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SENEC.Cloud Support

26.09.2023

Was ist der Unterschied zwischen Abschlagszahlung und Abrechnung?

Der Abschlag ist so etwas wie die Vorauszahlung für die Belieferung mit Strom im nächsten Monat. Da wir Ihren genauen Verbrauch und die tatsächlichen Strompreise im Verlauf des Monats noch nicht kennen, legen wir für jeden Monat ein Zwölftel des von Ihnen geschätzten Verbrauchs und den Durchschnitt der Preise der letzten Monate für die Abschlagszahlung zugrunde.

Abrechnung mit normalem Zähler:

Mit einem normalen Zähler erhalten Sie immer dann eine genaue Abrechnung, wenn Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen. Machen Sie das wie früher nur einmal im Jahr, ist in der Abrechnung der Verbrauch des ganzen Jahres mit den dazugehörigen tatsächlichen Börsenstrompreisen in den jeweiligen Monaten abgebildet. Dies kann eine Rückzahlung oder Nachzahlung zur Folge haben.

Teilen Sie uns daher besser häufiger, am besten immer zum Anfang des Monats, Ihren Zählerstand mit. Dadurch können wir monatlich genau den Verbrauch mit Ihnen abrechnen, den Sie tatsächlich hatten. Damit machen Sie Ihren Tarif direkt etwas smarter.

Abrechnung mit Smart Meter:

Falls Sie einen smarten Stromzähler besitzt, rechnen wir automatisch monatlich Ihren tatsächlichen Verbrauch ab. Der Zähler übermittelt uns Ihren genauen Verbrauch und wir bringen diesen 15 Minuten genau mit den Preisen für die jeweiligen Zeitabschnitte zusammen. Dieser Betrag wird anschließend mit deinem Abschlag verrechnet.

Beispielrechnung für den Abschlag:

Abschlag September = Ein Zwölftel des von dir angegebenen Jahresverbrauches * Durchschnittspreis der letzten Monate + Grundpreis*

z.B.: 200 kWh * 27 Cent/kWh + 15,00 €* = 69,00 €

Beispielrechnung der tatsächlichen Monatskosten:

Kosten September = tatsächlicher Verbrauch * effektiver Arbeitspreis + Grundpreis*

z.B.: 190 kWh * 25,8 Cent/kWh + 15,00 €* = 64,02 €

*Der Grundpreis enthält Netz- und Messstellengebühren sowie unsere Servicegebühr in Höhe von 4,99 €.

Abrechnung:

Tatsächliche Kosten – Abschlag = Gutschrift oder Nachzahlung

z.B. 64,02 € – 69,00 € = -4,98 €

Somit würden Sie eine Gutschrift von 4,98 € mit Ihrer nächsten Abrechnung erhalten.

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand nicht selbständig mit, werden Sie in der Regel einmal pro Jahr von Ihrem Netzbetreiber aufgefordert, diesen mitzuteilen oder es kommt ein Ableser vorbei. Auf dieser Basis werden wir dann Ihren uns zu Beginn mitgeteilten Verbrauch mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch vergleichen. Zusammengebracht mit den Strompreisen in diesem Zeitraum führt dies dann entweder zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, können Sie uns Ihren Zählerstand ganz einfach monatlich über unser Kundenportal mitteilen. 

 

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