Region Content
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Was bedeutet der 24-Stunden Lieferantenwechsel für mich als Kunde?
Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel treten ab dem 06. Juni 2025 neue, von der Bundesnetzagentur beschlossene Regelungen in Kraft. Innerhalb von 24 Stunden stimmen sich alle an der Stromlieferung beteiligten Partner*innen - wir, als Ihre Stromlieferant, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber - über Ihren frühestmöglichen Lieferbeginn ab. Für Sie bedeutet das, dass Sie schneller eine Rückmeldung erhalten, ab wann Ihr Stromvertrag bei Ihrem neuen Stromanbieter starten kann.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dies nicht bedeutet, dass Sie Ihren Anbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln können. Die Regelung betrifft lediglich die im Hintergrund ablaufenden Prozesse. Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben, wie in Ihrem bisherigen Vertrag festgelegt, bestehen.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Diese können ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend durchgeführt werden. Entsprechende Ein- und Auszüge sollten Sie mindestens 14 Tage vor Umzugstermin melden. Je nachdem ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt, kann dies verschiedene Folgen haben.
Einzug
Sollten Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig melden, fallen Sie zunächst in die Strombelieferung durch Ihren jeweiligen Grundversorger. Des Weiteren könnte es passieren, dass Ihr Ver- oder Vormieter für die Kosten der ersten Tage aufkommen muss.
Auszug
Ihr Stromvertrag endet nicht automatisch mit Ihrem Auszug. Vermeiden Sie unnötige Mehrkosten, indem Sie Ihren Auszug für Ihre ehemalige Wohnung/ Ihr ehemaliges Haus rechtzeitig melden.
Warum kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung meines Stromvertrages kommen?
Aufgrund der umfassenden Umstellung kann es in der Übergangsphase ab dem 06. Juni 2025 zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Stromverträgen kommen. Hintergrund ist die Umsetzung der entsprechenden Prozesse bei allen an der Strombelieferung beteiligten Partner*innen.