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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

21.07.2023

Erhalte ich weiterhin Einspeiseabrechnungen?

Ja, denn als Anlagenbetreibende bleiben Sie weiterhin Vertragspartner*in Ihres Netzbetreibers. Mit der Abtretung haben Sie lediglich die Auszahlung der Einspeisevergütung an SENEC übertragen, aber nicht den Anspruch auf die Zahlung sowie die Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben. 

Die Einspeiseabrechnungen benötigen Sie auch für Meldungen an das Finanzamt. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud finden Sie auf unserer Internetseite unter „Infos zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud.“

Wie gehe ich mit Forderungen in der Einspeiseabrechnung um?

Forderungen in der Einspeiseabrechnung entstehen zumeist, wenn weniger Strom eingespeist wurde als angenommen z.B. weil Sie mehr Strom selbst verbrauchen konnten als ursprünglich prognostiziert. Die Abschläge, die Ihnen Ihr Netzbetreiber über das vergangene Jahr gezahlt hat, waren höher angesetzt und werden zurückgefordert. Gemäß der Abtretungsanweisung übernehmen wir in diesem Fall auch Rückforderungen des Netzbetreibers, wenn diese in den Belieferungszeitraum von SENEC fallen.

Achten Sie auf die angeführten Zahlungsmodalitäten in Ihrer Einspeiseabrechnung.

Netzbetreiber, die am SEPA-Lastschriftverfahren der SENEC teilnehmen, können diese Rückforderung automatisch vom Bankkonto der SENEC einziehen. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. 

Fordert Ihr Netzbetreiber eine Überweisung, wird dieser Betrag nicht automatisch eingezogen. Senden Sie uns Ihre Abrechnung über unsere E-Mail-Adresse unter [email protected] zu. Dann prüfen wir die Übernahme Ihrer Forderung und nutzen Ihr virtuelles Stromkonto zum Begleichen. Sollte Ihr Guthaben nicht reichen, melden wir uns bei Ihnen.

 

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