf Basis der PV-Anlagengröße sowie dem Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage).

Der Grund dafür ist, dass es sich bei der SENEC.Cloud um einen reinen Stromliefervertrag handelt. Die Einspeisemenge wird von Ihrem Verteilnetzbetreiber ermittelt und vergütet. in der Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers wird automatisch die Umsatzsteuer für die eingespeiste Strommenge ausgewiesen. Das heißt, Sie benötigen für die Vorsteueranmeldung oder die Steuererklärung lediglich die Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers.

Gut zu wissen:

Bei Abschluss des SENEC.Cloud Vertrages wird - bedingt durch die Zahlungsabtretung - lediglich der Zahlungsempfänger der Einspeisevergütung verändert. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Verteilnetzbetreiber bleibt hiervon unberührt.

Sollten die Beiträge in ihrer Einspeiseabrechnung Umsatzsteuern enthalten, entsteht sogar ein Vorteil für Sie, da für die Cloudabrechnung jeweils die vollständige Zahlung in kWh (Einspeisemenge) umgerechnet wird. Dadurch fällt Ihre Einspeisemenge in die SENEC.Cloud in der Regel etwas höher aus.

Beispiel:

Einspeisevergütung. 100,00€
Einspeisevergütungssatz: 0,10€/ kWh
100,00 * 10,0 ct/ kWh = 1.000 kWh
100,00 * 1,19 * 10,0 ct/ kWh = 1.190 kWh

Wie berechnet sich meine SENEC.Cloud Einspeisung (Umrechnung)?

Die eingespeisten Strommengen erhält der jeweils regional zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB). Er ist gesetzlich sowohl für die Ermittlung als auch die Vergütung verantwortlich. SENEC erhält vom Verteilnetzbetreiber keine Informationen über diese eingespeisten Strommengen, kann diese aber anhand der erhaltenen Einspeisevergütung eigenständig berechnen: Der Verteilnetzbetreiber berechnet auf Grundlage der von Ihnen ins Netz eingespeisten Strommengen in Kilowattstunden (kWh) - unter Berücksichtigung Ihrer individuellen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung - einen Vergütungsbetrag in Euro. Diesen Vergütungsbetrag haben Sie bei Abschluss Ihres SENEC.Cloud Vertrages an SENEC abgetreten. SENEC kann auf Grundlage des Vergütungsbetrages in Euro die eingespeiste Strommenge in kWh berechnen - diese entspricht Ihrer SENEC.Cloud Einspeisung.

Beispiel

Einspeisevergütung von Ihrem Verteilnetzbetreiber: 450,00€
Einspeisevergütungssatz: 12,5 ct/ kWh
Einspeisung: 450,00€ x 12,5 ct/ kWh = 3.600 kWh

 

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