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SENEC.Cloud Support

23.06.2023

FAQ Cloud - Kündigung & Messwerte

Warum habe ich eine Kündigung für die SENEC.Cloud erhalten?

SENEC hat sich nach sorgfältiger Prüfung dazu entschieden, das Geschäft mit Stromtarifen vollständig einzustellen und sich künftig auf den Betrieb bestehender SENEC-Speichersysteme zu fokussieren. Aufgrund der vollständigen Einstellung des Stromtarifgeschäfts kündigen wir Ihren Vertrag. Eine Fortführung Ihres Vertrags ist leider nicht möglich.

Werde ich trotz der Kündigung weiterhin mit Strom versorgt?

Bis zu Ihrem Vertragsende werden Sie auch weiterhin durch SENEC mit Strom versorgt. In Deutschland ist die lückenlose Stromversorgung gesetzlich garantiert. Sollten Sie sich bis zu Ihrem Vertragsende keinen neuen wettbewerblichen Anbieter ausgesucht haben, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger Ihre Versorgung.

Kann ich die SENEC.Cloud bei einem anderen Anbieter weiterführen?

Nein, das Produkt SENEC.Cloud ist ein exklusives Angebot von SENEC und kann nicht zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.

Was passiert mit meiner SENEC.Cloud to go Ladekarte?

Da die Ladekarte an Ihren SENEC.Cloud-Vertrag gekoppelt ist, verliert sie mit Wirksamwerden der Kündigung automatisch ihre Gültigkeit. Bis dahin können Sie die Karte wie gewohnt nutzen. Entsorgen Sie die Ladekarte danach ordnungsgemäß.

Wie lange kann ich meine SENEC.Cloud to go Ladekarte und die EnBW mobility+ App noch nutzen?

Sie können die Ladekarte und die App zu den Ihnen bekannten SENEC-Konditionen genau bis zu dem in Ihrem Kündigungsschreiben genannten Vertragsende verwenden. Mit Vertragsende wird Ihr SENEC-Konto deaktiviert - damit erlöschen Ihre SENEC-Konditionen und das Zahlungsprofil in der EnBW mobility+ App. Der Account bleibt weiterhin bestehen. Um die EnBW mobility+ App weiterhin nutzen zu können, müssen Sie lediglich ein neues Zahlungsprofil anlegen.

Kann ich die EnBW mobility+ App weiterhin zum Laden nutzen?

Ja. Die EnBW mobility+ App kann unabhängig von SENEC weitergenutzt werden. Nach dem Vertragsende entfallen lediglich die SENEC-Sonderkonditionen. Sie können die App unter Verwendung der dort benannten Konditionen weiternutzen (z.B. Über einen Standardtarif der EnBW oder eines anderen Anbieters).

Kann ich die SENEC.App weiterhin nutzen?

Ja. Die SENEC.App und das Kundenportal Mein.SENEC stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung. Auch nach Vertragsende können Sie hier auf den gewohnten Funktionsumfang - unter anderem Ihre Live-Daten sowie Ihre historischen Erzeugungs- und Verbrauchswerte - zugreifen.

An wen und wann muss ich meinen Zählerstand übermitteln?

Bitte lesen Sie Ihren Zählerstand direkt am Tag des Vertragsendes ab. Übermitteln Sie uns diesen am besten über unser Kundenportal unter www.mein-senec.de/meterreadings. Sollte das nicht funktionieren, senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Ohne Ihren Zählerstand müssen wir für Ihre Schlussabrechnung Schätzungen vornehmen.