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Kann ich den Einzug stoppen lassen?
Nein – eine einseitige Aussetzung des Einzugs ist nicht möglich. Sie haben jedoch nach erfolgter Belastung das gesetzliche Recht, die Lastschrift binnen 8 Wochen bei Ihrer Bank rückbuchen zu lassen (§ 675x BGB). Wir empfehlen, das Ergebnis unserer inhaltlichen Prüfung abzuwarten. Stellt sich heraus, dass eine Korrektur berechtigt ist, erhalten Sie selbstverständlich eine Gutschrift oder Rückerstattung. Bei einer unberechtigten Rückbuchung können Rücklastschriftgebühren anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.