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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Informationen zum Zusatzprodukt SENEC.Cloud to go

Mit der SENEC.Cloud to go können Sie Ihr Elektro- und/ oder Hybrid-Fahrzeug mit den Erlösen aus Ihrer PV-Erzeugung über Ihr Stromkonto aus der SENEC.Cloud versorgen - auch unterwegs, an mehr als 700.000 Ladepunkten im In- und Ausland.

Für die Nutzung erhalten Sie eine SENEC-Ladekarte sowie einen Zugang zur EnBW AG mobility+ App, die Sie mit Ihrem SENEC.Zahlungsprofil als Zugangsmedium nutzen können. Alle Informationen zum Umfang des EnBW mobility+ Angebots (u. a. zu Standorten der Ladesäulen, Betreibern, Verfügbarkeit etc.) können unter anderem auch unter http://www.enbw.com abgerufen werden. Alternativ können Sie diese Informationen über die EnBW mobility+ App abrufen.

Kann ich mit der SENEC.Cloud to go auch AutoCharge nutzen?

AutoCharge ist leider momentan über das Zusatzprodukt SENEC.Cloud to go nicht möglich.

Wie kann ich die SENEC.Cloud to go kündigen?

Eine Kündigung des SENEC.Cloud to go Zusatzproduktes ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Monat mit einer Frist von 4 Wochen möglich. bitte schicken Sie uns Ihren Wunsch zur Kündigung über unser Kontaktformular.

Wann fallen Blockiergebühren an? 

Blockiergebühren fallen für die Nutzung der Parkfläche an Ladepunkten ab einer Standzeit von über 4 Stunden an.

Im Falle der Berechnung einer Blockiergebühr durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist SENEC berechtigt, Ihnen diese ohne Aufschlag weiter zu berechnen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beträgt die Blockiergebühr 10 Cent pro zusätzliche Minute, jedoch nicht mehr als 12,00 € netto pro Ladevorgang. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen für die Erhebung einer Blockiergebühr und deren Höhe können Sie unter www.enbw.com/elektromonilitaet einsehen.

 

 

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