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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Hat die Umstellung Auswirkungen auf die Finanzamtmeldung?

Die Umstellung des Abrechungsturnus hat keine Auswirkung auf Ihre Meldung gegenüber dem Finanzamt.

Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert, nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud. Die Abrechnung zur SENEC.Cloud ist lediglich eine Abrechnung der Stromlieferung und nicht der Stromeinspeisung.

 

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