Region Content
Können die Kosten einer Rücklastschrift auf SENEC übertragen werden?
Nein. SENEC ist nicht verpflichtet, Rücklastschriftgebühren oder sonstige Folgekosten zu übernehmen, wenn der Einzug vertragsgemäß und fristgerecht erfolgt ist. Ein Einwand gegen eine Rechnung gibt keinen Anspruch auf automatischen Einzugsstopp oder Kostenübernahme.